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 - Digitale Versorgung BVMed zur GeDIG-Anhörung: „Gesetzentwurf geht nicht weit genug“

Das neue Digitalgesetz geht aus Sicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht weit genug. „Dem im Titel des Gesetzes formulierten Anspruch, digitale Innovationen umfassend zu fördern, wird der Gesetzentwurf nur eingeschränkt gerecht“, sagte BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov auf der Anhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Bundesgesundheitsministerium (BMG).

PressemeldungBerlin, 15.05.2026, 39/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen Grundsätzlich bewertet der BVMed die Regelungen zur Nutzung von Daten sowie die Umsetzung des European Health Data Space (EHDS) positiv. Wichtig sei, „dass sich die Umsetzung eng an den europäischen Vorgaben orientiert und auf nationale Sonderregelungen verzichtet“, so der BVMed in seiner ausführlichen Stellungnahme zum GeDIG.

Weitergehende Innovationen – etwa digitale Zwillinge, unterstützende KI-Anwendungen, digitale Versorgungspfade oder eine flächendeckende Etablierung von Telemonitoring – erforderten jedoch deutlich umfassendere strukturelle Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen, um den angestrebten Fortschritt im Gesundheitswesen zu ermöglichen. „In dieser Hinsicht bleibt der Entwurf hinter den bestehenden Erwartungen zurück“, bewertet der BVMed.

Die stärkere Einbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer in Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Sie trage der zentralen Rolle dieser Akteure in der sektorenübergreifenden Versorgung Rechnung. Kritisch sieht der BVMed jedoch den vorgesehenen Zeitrahmen für die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung. „Das Zieljahr 2030 ist deutlich zu spät angesetzt. Eine frühere Umsetzung ist notwendig, um Medienbrüche abzubauen, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden und Versorgungsprozesse effizienter zu gestalten“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Zudem versäumt der Referentenentwurf aus Sicht des deutschen MedTech-Verbandes, dringend erforderliche Zugriffsrechte auf die elektronische Patientenakte (ePA) für Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer zu schaffen. Betroffen sind insbesondere die Qualifikationen nach § 352 SGB V sowie die Gesundheitshandwerke, die bei sonstigen Leistungserbringern nach §§ 126 und 127 SGB V tätig sind. „Diese Fachkräfte unterstützen und begleiten regelmäßig die ambulante Versorgung. Sie sichern den Übergang vom stationären in den ambulanten Bereich – insbesondere auch bei durch Angehörige versorgten Menschen. Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf“, fordert der BVMed.

Die ausführliche Stellungnahme des BVMed zum GeDIG-Referentenentwurf kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

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