Werbung für Medizinprodukte
Kommunikation und Werbung für Medizinprodukte: Was ist erlaubt, was ist verboten?
Ein Praxisleitfaden zum Umgang mit dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) - Stand: Januar 2013
31.01.2013|
5. Was ist verboten?
Die gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte sind zwar im Vergleich zu Arzneimitteln stark gelockert, jedoch unterlieget auch die Werbung für Medizinprodukte bestimmten Verboten.
Für Medizinprodukte ist bei der Kommunikation bzw. Werbung Folgendes verboten (§ 3 und 11 HWG):
- Irreführende Werbung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine therapeutische Wirkung suggeriert wird, die das Medizinprodukt nicht hat. Oder wenn falsche Angaben über das Material oder die Behandlung gemacht werden. Ebenso dürfen keine Unwahrheiten über die Hersteller oder Erfinder der Produkte veröffentlicht werden.
- Die Novelle 2012 hat die "Angstwerbung" wie folgt modifiziert: Unzulässig sind Werbeaussagen, die nahelegen, dass die normale gute Gesundheit durch die Nichtverwendung des Medizinprodukts beeinträchtigt oder durch die Verwendung verbessert werden könnte.
- Subtile bzw. manipulative Werbeaussagen. Damit sind beispielsweise Kommunikationsmaßnahmen gemeint, bei denen der Werbezweck nicht deutlich oder missverständlich ist.
- Werbemaßnahmen, die sich an Kinder unter 14 Jahren richten.
- Vorher-Nachher-Vergleiche bei operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen.
- Seite 1 Keine Angst vor dem HWG!
- Seite 2 1. Was gilt für Medizinprodukte?
- Seite 3 3. Welche Zielgruppen müssen unterschieden werden?
- Seite 4 4. Was ist erlaubt?
- Seite 5 5. Was ist verboten?
- Seite 6 6. Exkurs 1: Presserechtliche Grundsätze
- Seite 7 7. Exkurs 2: Wettbewerbsrecht
- Seite 8 8. Wo gibt es weitere Informationen?