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Hintergrund und aktueller Stand

Aktueller Stand

Die Zollpolitik der USA befindet sich seit dem Urteil des U.S. Supreme Court vom 20. Februar 2026Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. im Umbruch. Das Gericht hat die IEEPA-gestützten Zölle – einschließlich der reziproken Zölle und des 15-Prozent-Zollsatzes aus dem EU-US-Abkommen von Turnberry – für rechtswidrig erklärt. Präsident Trump hat als Ersatz pauschal neue Zölle auf Grundlage von Section 122 des Trade Act of 1974 eingeführt. Parallel laufen neue Handelsuntersuchungen unter Section 301Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab., die langfristig die bisherigen Zollniveaus wiederherstellen sollen.

Was gilt gerade?

US-Zollsatz auf EU-Waren

10 % pauschal (Section 122, Trade Act 1974), befristet auf 150 Tage ab 24. Februar 2026 (läuft am 24. Juli 2026 aus)

Stahl / Aluminium / Kupfer

50 % (Section 232, unverändert)

IEEPA-Zölle

Vom Supreme Court am 20.02.2026 für rechtswidrig erklärt; Rückerstattungsverfahren läuft

EU-US-Handelsabkommen (Turnberry)

EP-Plenarabstimmung voraussichtlich am 26. März 2026; Inkrafttreten an Einhaltung der US-Zusagen geknüpft

EU-Gegenmaßnahmen

Ausgesetzt; können bei Verstoß gegen Turnberry-Bedingungen reaktiviert werden

Neue US-Untersuchungen

Section 301-Verfahren gegen EU seit 11. März 2026 eingeleitet

Chronologie der Entwicklungen

März 2026: Section 301-Untersuchungen und EP-Ratifizierung

Am 11. März 2026 hat die Trump-Administration neue Handelsuntersuchungen unter Section 301 des Trade Act of 1974 gegen die EU und über 15 weitere Länder eingeleitet. Ziel ist es, nach Auslaufen der Section-122-Zölle im Juli 2026 über diese Befugnisse dauerhaft Zölle zu erheben. US-Finanzminister Bessent hat erklärt, dass die Zollsätze bis August 2026 auf das Niveau vor dem SCOTUS-Urteil zurückkehren sollen.
Parallel hat der Handelsausschuss (INTA) des Europäischen Parlaments am 19. März 2026 zwei Gesetzgebungsvorschläge zur Umsetzung des Turnberry-Abkommens mit 29 zu 9 Stimmen angenommen. Das Abkommen wurde um einen mehrstufigen Sicherheitsmechanismus ergänzt: Die EU-seitigen Zollsenkungen treten erst in Kraft, wenn die USA die vereinbarten Bedingungen einhalten. Die Plenarabstimmung im EP ist für den 26. März 2026 vorgesehen. Danach müssen die EU-Mitgliedstaaten über die endgültige Gesetzgebung verhandeln.

Februar 2026: SCOTUS-Urteil und Section-122-Zölle

Am 20. Februar 2026 hat der U.S. Supreme Court in der Entscheidung Learning Resources, Inc. v. Trump mit 6:3-Mehrheit geurteilt, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt. Damit wurden sämtliche auf IEEPA gestützten Zölle – darunter die reziproken Zölle vom „Liberation Day“ (2. April 2025) sowie die Fentanyl-bezogenen Zölle auf Kanada, Mexiko und China – für rechtswidrig erklärt.
Noch am selben Tag erließ Präsident Trump eine Executive Order, die auf Grundlage von Section 122 des Trade Act of 1974 einen pauschalen Zollsatz von 10 % auf Importe aus allen Ländern einführt, wirksam ab dem 24. Februar 2026 für 150 Tage. Am folgenden Tag kündigte Trump eine Erhöhung auf 15 % an; die formale Umsetzung steht jedoch noch aus. Von den Section-122-Zöllen ausgenommen sind Produkte, die bereits Section-232-Zöllen unterliegen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Holz, Autos), sowie bestimmte Luftfahrt- und Pharmaprodukte.

August 2025: Turnberry-Abkommen – Formelles Joint Statement

Am 21. August 2025 veröffentlichten die USA und die EU das formelle Joint Statement on a Framework on an Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade (sog. Turnberry-Abkommen). Kernelemente:
  • Die USA verpflichten sich, auf EU-Waren einen Zollsatz von höchstens 15 % anzuwenden („all-inclusive“, kein Stacking), erhoben auf Grundlage von IEEPA.
  • Für bestimmte Produktgruppen (nicht verfügbare Rohstoffe, Flugzeuge/Teile, generische Arzneimittel) gilt nur der MFN-Zollsatz – ab 1. September 2025.
  • Die EU verpflichtet sich, alle Zölle auf US-Industriegüter abzuschaffen und präferenziellen Marktzugang für US-Agrar- und Fischereiprodukte zu gewähren.
  • Die EU sagt den Kauf von US-Energieprodukten im Wert von 750 Mrd. USD und Investitionen von 600 Mrd. USD in den USA zu.
  • Die Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer bleiben bei 50 % bestehen.
Am 28. August legte die EU-Kommission Verordnungsentwürfe zur Umsetzung der EU-seitigen Zollsenkungen vor. Am 5. September unterzeichnete Trump eine Executive Order zur Anpassung des Zollprogramms.

