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 - Pflege und Hilfsmittel BVMed zum Pflegekompetenzgesetz: Alle qualifizierten Fachpersonen einbinden

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt das Ziel des Pflegekompetenzgesetzes (PKG), die Kompetenzen von Pflegefachpersonen zu stärken und ihnen Befugnisse zu übertragen. Gleichzeitig weist der BVMed in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf auf strukturelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel, die unzureichende Einbindung qualifizierter Pflegefachpersonen außerhalb klassischer Pflegedienste sowie bestehende bürokratische Hürden bei der Folgeverordnung von Hilfsmitteln hin. „Wir müssen die Versorgungsrealitäten anerkennen und alle qualifizierten Akteure systematisch einbinden sowie die vorhandenen Strukturen effizient nutzen“, so Juliane Pohl, Leiterin Ambulante Versorgung beim BVMed.

PressemeldungBerlin, 15.07.2025, 60/25

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen Die Gesetzesinitiative eröffnet aus Sicht der BVMed die Möglichkeit des Einsatzes der Kompetenzen von Pflegefachkräften sowohl im ambulanten Bereich als auch im Umfeld der Pflege im Krankenhaus. Dort liege ein großer Bedarf für die Öffnung und Nutzung der bestehenden Kompetenzen von Pflegefachpersonen. „Das Gesetzesvorhaben stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungsqualität und zur Entlastung der ärztlichen Versorgung dar. Zugleich schafft es endlich die notwendige Sicherheit und Transparenz über die Tätigkeiten, die von qualifizierten Pflegefachpersonen verrichtet werden dürfen“, so BVMed-Experten Juliane Pohl.

Um das Ziel des Gesetzes zu erreichen, die Pflege und Pflegeberufe zu stärken, müssen aus Sicht des BVMed die gesetzlichen Regelungen so gestaltet werden, dass alle verfügbaren qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von ihrer Institutionszugehörigkeit in die Kompetenzerweiterung und damit in die künftige Sicherstellung der Versorgung einbezogen werden. „Sollte der Gesetzesentwurf so bestehen bleiben, wäre dies nicht der Fall und bereits bestehende Versorgungsdefizite und erkennbare Lücken könnten nicht geschlossen werden“, bemängelt der BVMed in seiner Stellungnahme.

Der BVMed setzt sich daher weiterhin dafür ein, die mehr als 10.000 verfügbaren gleichwertig qualifizierten Pflegefachpersonen anderer Institutionen wie Hilfsmittel-Leistungserbringer oder Homecare-Unternehmen einzubeziehen. Hier gehe es auch um pflegenahe Versorgungen wie Stoma, Inkontinenz, Tracheostoma oder Wundversorgung. Diese qualifizierten Pflegefachpersonen verfügen über die Expertise in den vom Gesetzgeber an die Pflege zu übertragenden heilkundlichen Tätigkeiten – und sollten damit auch zur Sicherstellung der Versorgung (nach § 15a und §73 d SGB V) einbezogen werden, fordert der BVMed. Dies treffe insbesondere auf Versorgungssituationen ohne Pflegedienst zu.

Zudem sieht der BVMed beim Thema Folgeverordnung großes Entlastungspotential. Insbesondere bei anhaltendem Versorgungsbedarf von Patient:innen mit chronischen Erkrankungen sind gleichbleibende Hilfsmittelbedarfe üblich – und damit Folgeverordnungen erlässlich. „Dennoch verlangen Kostenträger für die Abrechnung der Hilfsmittel-Versorgungen die Vorlage einer zumeist ärztlichen Verordnung bzw. legen in ihren Verträgen äußerst heterogen fest, wie lange sie die jeweilige ärztliche Verordnung gegen sich gelten lassen. Durch diese Krankenkassen-individuellen Regelungen kommt es in der Praxis zu einem zunehmend unübersichtlichen Regelungsaufwand mit extrem hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Verordner:innen und Patient:innen sowie die versorgenden Leistungserbringenden“, kritisiert der BVMed und setzt sich für eine bürokratiearme und verbindlichere Regelung ein.

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