Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 22.12.2015 Patienteninformation "Intermittierender Katheterismus" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Unter intermittierendem Katheterismus versteht man das komplette Entleeren der Harnblase mittels Einmalkathetern, die speziell zu diesem Zweck entwickelt wurden. Das ist abhängig von der Indikation i. d. R. mehrmals täglich notwendig. Kann die Harnblase gar nicht mehr auf natürlichem Wege entleert werden, richtet sich die Häufigkeit des Katheterisierens nach der Häufigkeit des üblichen Wasserlassens gesunder Menschen. Sie ist von mehreren Faktoren wie z. B. Trinkmenge und Blasenkapazität abhängig.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt hat mit Ihnen das Therapieziel und die Häufigkeit des Katheterisierens definiert. Achten Sie darauf, dass Ihr gewählter Hilfsmittelversorger sich danach richtet.
  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen Einmalkatheter zur Auswahl, deren Qualität dem allgemein anerkannten Stand und dem medizinischen Fortschritt sowie den Anforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses entsprechen. Diese sollten schmerz- und verletzungsfrei anzuwenden sein. Der Hilfsmittelversorger richtet sich bei der Versorgung nach bestehenden Richtlinien, damit Sie den intermittierenden Katheterismus nach den aktuellen Versorgungsstandards durchführen können. Einzelheiten hierzu wird Ihnen Ihr Hilfsmittelversorger erklären.
  • Benötigen Sie aus medizinischen Gründen ein bestimmtes Produkt, darf der Arzt im Einzelfall dieses spezielle Hilfsmittel namentlich verordnen (10-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses). Diese Einzelproduktverordnung ist zwingend vom Arzt zu begründen.
  • Achten Sie darauf, dass Ihr Arzt Ihnen die geeigneten Katheter in ausreichender Anzahl verordnet.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für den intermittierenden Katheterismus.
  • In diesem persönlichen Erstkontakt werden Sie über den intermittierenden Katheterismus und die individuell benötigten Hilfsmittel aufgeklärt und es beginnt die Einweisung, sofern diese noch nicht im Krankenhaus erfolgt ist.
  • Die Beratungen finden in der Anfangsphase so häufig statt, bis Sie oder Ihre Betreuungsperson den intermittierenden Katheterismus selbstständig und sicher durchführen können.
    Diese Beratungen sollten nicht nur die Handhabung, sondern auch Themen wie Pflege des Intimbereichs, Vorbeugung von Harnwegsinfekten und anderen Komplikationen, Auswirkungen der Ernährung und des Trinkverhaltens sowie Tipps für den Alltag beinhalten.
  • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
  • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.
  • Bei Kindern finden immer dann persönliche Beratungen statt, wenn sie eine weitere Entwicklungsstufe erreicht haben (z. B. Kindergartenbesuch, Einschulung oder das Erlernen des selbstständigen Katheterismus) oder eine Produktanpassung aufgrund des Wachstums benötigen.
  • Ihr Hilfsmittelversorger sollte Sie darüber informieren, dass es sich bei den Kathetern um sterile Einmalprodukte handelt, die nicht mehrfach verwendet werden dürfen. Dies trägt zur Vermeidung von Harnwegsinfekten bei (Gefahrenminderung).

Stand: Dezember 2015

Download Infoblatt "Intermittierender Katheterismus"

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • MDR
    Auswirkungen der MDR/IVDR auf Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit der MedTech-Branche

    Auswirkungen der EU-Verordnungen MDR (2017/745) und IVDR (2017/746) auf Innovationskraft, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit in der EU – Ergebnisse einer Branchenumfrage 2025 1. Einleitung Die Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) wurden mit dem Ziel verabschiedet, einen modernen, transparenten und verlässlichen...

    Artikel30.10.2025

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    Zahlen und Fakten zur MDR

    Die europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, kurz: MDR) gilt seit Mai 2021. Sie erfordert eine vollumfängliche Neuzertifizierung aller Produkte (Legacy Produkte). Auf dieser Seite gibt es aktuelle Zahlen und Fakten zur MDR.

    Artikel30.10.2025

    Mehr lesen
  • MDR
    „MDR und IVDR bremsen Innovationen“: Neue Branchenumfrage zeigt Handlungsbedarf für Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

    Eine aktuelle Branchenumfrage der MedTech-Verbände BVMed, MedicalMountains, SPECTARIS und VDGH zeigt: Die europäischen Verordnungen für Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) hemmen Innovationen, gefährden die Versorgungssicherheit und setzen den europäischen MedTech-Standort zunehmend unter Druck. Die Verbände fordern eine zügige und zielgerichtete Revision beider Regelwerke.

    Pressemeldung30.10.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | KI-Marketing: Automatisierung für Effizienz und Compliance

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    14.11.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: KI-Marketing: Automatisierung für Effizienz und Compliance
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern & Zulieferern

    Wir liefern Ihnen fundierte Einblicke in die rechtlichen Grundlagen von Qualitätssicherungs- und Liefervereinbarungen zwischen Herstellern und Zulieferern – von praxisrelevanten Vertragsinhalten über die Abgrenzung und Schnittstellen zum Liefervertrag bis hin zu Tipps für die reibungslose Zusammenarbeit zwischen RA, QM, Einkauf und Rechtsabteilung.

    GesprächsforumDigital
    24.11.2025 13:00 - 14:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | Künstliche Intelligenz im Engineering am Praxisbeispiel für den MDR-Regulatorikprozess

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    28.11.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Künstliche Intelligenz im Engineering am Praxisbeispiel für den MDR-Regulatorikprozess

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen