Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Entbudgetierung ärztlicher Leistungen

Bislang wurden die ärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich durch feste Budgets begrenzt, was oft zu einer Überlastung der Praxen und einer eingeschränkten Versorgung der Patient:innen führte. Der Gesetzgeber hebt diese Budgetierung für definierte ärztliche Leistungen nun auf. Damit sollen die ärztliche Versorgung bedarfsgerechter gestaltet, Über- und Unterversorgung vermieden und somit flächendeckend die Versorgungssicherheit erhöht werden.
Die Entbudgetierung betrifft konkret hausärztliche Leistungen des Kapitels 3 des EBM sowie Hausbesuche (EBM 1.4). Demgegenüber sind spezialisierte Leistungen außerhalb dieser Kapitel weiterhin nicht entbudgetiert.
Hinweis: Befreiende Auswirkungen auf die Verordnung von Arzneimitteln, Verbandmitteln etc. sind nicht erkennbar.

Einführung einer Chroniker:innen- und Vorhaltepauschale

Die Einführung der Chroniker:innenpauschale soll die Versorgung von Patient:innen mit chronischen Erkrankungen verbessern, dabei zugleich die Effektivität der ambulanten ärztlichen Versorgung optimieren. Dies ermöglicht die pauschale Abrechnung für die Betreuung chronisch kranker Personen, was die Kontinuität und Qualität der Versorgung fördern soll. Die Einführung einer solchen Pauschale dient zugleich dem Abbau von Verwaltungsaufwänden in der Arztpraxis.
Die ebenfalls vorgesehene Vorhaltepauschale soll dies flankieren: Sie setzt finanzielle Anreize, um in Anbetracht der strukturellen Herausforderungen flächendeckend eine hausärztliche Grundversorgung sicherstellen zu können.

Hierfür ist insbesondere Folgendes vorgesehen:

  • Einführung einer quartalsübergreifenden Versorgungspauschale für (erwachsene) Patient:innen, deren Erkrankung eine kontinuierliche Versorgung mit bestimmten Arzneimittel bedarf und dabei keinen intensiven Betreuungsbedarf begründet; unabhängig von der Anzahl und Art der Ärzt:in-Patient:in-Kontakte diese Pauschale innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur einmal durch eine einzige, die jeweilige Erkrankung behandelnde Praxis abzurechnen (Einzelheiten s. 87 Abs. 2b SGB V).

  • Einführung einer Vorhaltepauschale für Hausärzt:innen: Hausärzt:innen, die mit bestimmten Leistungen einen Beitrag zur Sicherung der hausärztlichen Grundversorgung leisten, sollen hierfür künftig eine entsprechende Vorhaltepauschale abrechnen können. Hierzu sollen u.a. folgende Kriterien zählen:
    • eine bedarfsgerechte Versorgung mit Haus- und Pflegeheimbesuchen
    • bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten
    • die vorrangige Erbringung von Leistungen aus dem hausärztlichen Fachgebiet
    • eine Mindestanzahl an zu versorgenden Versicherten
    • die regelmäßige Nutzung von Anwendungen der Telematikinfrastruktur
    • (Einzelheiten s. § 87 Abs. 2q SGB V)

      Zur Umsetzung der Neuregelung und zur Einführung der Chroniker:innenpauschale sind entsprechende Anpassungen im EBM-Katalog vorgesehen. Diese sind zwischen den Beteiligten, KBV und GKV-Spitzenverband zu vereinbaren. Prämisse dabei ist, dass durch die Anpassungen keine Mehr- oder Minderausgaben im Vergleich zu den bisherigen Strukturpauschalen entstehen.

      Genehmigung von Hilfsmittelverordnungen aus SPZ und MZEB

      Zur Erleichterung und Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung von Kindern sowie von Erwachsenen mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung hat der Gesetzgeber außerdem ein vereinfachtes Verfahren für Hilfsmittelverordnungen aus sozial-pädiatrischen Zentren (SPZ) oder medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen (MZEB) eingeführt. Demnach wird die medizinische Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn der Versicherte in einer der genannten Einrichtungen in Behandlung ist und die beantragte Hilfsmittelversorgung von der oder dem dort tätigen behandelnden Ärztin oder Arzt im Rahmen der Behandlung empfohlen wurde. Eine regelhafte gesonderte Prüfung der Erforderlichkeit der Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen bzw. Medizinischen Dienstes ist in diesen Fällen somit nicht notwendig.
      Die Ausstellung der Hilfsmittelverordnung kann – auf Grundlage ebendieser Empfehlung aus SPZ oder MZEB – auch von eine:r Ärzt:in außerhalb der genannten Einrichtungen erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Empfehlung für die Hilfsmittelversorgung maximal drei Wochen vor Antragstellung der Versorgung bei der Krankenkasse erfolgt ist (Einzelheiten s. § 33 Abs.5c SGB V).

