Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Recht BGH-Urteil vom 17. Juli 2025: Wertgrenze von 1 Euro bei Werbung mit PAYBACK-Punkten für Hörgeräte BVMed Legal Lunch vom 10. September 2025

Am 17. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 43/24) die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 für Werbegaben bei Medizinprodukten und legte diese auf 1 Euro.

ArtikelBerlin, 22.09.2025

© Ekaterina Bolovtsova Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 17. Juli 2025 (Az. I ZR 43/24)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. stellte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals klar, dass auch bei nicht preisregulierten Heilmitteln – wie etwa Hörgeräten – die Wertgrenze von 1 Euro für geringwertige Kleinigkeiten im Rahmen der Publikumswerbung gilt. Damit gibt es nunmehr auch für Medizinprodukte eine höchstrichterlich festgelegte Geringwertigkeitsgrenze, die mit Blick auf die bisherige Rechtsprechung überraschend streng ist.

Die Hintergründe des Urteils und die Auswirkungen auf die MedTech-Branche beleuchteten beim BVMed Legal Lunch am 10. September 2025 Pia-Sophie Weber, LL.M. und Kathrin Georgia Schroeder-Finckh von Clifford Chance.

Hintergrund: PAYBACK-Punkte im Fokus

Im konkreten Fall ging es um die Werbung eines Hörgeräteanbieters, der den Erwerb von Hörgeräten mit PAYBACK-Punkten verknüpfte. Die Frage war, ob diese Form der Kundenbindung mit dem Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. vereinbar ist.

Der BGH hat hierzu klargestellt:

  • PAYBACK-Punkte sind keine privilegierten Geldrabatte im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Nr. 2 Buchst. a) HWG.
  • Sie sind vielmehr am Ausnahmetatbestand der geringwertigen Kleinigkeiten (§ 7 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Nr. 1 Var. 2 HWG) zu messen.
  • Für die Publikumswerbung gilt hierbei eine starre Wertgrenze von 1 Euro, unabhängig davon, ob es sich um preisregulierte oder nicht preisregulierte Heilmittel handelt.
  • Die Wertgrenze von 1 EUR gilt absolut und bemisst sich nicht relativ zum Warenwert.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist vor allem für Unternehmen relevant, die im Gesundheitsmarkt auf Kundenbindungssysteme setzen. Sie zeigt deutlich, dass auch Bonuspunkte, Gutscheine oder ähnliche Modelle rechtlich streng zu prüfen sind.
Klar ist nunmehr, dass die bislang lediglich für preisregulierte Arzneimittel geltende Wertgrenze der geringwertigen Kleinigkeiten auch auf andere Heilmittel, insbesondere auch auf Medizinprodukte Anwendung findet.

Offene Fragen

Noch ungeklärt ist, welche Wertgrenze in der Fachkreiswerbung gilt. Hier könnte sich künftig ein differenzierter Maßstab entwickeln, der stärker auf die Eigenverantwortung und Fachkunde von Ärzt:innen und anderen Heilberuflern abstellt.

Key Takeaways

  • Auch Werbung mit PAYBACK-Punkten fällt unter das Zuwendungsverbot des § 7 HWG.
  • PAYBACK-Punkte sind keine privilegierten Geldrabatte, sondern am Ausnahmetatbestand der geringwertigen Kleinigkeiten zu messen.
  • Die 1-Euro-Grenze gilt in der Publikumswerbung auch für nicht preisregulierte Heilmittel.
  • Die Frage der Wertgrenze in der Fachkreiswerbung bleibt offen.

Fazit

Der BGH schafft mit seiner Entscheidung vom 17. Juli 2025 neue Rechtssicherheit – aber auch strengere Vorgaben. Für die Praxis heißt das: Werbung mit PAYBACK-Punkten oder ähnlichen Systemen ist nur in sehr engen Grenzen zulässig. Anbieter im Gesundheitswesen sollten ihre Marketingmaßnahmen daher sorgfältig überprüfen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Recht
    BVMed-Rechtssymposium: MDR-Reform nimmt konkrete Züge an

    Die Reform der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) nimmt konkrete Formen an. Das verdeutlichten die Expert:innen des BVMed-Rechtssymposiums. Ortwin Schulte vom Gesundheitsministerium nannte Sonderregelungen für Kleinserienprodukte sowie Schnellverfahren für versorgungsrelevante Innovationen als besonders wichtige Maßnahmen für die MDR-Reform aus der Perspektive Deutschlands.

    Pressemeldung04.06.2025

    Mehr lesen
  • Recht
    Neue Publikation "Medizinprodukterecht und Gesellschaft" - in Erinnerung an Dr. Michael Banz

    Das Medizinprodukterecht blickt seit dem Inkrafttreten des Medizinproduktegesetzes (MPG) auf eine bald 35-jährige Geschichte zurück. Das Buch "Medizinprodukterecht und Gesellschaft - Von der Regulierung zur Zukunftsgestaltung", das im Nomos-Verlag erschienen ist, beleuchtet die Entwicklung aus verschiedenen Perspektiven. Das Werk ist dem 2024 verstorbenen Dr. Michael Banz gewidmet.

    Artikel25.11.2024

    Mehr lesen
  • Nachruf
    Der BVMed trauert um Dr. Michael Banz

    Der BVMed trauert um Dr. Michael Banz, der im Alter von 64 Jahren unerwartet verstorben ist. Über 25 Jahre hinweg hat der Heidenheimer Jurist von Paul Hartmann als Mitbegründer und erster und bislang einziger Sprecher des BVMed-Arbeitskreises Recht (AKR) maßgeblich zur Entwicklung und Entfaltung des BVMed beigetragen.

    Artikel01.08.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Regulatorik
    Person Responsible for Regulatory Compliance | PRRC

    Artikel 15 der Medical Device Regulation (MDR) verpflichtet Hersteller, eine oder mehrere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zuständige Person:en zu etablieren. Die PRRC muss Teil der Organisation des Herstellers sein und über eine bestimmte Mindestqualifikation verfügen. Ohne sie ist eine Zulassung von Medizinprodukten in Europa nicht möglich.

    WorkshopVor Ort
    Berlin, 29.09.2025 09:00 Uhr - 30.09.2025 17:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Verantwortliche Person zur Einhaltung der Regulierungsvorschriften (MDR)
  • Online-Seminar
    Datenschutz im Gesundheitswesen

    Im Bereich Datenschutz im Gesundheitswesen gibt es zahlreiche Spezialregelungen zu beachten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung bringt eine Vielzahl an Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Besonders relevante Fragestellungen ergeben sich bei der Weitergabe von Patientendaten...

    SeminarDigital
    30.09.2025 09:30 Uhr - 01.10.2025 13:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Datenschutz im Gesundheitswesen
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: AI Literacy – KI im Büroalltag rechtssicher anwenden

    KI-Tools bieten enormes Potenzial, doch ihr Einsatz wirft auch rechtliche Fragen auf. Wie können Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtskonform integrieren? Welche Rolle spielt eine KI-Beauftragter? Und wann besteht Kennzeichnungspflicht? Wir geben Ihnen einen kompakten & praxisnahen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Tools im Unternehmenskontext.

    GesprächsforumDigital
    06.10.2025 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen