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 - Inkontinenz 5 Schritte einer Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln

Viele Patienten und Angehörige sind unsicher, wie die Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln abläuft. Wir erläutern den strukturierten Ablauf in folgenden fünf Schritten:

ArtikelBerlin, 13.06.2025

© BVMed Bild herunterladen Die Versorgung mit Inkontinenz-Hilfsmitteln gliedert sich in fünf Schritte:

  1. Ärztliche Verordnung: Der erste Schritt ist in der Regel ein Arztbesuch, bei dem die Diagnose gestellt und die Notwendigkeit eines Hilfsmittels festgestellt wird. Der Arzt erstellt eine entsprechende Verordnung. Diese kann ein konkretes Produkt vorsehen, gekennzeichnet durch eine 10-stellige Hilfsmittelpositionsnummer, oder aber eine übergeordnete Hilfsmittel-Kategorie, mittels einer 7-stelligen Hilfsmittelpositionsnummer auf der Verordnung.
  2. Kontakt zum Versorger: Mit der Verordnung wenden sich Patient:innen an einen Hilfsmittelleistungserbringer – beispielsweise an ein Homecare-Unternehmen oder Sanitätshaus. Häufig übernimmt das auch das medizinische Fachpersonal in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen bereits im Vorfeld, etwa bei der Entlassung. Wichtig: Die Versicherten haben ein freies Wahlrecht und dürfen aus allen Vertragspartnern ihrer Krankenkasse einen geeigneten wählen. Die Krankenkasse ist zudem verpflichtet, über die Gesamtheit der Vertragspartner sowie über die Versorgungsansprüche zu informieren.
  3. Bedarfserhebung: Im Rahmen einer Fachberatung durch den ausgewählten Hilfsmittelleistungserbringer wird der individuelle Versorgungsbedarf ermittelt – idealerweise in Absprache mit Angehörigen oder der Pflegefachperson. Dabei werden Faktoren wie Mobilität, manuelle Fähigkeiten, Hautzustand, Lebensumfeld und persönliche Präferenzen berücksichtigt.
  4. Produktauswahl und Anleitung: Gemeinsam wird ein passendes Produkt ausgewählt und der betroffenen Person bereitgestellt. Der Hilfsmittelleistungserbringer übernimmt hier auch die Anleitung zur korrekten Anwendung, klärt über Wechselintervalle sowie Hygienemaßnahmen auf und gibt Tipps für den Alltag.
  5. Kontinuierliche Versorgung und Betreuung: Nach der Erstversorgung sorgt der Hilfsmittelleistungserbringer für die regelmäßige Nachlieferung der Hilfsmittel und bleibt bei Rückfragen, Problemen oder Änderungsbedarf erreichbar. Die Versorgung wird bei Bedarf angepasst, beispielsweise bei Unverträglichkeiten oder bei sich ändernden Bedürfnissen.

Dieser strukturierte Ablauf trägt dazu bei, Unsicherheiten abzubauen, Komplikationen zu vermeiden und den Betroffenen eine sichere, würdige und selbstbestimmte Versorgung zu ermöglichen.

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