    Ihr Kontakt zu uns

    Service

    News abonnieren

    Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
    Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

    Jetzt abonnieren

    Das könnte Sie auch interessieren

    • Ates Gürpinar (Linke) und BVMed-Vorstand Stefan Geiselbrechtinger (Mitte) auf dem Homecare-Management-Kongress

      Hilfsmittel
      Hilfsmittel: Mehr Kompetenzen für die Versorger

      Wie kann die Hilfsmittelversorgung auch in Zukunft finanziert werden. Welche Rolle spielen Ärzt:innen und Hilfsmittel-Leistungserbringer im Versorgungsprozess? Wird es noch in diesem Jahr gesetzgeberische Anpassungen geben? Diesen Fragen widmete sich ein Panel auf dem Homecare-Kongress.

      Artikel25.09.2025

      Mehr lesen
    • Carla Meyerhoff-Grienberger vom GKV-Spitzenverband

      Homecare
      Versorgung der Zukunft: „Es geht nur mit Homecare“

      Wie sieht das Versorgungssystem des Zukunft aus? Und welche Rolle spielen Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Versorger darin? Mit dieser Frage beschäftigte sich ein Panel des Homecare-Management-Kongresses. Wichtige Botschaft: Es sollte mehr um die Frage „Wer kann was?“ als um die Frage „Wer darf was?“ gehen. Es geht um Qualifikationen und Kompetenzen, nicht um Institutionen.

      Artikel25.09.2025

      Mehr lesen
    • Homecare
      „Alle Pflegefachpersonen in die gesetzliche Befugniserweiterung einbeziehen“

      Bei gleichen Qualifikationen müssen auch die Pflegefachpersonen der Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen in die ambulanten Versorgungstrukturen einbezogen werden. Das forderten die Expert:innen auf dem elften Homecare-Management-Kongress der BVMed-Akademie. Die gesundheitspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen sagten in der politischen Paneldiskussion Unterstützung zu.

      Pressemeldung25.09.2025

      Mehr lesen

    Kommende Veranstaltungen

    • Branche
      BVMed-Jahrespressekonferenz und Medienseminar

      Zu Beginn des 26. Berliner Medienseminars stellt der BVMed im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die Ergebnisse seiner aktuellen Herbstumfrage 2025 zur Lage der MedTech-Branche vor. Daraus abgeleitet werden Forderungen an eine eigenständige MedTech-Strategie. Im Anschluss werden die Themen Krisenvorsorge und Zivilschutz sowie Stärkung der Ambulantisierung näher beleuchtet....

      KonferenzHybrid
      07.10.2025 10:00 - 12:00 Uhr
      Veranstalter: BVMed
      Schwerpunkt: Kommunikation

      Zur Veranstaltung: BVMed-Jahrespressekonferenz 2025 und 26. Berliner Medienseminar (hybrid)
    • Praxisseminar
      Sektorenübergreifende Kooperationsmodelle | Entlassmanagement | 30.10.2025

      Bei Kooperationen von Krankenhäusern mit Leistungserbringern bzw. Medizinprodukteherstellern bestehen Compliance-Risiken, die in den unterschiedlichen Fallkonstellationen beherrscht werden müssen. Ebenso stellt für Patient:innen mit komplexem Versorgungsbedarf der Übergang von der Krankenhausversorgung zu nachbehandelnden Leistungserbringern eine wichtige und kritische Phase dar....

      SeminarVor Ort
      Berlin, 30.10.2025 09:30 - 15:30 Uhr
      Veranstalter: BVMed-Akademie
      Schwerpunkt: Krankenhaus

      Zur Veranstaltung: Sektorenübergreifende Kooperationsmodelle und Entlassmanagement
    • Einsteigerseminar
      Einführung in die Hilfsmittelversorgung

      Die Hilfsmittelversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegt komplexen gesetzlichen Vorgaben. Sie bildet eine wesentliche Säule der gesundheitlichen Versorgung. Zur Teilnahme an der GKV-Hilfsmittelversorgung wird fundiertes Wissen über die rechtlichen Grundlagen, vertraglichen Rahmenbedingungen und praktischen Anforderungen benötigt. Dieses Online-Seminar...

      SeminarDigital
      11.11.2025 09:30 Uhr - 12.11.2025 13:00 Uhr
      Veranstalter: BVMed-Akademie
      Schwerpunkt: Hilfsmittel

      Zur Veranstaltung: Einführung in die Hilfsmittelversorgung im deutschen Gesundheitssystem

    Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

    • Organisation

      In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

    • Information

      Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

    • Vertretung

      Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

    • Netzwerk

      An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

    Die Akademie

    Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

    Zu den Veranstaltungen