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 - Nosokomiale Infektionen Welttag der Handhygiene am 5. Mai / BVMed: „Eine konsequente Händehygiene ist unverzichtbar“

Eine konsequente Händehygiene ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer notwendigen Infektionsschutzstrategie. Darauf weist der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) zum Welttag der Handhygiene am 5. Mai hin. In diesem Jahr lautet das Motto der Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. zur Bedeutung von Händehygiene in der medizinischen Versorgung: „Action saves lives“. „Eine adäquate Händedesinfektion ist unerlässlich, um sowohl Patient:innen als auch medizinisches Fachpersonal vor nosokomialen Infektionen zu schützen“, so die BVMed-Hygieneexpertinnen Miriam Rohloff und Lena Richter.

PressemeldungBerlin, 04.05.2026, 32/26

© BVMed | René Staebler Bild herunterladen „Selbst unter den schwierigsten Bedingungen sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um die Handhygiene zu gewährleisten, Leben zu schützen und zu retten“, heißt es in der WHO-Verlautbarung. Und weiter: „Die WHO fordert einen ununterbrochenen Zugang zu Handhygieneartikeln, die den Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen, um Gesundheits- und Pflegepersonal, Patient:innen und andere zu unterstützen.“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht den Infektionsschutz als eine zentrale Aufgabe im Gesundheitswesen. „Infektionsprävention und Hygiene müssen strukturell und personell abgesichert werden. Nur mit klaren Standards, ausreichend qualifiziertem Personal sowie einer konsequenten Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen lassen sich nosokomiale Infektionen nachhaltig reduzieren“, so der BVMed.

Aus Sicht des deutschen MedTech-Verbandes gehören zu einer wirksamen Infektionsschutz-Strategie insbesondere

  • die verbindliche Verankerung von Infektionsprävention und -kontrolle (IPC) in Verbindung mit Antibiotic Stewardship (ABS) in allen medizinischen Einrichtungen;
  • kontinuierliche Schulungen und Überprüfungen der Umsetzung von Hygienemaßnahmen;
  • der Einsatz digitaler Systeme zur Unterstützung von Diagnostik und Qualitätskontrolle;
  • eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

Auch in der häuslichen Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel (PHM) spielt die fachgerechte Einweisung von Patient:innen durch qualifiziertes Personal eine zentrale Rolle, um eine sachgemäße und sichere Verwendung zu gewährleisten. „Auch hier ist eine korrekte Händehygiene von Pflegefachpersonen ebenso wie von pflegenden Angehörigen essenziell“, so die BVMed-Expertinnen.

Neben der konsequenten Händedesinfektion ist der indikationsgerechte Einsatz von Untersuchungshandschuhen ein wichtiger Bestandteil der Infektionsprävention. Untersuchungshandschuhe sind dort notwendig, wo ein Kontakt mit potenziell infektiösem Material besteht, sie ersetzen jedoch nicht die Händedesinfektion.

Besonderes Augenmerk: Ethanol als Desinfektionsmittel

Um auch in Zukunft eine effektive Infektionsprävention und einen wirksamen Infektionsschutz sicherstellen zu können, sind ethanolhaltige Händedesinfektionsmittel unverzichtbar. Ethanol ist ein wesentlicher Wirkstoff in Desinfektionsmitteln, da es besonders effektiv gegen Bakterien und Viren wirkt sowie sicher anwendbar und biologisch abbaubar ist. Die nachgewiesene Wirksamkeit von Ethanol auch gegen unbehüllte Viren wie Adeno- und Polioviren belegt seine Überlegenheit gegenüber vielen anderen Desinfektionsmitteln.

Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA hat im Februar 2026 im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung unter der Biozidprodukte-Verordnung empfohlen, dass Ethanol als Wirkstoff für die Verwendung in Hand- und Allgemeindesinfektionsmitteln genehmigt werden kann. Die ECHA-Stellungnahme wurde an die Europäische Kommission weitergeleitet, die eine Entscheidung fällt und den Entwurf einer entsprechenden Durchführungsverordnung erarbeitet. Der Entwurf wird den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte vorgelegt. Bei Zustimmung verabschiedet die Kommission den Beschluss, der dann rechtsverbindlich wird. Offen ist jedoch noch die harmonisierte Einstufung von Ethanol unter der CLP-Verordnung. Dieser Prozess wurde bereits gestartet – das Dossier wird Ende 2026 erwartet.

„Die Verfügbarkeit von Ethanol in der medizinischen Versorgung muss auch weiterhin erhalten bleiben, um die für den Infektionsschutz essenziellen Hygienemaßnahmen vornehmen zu können“, so die Forderung des BVMed.

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