April 2025: Reziproke Zölle und Aussetzung

Am 2. April 2025 („Liberation Day“) erließ Präsident Trump per Executive Order umfassende Zölle auf EU-Importe: einen allgemeinen Zollsatz von 20 % auf EU-Produkte, 25 % auf Stahl und Aluminium, sowie 10 % auf Halbleiter und Holzprodukte. Weitere Ausnahmen fanden sich in Annex II der Executive Order.
Am 9. April wurden die reziproken Zölle (20 %) ausgesetzt. Der Basis-Zollsatz von 10 % sowie die Zölle auf Stahl und Aluminium blieben bestehen. Die von der EU am selben Tag beschlossenen Gegenmaßnahmen wurden daraufhin ebenfalls sofort ausgesetzt. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic reiste nach Washington und suchte den Dialog.

EU-Gegenzölle

Die Europäische Kommission hat eine Liste von Waren veröffentlicht, für die Ausgleichsmaßnahmen gegenüber den US-Zöllen vorgesehen waren. Diese umfasste über 800 Medizinprodukte, Komponenten und Vorprodukte. Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Turnberry-Abkommens ausgesetzt.

Aktueller Status: Die EU-Gegenmaßnahmen können reaktiviert werden, sollten die USA gegen die Bedingungen des Turnberry-Abkommens verstoßen. Die EU hält retaliatorische Zölle auf US-Importe im Wert von rund 93 Mrd. Euro in Reserve. Darüber hinaus steht das Anti-Coercion Instrument (ACI) als weitergehendes Instrument zur Verfügung, das Investitionsbeschränkungen, Ausschluss von US-Unternehmen aus öffentlichen Aufträgen und weitere Maßnahmen ermöglichen würde.
Bernd Lange MdEP, Vorsitzender des Handelsausschusses im EP, betonte die Entschlossenheit der EU, auf protektionistische Maßnahmen der USA entsprechend zu reagieren. Er verwies auf die Möglichkeit gezielter Gegenzölle auf US-Exporte, um die europäischen Interessen zu schützen.

Auswirkungen der Zölle

Medizintechnologien sind für Patient:innen und die Gesundheitssysteme unverzichtbar: Diagnose, Behandlung und Genesung hängen in hohem Maße von ihnen ab. Der Sektor ist auch ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Stärke und industrielle Widerstandsfähigkeit Europas. Handelsstörungen und Zölle gefährden den Zugang zu diesen entscheidenden Technologien.

Warum stellen Zölle für Medizintechnologien eine Herausforderung dar?

  • Medizintechnologien sind von komplexen globalen Lieferketten und fortschrittlichen Materialwissenschaften abhängig.
  • Einige Geräte erfordern bis zu tausend Komponenten aus verschiedenen Regionen.
  • Rohstoffe und Halbfertigteile werden häufig zwischen internationalen Produktionsstätten transportiert, um dort einer speziellen Verarbeitung unterzogen zu werden.
  • Der Austausch von Komponenten ist dabei keine einfache Option. In einigen Fällen gibt es keine Alternative. Wo Ersatz möglich ist, ist der Prozess der erneuten Validierung langwierig und ressourcenintensiv.
  • Verzögerungen beim Zugang zu Medizintechnik würden letztlich den Patient:innen schaden.

Folgen: Einige Beispiele

Belastung globaler Lieferketten

Die geplanten US-Zölle und die damit verbundenen Ursprungsnachweise betreffen nicht nur Rohstoffe wie Aluminium oder Stahl, sondern die gesamte Bandbreite an Medizinprodukten – von einfachen Einwegartikeln bis hin zu komplexen bildgebenden Systemen. Viele dieser Produkte bestehen aus einer Vielzahl international bezogener Komponenten: Kunststoffe, Elektronik, Sensorik, Softwaremodule, Verpackungsmaterialien, pharmazeutische Wirkstoffe (z. B. bei Kombinationsprodukten) und mehr.

  • Just-in-Time-Versorgung: Viele Kliniken und Hersteller arbeiten mit schlanken Lagerbeständen. Schon geringe Verzögerungen in der Lieferkette führen zu Engpässen.
  • Regulatorische Hürden: Ersatzprodukte müssen MDR-konform sein. Ein schneller Wechsel des Lieferanten oder der Komponente ist oft nicht möglich.
  • Zölle auf Vorprodukte wirken sich mehrfach aus: Ein einziger Chip oder Kunststoffteil kann in mehreren Produktgruppen verbaut sein – die Preissteigerung potenziert sich entlang der Wertschöpfungskette.

