Hilfsmittelversorgung stärken
Hilfsmittel sind "sächliche medizinische Leistungen", beispielsweise Inkontinenz- und Stomaprodukte oder orthopädische Hilfsmittel wie Bandagen und Orthesen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf Hilfsmittel, wenn diese dazu dienen, den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen.Der BVMed setzt sich in einem Positionspapier zur Weiterentwicklung der Hilfsmittelversorgung für einen Qualitätsfokus und eine Entbürokratisierung der Prozesse ein. In einem Argumentationspapier (Zusammenfassung) sowie einem Faktencheck sprechen wir uns klar gegen die Wiedereinführung von Ausschreibungen aus.
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Download07.03.2024
7 Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung durch Einbeziehung von Hilfsmittel-Versorgungs-Expert:innennnen | Stand: März 2023 Download
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Download16.02.2024
Der BVMed begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums für Gesund-heit und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten, mittels eines Medizinfor-schungsgesetzes (MFG) zu verbessern und damit die Attraktivität des Forschungs-standorts Deutschland zu stärken. Download
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Download05.02.2024
Ethylendoxid (EtO) ist das weltweit am häufigsten verwendete Sterilisationsmittel und eignet sich für eine breite Palette von Materialien, die eine Strahlensterilisation nicht vertragen. Da EtO keine bleibenden Auswirkungen auf das Sterilisiergut hat, erweist es sich außerdem als idealer Wirkstoff für die industrielle Kaltgassterilisation von thermoplastischen Medizinprodukten.
Aufgrund erheblicher rechtlicher Unsicherheiten sollte die von der EU-Kommission angekündigte ablehnende Entscheidung über den -Antrag auf Genehmigung von EtO als Wirkstoff (PT2) unter der Biozidverordnung (EU) 528/2012 (BPR) zurückge-stellt werden, bis eine Lösung gefunden ist. Download -
Download13.12.2023
Der BVMed begrüßt grundsätzlich die Anpassung aufgrund der Besonderheiten in Bezug auf die ausreichende Berücksichtigung der Verwendung von Software in der Diagnose und Therapie in Medizinprodukten sowie als Stand-alone-Produkt, die et-waige Risiken adressiert und eine korrekte Implementierung, Durchführung nötiger Updates sowie die sichere Verwendung von Endgeräten sicherstellen soll.
Aus den entsprechenden Bestimmungen ist jedoch eine Diskrepanz zwischen den geänderten §§ 4, 10 und 16, die teilweise gegensätzliche Bestimmungen enthalten und sich widersprechen, ersichtlich. Die Prüfung nach Installation von Software bzw. deren wesentliche Änderung und die Einweisungspflichten sind in diesen drei Para-grafen in unterschiedlichen Ausprägungen geregelt, deren unterschiedliche Anforde-rungen schwer zu überschauen sind. Möglicherweise finden aber alle drei auf ein und dasselbe Softwareprodukt Anwendung. Download -
Download10.11.2023
Stand: 10. November 2023
Der Gesetztesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) definiert die gesetzlichen Vorhaben zur Umsetzung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen.
Der BVMed begrüßt die klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter Maßnahmen. Dazu gehören die Einführung der Opt-Out-Möglichkeit zur elektronischen Patientenakte (ePA), die Einrichtung von digitalen Disease-Management-Programmen (dDMP), Maßnahmen zur Verbesserung der Interoperabilität sowie die Ausweitung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf höhere Medizinprodukteklassen sowie die Benennung von Telemonitoring als weitere Versorgungsmöglichkeit. Download -
Download10.11.2023
Stand: 10. November 2023
Der Gesetztesentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) sieht der BVMed als eine erste Weichenstellung für eine bessere Nutzung des Gesundheitsdaten. Jedoch muss eine gleichberechtigte Behandlung aller Forschenden bezüglich der Datennutzung gegben sein. Download -
Download02.11.2023
Stand: 30. Oktober 2023
Hilfsmittel-Ausschreibungen wurden 2019 aus gutem Grund verboten: Sie führten zu Qualitätsverlusten in der Patient:innenversorgung. Bei seiner Forderung zur Wiedereinführung hat der GKV-Spitzenverband nur die direkte Ausgabenbegrenzung im Blick und vernachlässigt die aus Versorgungsdefiziten entstehenden Folgekosten. In diesem Onepager haben wir drei Gründe gegen Ausschreibungen zusammengefasst. Download -
Pressemitteilung30.10.2023
Der BVMed spricht sich in einem ausführlichen Argumentationspapier sowie einem neun Punkte umfassenden Faktencheck gegen Überlegungen des GKV-Spitzenverbandes aus, im Bereich der Hilfsmittelversorgung Ausschreibungen wieder einzuführen. Ausschreibungen sind bereits in der Vergangenheit gescheitert, weil sie zu Qualitätsverlusten in der Patientenversorgung führen. Sie sind als Instrument der Kostendämpfung nicht wirksam, da sie zu erheblichen Folgekosten führen. Und sie gefährden die Sicherstellung der ambulanten Versorgung, argumentiert der BVMed. Mehr
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Download30.10.2023
Stand: 30. Oktober 2023
In den Hilfsmittel-Reformen der letzten Jahre hat der Gesetzgeber das Ziel verfolgt, die Qualität der Hilfsmittelversorgung und die Patient:innenrechte auf eine angemessene, dem individuellen Bedarf angepasste Hilfsmittelversorgung zu stärken und die Optionen einer mehrkostenfreien Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip zu erhalten. Die Erfahrungen mit dem Instrument der Ausschreibungen hatten den Gesetzgeber veranlasst, Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich als ungeeignetes Instrument abzuschaffen. Dieses Ausschreibungsverbot unterstützt der BVMed als Maßnahme zur Sicherung der Versorgungsqualität und -kontinuität. Download