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 - 22.12.2015 Patienteninformation "Stomaversorgung (Stuhl- oder Harnableitung)" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Unter einem Stoma versteht man hier einen operativ angelegten Darm- bzw. Blasenausgang. Unterschieden wird in Colostomie (Dickdarmausgang), Ileostomie (Dünndarmausgang) und Urostomie (Harnableitung). Zum Auffangen der Ausscheidung gibt es hierfür hergestellte Hilfsmittel – die Stomaartikel. Eine Sonderform stellt die Irrigation (Darmspülung) bei bestimmten Colostomien dar.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen Hilfsmittel zur Auswahl, die dem Verordneten entsprechen. Der Hilfsmittelversorger richtet sich bei der Auswahl der Produkte nach dem aktuellen medizinischen Standard und den Richtwerten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) in Verbindung mit Ihrer individuellen Situation.
  • Benötigen Sie aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die Stomaversorgung.
  • Ihr Hilfsmittelversorger schaut sich das Stoma und die umgebende Haut an.
  • Die Beratungen finden in der Anfangsphase so häufig statt, bis Sie oder Ihre Betreuungsperson die Stomaversorgung selbstständig und sicher durchführen können. Dasselbe gilt für die Irrigation, wenn sie vom Arzt verordnet wurde.
  • Inhalte der Beratungen sind:
    • die umfassende Aufklärung über den Umgang mit dem Stoma
    • die Anleitung zur Selbstständigkeit
    • die gemeinsame Auswahl und Anpassung der Hilfsmittel an das sich verändernde Stoma und Ihre Lebensgewohnheiten
    • die Vorbeugung und das Erkennen von Komplikationen
    • Hinweise zur Ernährung und zum Trinkverhalten
    • Tipps für den Alltag (Beruf, Sport, Familie, evtl. geplante Schwangerschaft, etc.)
    • ggf. die Anleitung zur Irrigation

    • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
    • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.
    • Bei Kindern finden immer dann persönliche Beratungen statt, wenn sie eine weitere Entwicklungsstufe erreicht haben (z. B. Kindergartenbesuch, Einschulung oder das Erlernen der selbstständigen Versorgung) oder eine Produktanpassung aufgrund des Wachstums benötigen.

    Stand: Dezember 2015

    Download Infoblatt "Stomaversorgung"

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