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Unser Ziel: Die harmonisierte Einstufung als CMR-Substanz muss gestoppt werden!

Das Verfahren der ECHA

Das aktuelle Einstufungsverfahren von Ethanol als krebserregend, krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (Cancerogen Mutagen Reprotoxic; kurz CMR) in die Kategorie 1 könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken. Das aktuelle Verfahren läuft unter dem Biozidrecht; das Einstufungsverfahren unter der CLP-Verordnung wird in Kürze erwartet. Für die Einstufung werden aktuell Daten der oralen missbräuchlichen Einnahme herangezogen. Diese Daten spiegeln nicht die Expositionen im Gesundheitswesen wider.

Mehr Details finden Sie in unserem Factsheet "Ethanol im Gesundheitswesen".

Eine Substitution durch andere Stoffe ist aber oftmals nicht möglich. Aktuell läuft ein Konsultationsverfahren zu Alternativstoffen.

Betroffen sind

  • Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion und Oberflächendesinfektion
  • Die Verwendung von Ethanol als Hilfsstoff in der Produktion und Hygieneprozessen

Folgen einer CMR-Einstufung

Eine CMR-Einstufung hätte weitreichende Rechtsfolgen für das Gesundheitswesen.

Insbesondere könnte sie den erforderlichen flächendeckenden Einsatz von Desinfektionsmittel signifikant beeinträchtigen, was den Infektionsschutz gefährdet.

Aber auch Produkte, die Ethanol als Hilfsstoff beinhalten, sowie die Produktion, in der Ethanol vielfach verwendet wird, wären betroffen.

Konsultationsverfahren

Es ist wichtig, dass alle direkt und indirekt betroffenen Unternehmen Ihre Stimme beim Konsultationsverfahren einbringen, um den Erhalt von Ethanol im Gesundheitswesen sicherzustellen.

Sie können Ihre vertraulichen Daten schützen, indem Sie anonymisiert teilnehmen.

HierExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. geht es zum Konsultationsverfahren der ECHA. Rückmeldefrist ist der 30. April 2025.

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