Rückzug von Unternehmen aus dem EU-Markt

Die Kombination aus geopolitischer Unsicherheit, regulatorischem Druck (MDR, IVDR), steigenden Produktionskosten und nun auch drohenden Zöllen führt dazu, dass sich insbesondere internationale Hersteller aus dem europäischen Markt zurückziehen oder ihre Produktportfolios stark ausdünnen.

  • Zölle als zusätzlicher Kostenfaktor: Für viele Unternehmen mit globalen Lieferketten bedeuten US-Zölle und EU-Gegenmaßnahmen eine doppelte Belastung – sowohl bei der Einfuhr von Komponenten als auch beim Export fertiger Produkte.
  • MDR als Marktzugangshürde: Die EU-Medizinprodukteverordnung hat bereits zu einem Rückgang der Produktverfügbarkeiten geführt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können sich parallele Zulassungsverfahren für EU und Drittstaaten oft nicht leisten.
  • Verlagerung von Investitionen: Unternehmen priorisieren Märkte mit planbaren regulatorischen Rahmenbedingungen und geringeren Handelsbarrieren

Fehlende Substitutionsmöglichkeiten

Medizinprodukte sind keine standardisierten Massenwaren. Viele Produkte sind hochspezialisiert, auf bestimmte Indikationen oder Geräte abgestimmt und unterliegen strengen regulatorischen Anforderungen. Ein kurzfristiger Wechsel des Herstellers oder Produkts ist in der Praxis kaum möglich.

  • Technische Spezialisierung: Viele Produkte sind auf bestimmte Geräte oder Verfahren abgestimmt (z. B. Katheter für bestimmte Herzklappen, Sensoren für spezifische Monitoringsysteme).
  • Regulatorische Hürden: Ersatzprodukte benötigen eine CE-Zertifizierung und müssen in klinischen Abläufen validiert werden – ein Prozess, der Monate dauern kann.
  • Logistische Abhängigkeiten: Kliniken und Einkaufsgemeinschaften haben oft langfristige Verträge mit wenigen Lieferanten. Ein Ausfall kann nicht kurzfristig kompensiert werden.

Forderungen der MedTech-Branche

Die Politik muss die realen Auswirkungen von Zöllen auf lebensrettende Medizintechnologien berücksichtigen.

Wir fordern:

  • Medizintechnologien von jeglichen Handelszöllen oder Ausfuhrbeschränkungen ausnehmen.
  • Medizintechnologien in ein „Zero for Zero”-Zollabkommen für Industriegüter oder in eine andere Verhandlungslösung zur Abschaffung von Zöllen auf beiden Seiten des Atlantiks aufnehmen und vorrangig behandelt werden.
„Patient:innen dürfen nicht zu Kollateralschäden in einem Handelsstreit werden. Die Sicherung ihres Zugangs zu den Technologien, auf die sie angewiesen sind, muss eine gemeinsame Priorität bleiben.
Dr. Marc-Pierre MöllBVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied

Es muss jetzt gehandelt werden, um Patient:innen zu schützen und den Zugang zu lebenswichtigen Gesundheitslösungen zu erhalten.

BVMed-Pressemeldungen

Merz zu Zöllen / BVMed: „Kanzler muss auch MedTech mit nach Brüssel nehmen“, 23.06.2025
BVMed zur Wirtschaftsministerkonferenz: „Zölle auf Medizinprodukte gefährden Menschenleben“, 03.06.2025
US-Zölle: BVMed fordert Ausnahmeregelung für Medizinprodukte, 03.04.2025
EU-Konsultation zu Zöllen: „Medizinische Versorgung aus dem Zollstreit herauslassen“, 31.03.2025

Import- und Export-Zahlen

Export- und Import-Zahlen (Quelle: US-Verband AdvaMed):

US MedTech Imports

US MedTech Exports

From the EU
2024: 28.226.310.460 USD
2023: 26.284.911.279 USD

To the EU
2024: 25.647.615.109 USD
2023: 26.295.149.161 USD

From Germany
2022: 8.607.893.393 USD
2023: 8.705.156.963 USD
2024: 9.691.775.600 USD

To Germany
2022: 5.374.550.610 USD
2023: 5.540.328.041 USD
2024: 5.018.666.501 USD

Praxisressourcen der AHK New York

Die Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York (AHK New York) stellt deutschen Unternehmen kostenfrei einen Trump 2.0 Tariff TrackerExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. sowie praxisnahe Prüfungsschemata zur aktuellen US-Zollrechtslage zur Verfügung. Darüber hinaus berät die AHK betroffene Unternehmen im Zusammenhang mit dem SCOTUS-Urteil bei der Prüfung möglicher Rückzahlungsansprüche aus IEEPA-Zöllen sowie bei der Einholung verbindlicher Zollauskünfte (Binding Customs Rulings) bei der US-Zollbehörde CBP – einem Instrument, das Rechtssicherheit bei Zolltarifierung, Ursprungslandbestimmung und Zollwertermittlung bietet. Bei Bedarf steht die AHK New York auch für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung

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