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 - Datennutzung Bundestagswahl 2025: „Digitale Gesundheitsversorgung auf ein neues Level heben“

Der Arbeitskreis Digitalisierung (AKD) des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in einem digitalpolitischen Positionspapier zur Bundestagswahl 2025 dafür aus, die digitale Gesundheitsversorgung in der neuen Legislaturperiode auf ein neues Level zu heben. Zu den Forderungen gehören, Daten besser nutzbar zu machen, digitale Versorgungskonzepte für Patient:innen zu fördern, einheitliche Datenschutzanforderungen umzusetzen und international anerkannte Standards zu übernehmen. „Zahlreiche Gesetze haben in den vergangenen Jahren Grundsteine für eine digitale Gesundheitsversorgung gelegt. Um die Potenziale besser zu nutzen, braucht es allerdings einen verlässlicheren Umsetzungsrahmen“, sagt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov. Das ausführliche Digitalpapier zur Wahl 2025 kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

PressemeldungBerlin, 17.12.2024, 108/24

Bild herunterladen „Nur mit modernen Medizintechnologien sowie digitalen Versorgungskonzepten ist die digitale Transformation der Gesundheitsversorgung umsetzbar. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Hardware, Software, Datenerfassung und -verarbeitung rund um die Gesundheit“, heißt es im BVMed-Digitalpapier. Durch eine datenbasierte Steuerung der Patient:innenströme könne ein neues Versorgungslevel ergänzend zu den Sektoren ambulant und stationär begründet werden. Dabei werden Patient:innen mittels erfasster Daten zielgenau in die richtige Versorgungsebene bzw. Versorgergruppe geleitet. Fachkräfte werden dort eingesetzt, wo sie am meisten gebraucht werden. „Datenbasierte Medizintechnik besitzt das Potenzial, Fachkräfte zu entlasten und zu unterstützen, indem Routinearbeit erleichtert und Zeit für Kernaufgaben freigemacht wird“, so Gladkov.

Seine digitalpolitischen Forderungen fasst der BVMed in zehn Einzelpunkten zusammen:

  1. Daten nutzbar machen: Zur Etablierung von Datenberichten und zur Interaktion mit anderen Akteur:innen des Gesundheitswesens müssen Hersteller von Medizinprodukten sowie die versorgenden Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen aktiv in die Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden werden sowie Lese- und Schreibrechte in die elektronische Patientenakte (ePA) erhalten.
  2. Digitale Versorgungskonzepte fördern: Wir brauchen eine technikoffene Richtlinie für Telemonitoring, die leicht um neue Indikationen erweitert werden kann. Mit der Ausweitung auf neue Akteur:innen und der regelhaften Erstattung der Übertragungstechnik könnte sich die Versorgung und Überwachung bei bestehender Immobilität, beschränktem Zugang zu Gesundheitsinfrastruktur oder bei einer häuslichen Pflegesituation deutlich verbessern.
  3. Gleichberechtigte Gesundheitsdatennutzung gewährleisten: Bei der sekundären Datennutzung ist eine gleichberechtigte Behandlung aller Forschenden – auch aus der industriellen Gesundheitswirtschaft – wichtig, beispielsweise bei der Bearbeitung der Anträge an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) oder bei der Beteiligung am Aufbau der Governance-Strukturen. Zudem müssen angemessene Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Schutz von geistigem Eigentum und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
  4. Einheitliche Datenschutzanforderungen umsetzen: Wir benötigen eindeutige und einheitliche Datenschutzbestimmungen auf Bundesebene bezüglich der Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Gesundheitsdaten.
  5. Vorgaben der Datensicherheit praktikabel am konkreten Anwendungsfall ausrichten: Die Anforderungen an Datensicherheit und IT-Sicherheit müssen den Kontext der Anwendung berücksichtigen. So sollten patient:innenzentrierte Anwendungen nutzer:innenfreundlich sein. Zudem sollten in sicherheitstechnischen Richtlinien sowie weiteren regulatorischen Vorgaben Überschneidungen und Dopplungen im Anforderungskatalog vermieden werden.
  6. International anerkannte Standards übernehmen: Daten, die über die TI ausgetauscht werden und unter anderem in den elektronischen Patientenakten ankommen, sollten in Zukunft auch EU-weit durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) nutzbar gemacht werden. Die Festlegung von Standards, Profilen und Leitfäden muss dabei gemeinsam mit der MedTech-Branche erfolgen. Bei der Festlegung von Standards müssen dabei stets international anerkannte Standards Vorrang haben.
  7. Entwicklung und Integration von KI in medizinische und organisatorische Entscheidungen fördern: Wir benötigen ein harmonisiertes Konformitätsbewertungsverfahren für KI-Systeme innerhalb der Medical Device Regulation (MDR), welches bürokratische Doppelbelastung, Kapazitätsengpässe und zusätzliche Kosten vermeidet.
  8. Investitionen in Digitalisierung sicherstellen: Für eine wirtschaftlich nachhaltige Implementierung von digitalen Lösungen in den Krankenhäusern, ist sowohl eine ausreichende Finanzierung der anfänglichen Investition erforderlich als auch eine abgestimmte und auskömmliche Erstattung der Betriebskosten nötig. Deshalb müssen Investitionsprogramme wie im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) erweitert und fortgeführt werden.
  9. Digitale Medizinprodukte schneller in die Versorgung bringen: Die Erprobung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) muss auf Medizinprodukte der Klasse IIb ausgeweitet werden. Zudem muss in der kommenden Legislaturperiode eine Entbürokratisierung des Fast-Track-Verfahrens erfolgen.
  10. Digitale Kompetenz aller Beteiligten im Gesundheitswesen stärken: Digitale Kompetenzen müssen bei den Beschäftigten im Gesundheitswesen und bei Patient:innen konsequent aufgebaut werden. Zudem sollte der Zugang zu relevanten Informationen digital, einfach und nutzerorientiert ermöglicht werden, beispielsweise durch digitale Gebrauchsanweisungen oder durch umfassende, inhaltlich verständlich und gut strukturierte Informationsplattformen.

„Datengetriebene Gesundheitsversorgung funktioniert nur mit Medizintechnik“, so das Fazit von BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.

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