Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Finanztip-Recherche Wenn die Kran­ken­kas­se Leistungen ablehnt: 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich

Artikel21.04.2023

© AdobeStock @bilderhexchen Wer sich bei seiner Kran­ken­kas­se gegen die Ablehnung einer gewünschten Leistung wehrt, hat gute Chancen: Zwei von fünf Widersprüchen sind erfolgreich. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Geldratgebers Finanztip basierend auf Daten von 22 Kran­ken­kas­sen. Der BVMed sieht den Bericht als Bestätigung dessen, was die Mitglieder in der Praxis erleben – und was die Kassenaufsicht seit Jahren immer wieder kritisiert: ungerechtfertigte Widersprüche, gegen die Versicherte nicht wagen, Einspruch einzulegen.

Ob Kuren, Psychotherapie oder Hilfsmittel wie ein Rollstuhl: Einige Leistungen müssen Versicherte bei ihrer gesetzlichen Kran­ken­kas­se beantragen – nicht immer werden sie genehmigt. Finanztip hat in einer Untersuchung für 22 Kran­ken­kas­sen mit insgesamt rund 35 Millionen Versicherten ermittelt, wie Widersprüche ausgingen. Das Ergebnis: In 40 Prozent der erledigten Fälle waren Versicherte mit ihrem Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich. Die Entscheidung der Kasse wurde nach erneuter Prüfung hingegen in 37 Prozent der Fälle bestätigt. Knapp 20 Prozent der Widersprüche nahmen die Versicherten zurück.

Widerspruch: Formloses Schreiben reicht

Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben mit Aktenzeichen und Datum der Kassenentscheidung. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats bei der Kasse eingehen, eine ausführliche Begründung können Versicherte nachreichen. „Am besten lassen sich Patienten von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin dabei unterstützen, zu erklären, warum die beantragte Leistung in ihrem Fall notwendig ist“, empfiehlt Julia Rieder, Ver­si­che­rungsexpertin bei finanztip.de. Beruft sich die Kasse auf ein Gutachten des Medizinischen Diensts, etwa um das Krankengeld einzustellen, sollten Versicherte das Gutachten vor der Begründung anfordern.

Kein Risiko für Versicherte

Nach dem Widerspruch prüft die Kran­ken­kas­se den Fall erneut. Die Unabhängige Patientenberatung beklagt, dass einige Kassen vor der Entscheidung über den Widerspruch Schreiben verschicken, die suggerieren, die Versicherten hätten keine Aussicht auf Erfolg. Auch das Bundesamt für Soziale Sicherung als Kran­ken­kas­senaufsicht hat derartiges Verhalten bereits gerügt. Kran­ken­ver­si­che­rungsexpertin Julia Rieder rät deshalb: „Der Widerspruch ist für Versicherte ohne Risiko. Sie sollten ihn nicht leichtfertig zurücknehmen. Denn damit haben sie keine Chance mehr, gegen die Entscheidung der Kran­ken­kas­se vorzugehen, auch nicht vor Gericht.“

Mehr Transparenz ist dringend nötig

Dass eine Krankenkasse beantragte Leistungen ablehnt, ist nicht ungewöhnlich. Regelmäßig passiert das zum Beispiel bei Kuren oder Reha-Anträgen. Bei den von Finanztip untersuchten Kassen wurde 2021 immerhin etwa jeder siebte Antrag aus dem Bereich Kur und Reha abgelehnt. Zwischen den Kassen gibt es dabei teils deutliche Unterschiede. Während die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beispielsweise eine Ablehnungsquote von 27 Prozent angibt, liegt diese bei der AOK Bayern bei 11 Prozent.

Versicherte haben jedoch keine Möglichkeit, Daten aller Kran­ken­kas­sen zu vergleichen. „Es fehlt an Transparenz im Kran­ken­kas­sen-Markt“, moniert Rieder. Zwar veröffentlichen einige Kassen freiwillig Zahlen zu Widersprüchen und Leistungsablehnungen. Die drei größten deutschen Kran­ken­kas­sen – TK, Barmer und DAK – stellten Finanztip die angefragten Daten für die Auswertung nicht oder nur teilweise zur Verfügung. Die Bundesregierung will die Kran­ken­kas­sen laut Koalitionsvertrag dazu verpflichten, ihre Service- und Versorgungsqualität anhand einheitlicher Mindestkriterien offenzulegen. Bisher wurde dieses Versprechen aber noch nicht umgesetzt.

Finanztip hat Daten von allen elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sowie von elf weiteren bundesweit tätigen Kassen ausgewertet (Audi BKK, Big Direkt, BKK24, BKK VBU, Energie-BKK, Heimat Kran­ken­kas­se, HEK, HKK, IKK Classic, Pronova BKK, Viactiv). Sie stehen für rund 35 Millionen der gut 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland.

Quelle: Pressemeldung Finanztip vom 24. März 2023Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Homecare
    BVMed-Positionspapier: „Nichtärztliche häusliche Versorgung stärken“

    Der BVMed fordert in einem neuen Positionspapier die Stärkung der Versorgung von Patient:innen in der Häuslichkeit unter Einbeziehung aller vorhandenen personellen Ressourcen sowie digitaler und innovativer Technologien. Eine gute Versorgung in der Häuslichkeit ist ein zentraler Schlüssel, so BVMed-Ambulantexpertin Juliane Pohl.

    Pressemeldung08.10.2025

    Mehr lesen
  • Homecare-Therapien:  Künstliche Ernährung

    Homecare
    Digital und menschenzentriert - Häusliche Versorgung stärken und Potenziale nutzen

    Demografie, Fachkräftemangel und finanzielle Engpässe bedrohen die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Lösung liegt in der Stärkung der Versorgung in der Häuslichkeit – unter Einbeziehung aller vorhandenen personellen Ressourcen sowie digitaler und innovativer Technologien.

    Artikel07.10.2025

    Mehr lesen
  • Ates Gürpinar (Linke) und BVMed-Vorstand Stefan Geiselbrechtinger (Mitte) auf dem Homecare-Management-Kongress

    Hilfsmittel
    Hilfsmittel: Mehr Kompetenzen für die Versorger

    Wie kann die Hilfsmittelversorgung auch in Zukunft finanziert werden. Welche Rolle spielen Ärzt:innen und Hilfsmittel-Leistungserbringer im Versorgungsprozess? Wird es noch in diesem Jahr gesetzgeberische Anpassungen geben? Diesen Fragen widmete sich ein Panel auf dem Homecare-Kongress.

    Artikel25.09.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • BVMed
    BVMed-Austauschforum

    GesprächsforumVor Ort
    Hamburg, 06.11.2025 10:30 - 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Austauschforum
  • Einsteigerseminar
    Einführung in die Hilfsmittelversorgung

    Die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gesetzlich klar geregelt – in der Praxis aber oftmals alles andere als einfach. Wer hier erfolgreich teilhaben möchte, braucht fundiertes Wissen über gesetzliche Vorgaben, Verträge und Abläufe. Einen idealen Einstieg bietet dieses Online-Seminar: ✅ Gesetzliche Grundlagen verständlich erklärt. ✅...

    SeminarDigital
    11.11.2025 09:30 Uhr - 12.11.2025 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Hilfsmittel

    Zur Veranstaltung: Die Hilfsmittelversorgung im deutschen Gesundheitssystem
  • Hilfsmittel
    Online-Seminar | Stoma und ableitende Inkontinenz

    SeminarDigital
    02.12.2025 10:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Homecare

    Zur Veranstaltung: Online-Seminar | Stoma und ableitende Inkontinenz

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen