Digitalisierung

Digitale Medizin hilft den Menschen

BVMed-Gastbeitrag für die Beilage „Zukunft Medizin“ am 15. Oktober 2020 in der ZEIT

Digitale Lösungen und Medizinprodukte leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag für eine effiziente und qualitativ-hochwertige Gesundheitsversorgung. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die Patientensteuerung zwischen den Sektoren verbessern. Dieser Schatz muss gehoben werden. Sie kann aber auch als eigener Versorgungsbereich neue Patientenpfade gestalten und diese durch digitale Produkte und Services verbessern.

Beispiel Telekardiologie: Das monitoren von Herzschrittmacher-Patienten über sichere Übertragungswege, eine geeignete Software und intelligente Algorithmen erhöht die Patientensicherheit und vermeidet routinemäßige Klinikaufenthalte.

Beispiel Ereignisrekorder: Die kontinuierliche Erhebung von EKG-Daten gibt Klarheit über die Ursachen von Herzrhythmusstörungen und verhindert Schlaganfälle.

In der Praxis wurden neue digitale Lösungen in der Gesundheitsversorgung bislang durch sehr langwierige Marktzugangsverfahren behindert. Das soll sich nun ändern. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht vor, dass digitale Angebote über ein „Fast Track-Verfahren“ schneller in die Regelversorgung kommen. Die „digitalen Gesundheitsanwendungen“ (DiGAs) werden nach Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in ein Verzeichnis aufgenommen – und können dann vom Arzt auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Versicherte haben alternativ zur Verordnung durch den Arzt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für eine bestimmte App bei ihrer Krankenkasse zu stellen.

Die ersten DiGAs werden derzeit in das Verzeichnis aufgenommen. Der Fast-Track-Ansatz bezieht sich aktuell nur auf die nach dem Medizinprodukterecht niedrigeren Klassen I und IIa. Der BVMed spricht sich dafür aus, dass Fast Track-Verfahren auf alle Klassen auszuweiten.

Dr. Marc-Pierre Möll ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Medizintechnologie, BVMed, in Berlin.
  • Weitere Artikel zum Thema
  • MdB Mieves beim BVMed: „Mit dem Registergesetz einen neuen Datenschatz heben“

    Mit den Digitalgesetzen sind viele wesentliche Themen auf den Weg gebracht worden. „Jetzt geht es darum, Daten besser zu nutzen und zu verknüpfen sowie mit dem anstehenden Registergesetz neue Datenschätze zu heben“. Das sagte der SPD-Digitalpolitiker Matthias Mieves auf dem Gesprächskreis Gesundheit des BVMed. Mieves ist Mitglied im Gesundheits- und im Digitalausschuss des Bundestages. Großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung sieht er bei KI-Anwendungen, „dafür müssen wir in Deutschland aber eine bessere Datenbasis schaffen“. Mehr

  • BVMed-Whitepaper Hilfsmittelversorgung fordert Anspruch auf Therapieberatung und -management

    Der BVMed legt in einem umfangreichen „Whitepaper Hilfsmittelversorgung“ konkrete Maßnahmenvorschlägen zur Stärkung der Hilfsmittelversorgung vor. Er plädiert außerdem für die Stärkung ambulanter Strukturen durch Einbeziehung qualifizierter Fachkräfte der Hilfsmittel-Versorger vor. Der deutsche MedTech-Verband fordert unter anderem die Einführung eines Anspruchs der Versicherten auf Therapieberatung und -management, insbesondere bei Versorgungen mit beratungsintensiven Hilfsmitteln in komplexen Versorgungssituationen. Außerdem sollten auch die Fachkräfte der Hilfsmittel-Leistungserbringer in komplexe ambulante Versorgungsfälle einbezogen werden. Das BVMed-Whitepaper enthält zudem Vorschläge, um die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen und Bürokratie abzubauen. Mehr

  • BVMed: ePA-Zugriffsrechte im Hilfsmittelbereich nachbessern

    In der aktuellen Diskussion um die elektronische Patientenakte (ePA) hat der BVMed Nachbesserungen bei den Zugriffsrechten gefordert. So sei es für die Ermittlung der notwendigen Versorgung von Patient:innen für Gesundheitshandwerke, Sanitätshäuser und Homecare-Versorger unter anderem wichtig, ärztliche Dokumente und Erhebungen einzusehen, die heute nur mit viel Aufwand und Zeitverzug einbezogen werden können. Deshalb benötigen die Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger Lese- und Schreibrechte auf die ePA. Mehr


©1999 - 2024 BVMed e.V., Berlin – Portal für Medizintechnik