Versorgung smart zusammengedacht
Zu Jahresbeginn nimmt die gesundheitspolitische Agenda Fahrt auf: Neben den Arbeiten an der MedTech-Strategie der Bundesregierung setzen Vorhaben wie das neue Digitalgesetz, das angekündigte Hilfsmittelgesetz und die anstehende Pflegereform wichtige Impulse für Versorgung und Standort.
Für eine zukunftsfeste Gesundheitsversorgung braucht es Regeln, die innovative Versorgungswege ermöglichen, statt sie auszubremsen: Pflege zuhause muss durch eine verlässliche Versorgung mit Hilfsmitteln, inklusive Pflegehilfsmitteln, gestärkt werden. Telemonitoring muss zum smarten Monitoring weiterentwickelt werden. Dabei ist eine sichere cloud-basierte Datennutzung ein Baustein für digitale Anwendungen und einen besseren Informationsfluss.
In den regelmäßigen Gesprächen mit dem BMG im Rahmen der MedTech-Strategie bringen wir diese Punkte regelmäßig ein: Weniger Komplexität, mehr Effizienz, schneller Zugang zu Innovationen. Vor allem benötigen wir einen Rahmen, der diese Aspekte sinnvoll miteinander verbindet.
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Pflege
Pflegereform: Bewährter Beitrag der Pflegehilfsmittel zum Infektionsschutz muss sichergestellt werden
 Pflegehilfsmittel und deren Produkte zum Infektionsschutz sind in der häuslichen Pflege unverzichtbar und sollten weiterhin über eine zweckgebundene Vergütung innerhalb des Sachleistungsprinzip erstattet werden. Darauf weist der BVMed hin. „Im Gegensatz zu den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe würde der Erhalt des Sachleistungsprinzips die – gerade auch in der Corona-Pandemie bewährten – Maßnahmen zum Infektionsschutz in der häuslichen Pflege sicherstellen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.
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Pflege
Positionspapier: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zur Prävention
 Der Abschlussbericht „Zukunftspakt Pflege“ setzt auf eine starke häusliche Pflege. Der BVMed hebt hervor, dass zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, darunter Produkte zum Infektionsschutz wie Handschuhe, Desinfektionsmittel und Masken, dafür unverzichtbar sind. Vor diesem Hintergrund fordert er, dass diese Hilfsmittel weiterhin über eine zweckgebundene Vergütung innerhalb des Sachleistungsprinzip erstattet werden und damit Maßnahmen zum Infektionsschutz in der häuslichen Pflege sichergestellt werden können.
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eHealth
BVMed: Telemonitoring zu „smartem Monitoring“ weiterentwickeln
 Der BVMed hat zum Bericht zur telemedizinischen Leistungserbringung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 28. Januar neue Wege bei der Weiterentwicklung von Telemonitoring hin zu einem „smarten Monitoring“ angemahnt. „Telemonitoring bietet große Chancen, um die Versorgung effizienter und intensiver zu gestalten. Es wurde aber bislang nur für die Indikation Herzinsuffizienz, nur für niedergelassene Ärzt:innen und nur für eine eingeschränkte Patient:innengruppe umgesetzt. Das ist zu wenig und zu langsam“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Der deutsche MedTech-Verband fordert daher „einen eigenen Regelkreis“, um die Chancen von Telemonitoring besser zu nutzen.
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Datennutzung
Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen: BVMed informiert zum C5-Testat nach § 393 SGB V
 Cloud-Lösungen können im Gesundheitswesen spürbare Mehrwerte schaffen – etwa durch bedarfsgerechte IT-Ressourcen, verbesserten Datenaustausch und die Integration neuer Technologien. Darauf hat die Bundesregierung in einer Antwort am 28. Januar 2026 auf eine Kleine Anfrage hingewiesen. Zugleich verweist sie auf die besondere Sensibilität von Gesundheitsdaten und die Bedeutung klarer Sicherheitsvorgaben. Der Paragraf 393 SGB V schafft hierfür den Rahmen. Der BVMed informiert in einem ausführlichen Infoblatt darüber, wann MedTech-Unternehmen betroffen sind und welche Pflichten zu beachten sind.
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Datennutzung
Infoseite: C5-Testat / § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen
 Mit dem § 393 SGB V Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen soll anhand von verbindlichen Mindeststandards zur Cybersicherheit der sichere Einsatz von Cloud-Computing-Diensten durch Leistungsbringer im Gesundheitswesen und gesetzliche Kranken- und Pflegekassen zu ermöglicht werden. Auf dieser Infoseite geben wir eine Übersicht zur Betroffenheit der MedTech-Branche, nennen Beispiele und beleuchten die Pflichten.
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Branche
Die Pharma- und Medizintechnik-Strategie der Bundesregierung 2025/26
 Die Medizintechnik-Branche bekommt einen vom Bundeskanzleramt initiierten, koordinierten und ressortübergreifenden Strategieprozess. Die Auftaktveranstaltung fand am 12. November 2025 im Kanzleramt statt. Ziel des umfangreichen Pharma- und Medizintechnikdialogs ist es, bis Ende 2026 konkrete umsetzbare Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die industrielle Gesundheitswirtschaft zu erarbeiten. Wir informieren auf dieser Seite über den Prozess und die Chronologie des Dialogs.
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