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Unser Ziel: Die harmonisierte Einstufung als CMR-Substanz muss gestoppt werden!

Das Verfahren der ECHA

Das aktuelle Einstufungsverfahren von Ethanol als krebserregend, krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (Cancerogen Mutagen Reprotoxic; kurz CMR) in die Kategorie 1 könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken. Das aktuelle Verfahren läuft unter dem Biozidrecht; das Einstufungsverfahren unter der CLP-Verordnung wird in Kürze erwartet. Für die Einstufung werden aktuell Daten der oralen missbräuchlichen Einnahme herangezogen. Diese Daten spiegeln nicht die Expositionen im Gesundheitswesen wider. Eine verschärfte Einstufung würde sich gravierend auf die Herstellung wichtiger Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte und damit auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken. Die missbräuchliche Einnahme von Alkohol kann der Gesundheit schaden. In der Hygiene spielt diese Exposition jedoch keine Rolle. Ethanol wird nur in deutlich geringerer Menge und auf andere Art (über die Haut und inhalativ) aufgenommen. Ethanol ist in Produktionsprozessen sowie in Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln oder Medizinprodukten wirksam, sicher und unverzichtbar.

Mehr Details finden Sie in unserem Factsheet "Ethanol im Gesundheitswesen".

Eine Substitution durch andere Stoffe ist aber oftmals nicht möglich. Aktuell läuft ein Konsultationsverfahren zu Alternativstoffen.

Betroffen sind

  • Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion und Oberflächendesinfektion
  • Die Verwendung von Ethanol als Hilfsstoff in der Produktion und Hygieneprozessen

Folgen einer CMR-Einstufung

Eine CMR-Einstufung hätte weitreichende Rechtsfolgen für das Gesundheitswesen.

Insbesondere könnte sie den erforderlichen flächendeckenden Einsatz von Desinfektionsmittel signifikant beeinträchtigen, was den Infektionsschutz gefährdet.

Aber auch Produkte, die Ethanol als Hilfsstoff beinhalten, sowie die Produktion, in der Ethanol vielfach verwendet wird, wären betroffen.

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