Der BVMed hat eine neue Infokarte zur „Verordnung von Hilfsmitteln mit Sicherheitsmechanismus“ aufgelegt. Sicherheitsprodukte wie Injektions-, Port- oder Pen-Kanülen mit Sicherheitsmechanismus werden nach der erfolgten Anpassung des Hilfsmittel-Verzeichnisses nun von der GKV erstattet, wenn Angehörige oder Fachpersonal beispielsweise in Pflegeheimen die Versorgung für den Patienten übernehmen. MEHR
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