- eHealth BVMed: Telemonitoring zu „smartem Monitoring“ weiterentwickeln
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat zum heutigen Bericht zur telemedizinischen Leistungserbringung im Gesundheitsausschuss des Bundestages neue Wege bei der Weiterentwicklung von Telemonitoring hin zu einem „smarten Monitoring“ angemahnt. „Telemonitoring bietet große Chancen, um die Versorgung effizienter und intensiver zu gestalten. Es wurde aber bislang nur für die Indikation Herzinsuffizienz, nur für niedergelassene Ärzt:innen und nur für eine eingeschränkte Patient:innengruppe umgesetzt. Das ist zu wenig und zu langsam“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Der deutsche MedTech-Verband fordert daher „einen eigenen Regelkreis“, um die Chancen von Telemonitoring besser zu nutzen.
PressemeldungBerlin, 28.01.2026, 05/26
© BVMed
Bild herunterladen
Telemonitoring bezeichnet Verfahren, bei denen Vitalwerte kontinuierlich erfasst und übertragen werden, um an einer Stelle zentral überwacht zu werden und bei Abweichungen verschiedene Maßnahmen ergreifen zu können. Telemonitoring ist dabei keine neue medizinisch-wissenschaftliche Methode, sondern ein anderer Versorgungsweg, um persönliche Kontakte zu vermeiden, wenn sie nicht erforderlich sind, aber die Betreuung intensivieren zu können, wenn es nötig ist.
„Telemonitoring bietet die Chance, Wege zu vermeiden, die Betreuungsfrequenz zu individualisieren und damit Eskalationen zu vermeiden. Die Strukturen des bestehenden Systems, stehen dem jedoch im Wege, da Sektorengrenzen, persönliche Besuche und Quartalslogik eine digitale Betreuung von Remote nicht vorsehen und die Anbieter solcher Lösungen sogar benachteiligen“, erklärt der BVMed.
Bislang nur eine Indikation für Telemonitoring: schleppend und eingeschränkt
Als bislang einzige Form ist das „Telemonitoring Herzinsuffizienz“ als ambulante Leistung zugelassen, in die nur niedergelassene Praxen und nur ein Bruchteil der betroffenen Patient:innen eingeschlossen werden können. Zudem hat die Finanzierung der erforderlichen Geräte extrem lange gedauert „und sollte daher künftig auf einen anderen Mechanismus umgestellt werden“, fordert der BVMed. Zudem sollte die Methode technikoffen und nicht zu eng gefasst werden, um neue Entwicklungen besser zu berücksichtigen.
Bild herunterladen
Ein weiteres Problem des „Telemonitoring Herzinsuffizienz“ ist, dass die Leistung im ambulanten Markt verortet ist, die Implantation der Telemonitoring-Geräte aber zumeist im Krankenhaus stattfindet. Es gebe auch noch keine Anbindung der relevanten Informationen aus dem Telemonitoring an die elektronische Patientenakte, was die Einbindung weiterer Gesundheitsfachkräfte in die Betreuung auf Grundlage übermittelter Informationen erschwert. Telemonitoring im Sinne eines Smart-Monitoring hätte dagegen viel mehr Potenzial, wenn es zur Vermeidung von Arztbesuchen, zur vorzeitigen Entlassung aus dem Krankenhaus oder für längere diagnostische Phasen eingesetzt werden könnte. All das passt jedoch weder in die Methodenbewertung noch in die Vergütungsstrukturen, erläutert BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Das Fazit des BVMed: „Wir brauchen für ein Smart-Monitoring als digitale Versorgungsform eine andere Versorgungslogik, damit das Potenzial entfaltet werden kann“, so Natalie Gladkov.
Lösungsansätze für ein „smartes Monitoring“
Aus Sicht des BVMed sollten folgende Verbesserungen umgesetzt werden, um Telemonitoring zu einem „smarten Monitoring“ weiterzuentwickeln:
- Um Patient:innen gut zu betreuen, muss sich die Versorgung für sie wie aus einem Guss anfühlen, obwohl verschiedene Instanzen beteiligt sind. dazu gehört eine gute Betreuung der erforderlichen Geräte sowie ein guter Informationsfluss zu allen beteiligten Fachkräften über die ePA.
- Wir benötigen einen eigenständigen Weg der Erstattung für Monitoring-Ansätze. Der Weg über die Methodenbewertung beim G-BA ist nicht angemessen. Geeigneter wäre eine eigene Richtlinie für „Monitoring“, für das andere Zugangskriterien als für eine neue Methode gelten. Diese Kriterien sollen vor allem die Effizienz der Versorgung in den Fokus setzen.
- Geeignete Patient:innen sollten während des Krankenhausaufenthalts in das Telemonitoring Herzinsuffizienz eingeschlossen werden können und dort mit Informationen und Geräten ausgestattet werden, unabhängig davon, wer die weitere Betreuung vor Ort übernimmt.
- Telemonitoring kann Versorgung effektiver und effizienter organisieren. Um diese Potenziale zu heben, muss die Erstattung anders als mit einer Quartalspauschale beim betreuenden Facharzt vor Ort erfolgen.
- Um effektiv digital betreuen zu können, sollen sich Monitoring-Zentren bilden können, die mit KI-gestützter Überwachung, Videokonsultation und telefonischer Betreuung auch über größere Distanzen hinweg 24/7 remote betreuen. Das kann eine niedergelassene Praxis nicht leisten.
- Um die Potenziale der Betreuung vor Ort durch die geeignete Fachkraft zu erschließen, müssen Kooperationsmöglichkeiten von digital überwachender Monitoring-Zentren mit lokalen Kräften vor Ort ermöglicht werden, die über ein flexibles Instrumentarium verfügen, um auf Ereignisse reagieren zu können.
- Die Finanzierung der Leistung soll die Verantwortung für den Gesamtprozess stärken, verschiedene Berufsgruppen einbinden und neue Wege der Qualitätssicherung ermöglichen. Durch die datenbasierte Versorgung können messbare Erfolgskriterien herangezogen werden.