Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Unser Ziel: Die harmonisierte Einstufung als CMR-Substanz muss gestoppt werden!

Das Verfahren der ECHA

Das aktuelle Einstufungsverfahren von Ethanol als krebserregend, krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend (Cancerogen Mutagen Reprotoxic; kurz CMR) in die Kategorie 1 könnte dessen Verwendung zukünftig stark einschränken. Das aktuelle Verfahren läuft unter dem Biozidrecht; das Einstufungsverfahren unter der CLP-Verordnung wird in Kürze erwartet. Für die Einstufung werden aktuell Daten der oralen missbräuchlichen Einnahme herangezogen. Diese Daten spiegeln nicht die Expositionen im Gesundheitswesen wider. Eine verschärfte Einstufung würde sich gravierend auf die Herstellung wichtiger Desinfektionsmittel, Arzneimittel und Medizinprodukte und damit auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten auswirken. Die missbräuchliche Einnahme von Alkohol kann der Gesundheit schaden. In der Hygiene spielt diese Exposition jedoch keine Rolle. Ethanol wird nur in deutlich geringerer Menge und auf andere Art (über die Haut und inhalativ) aufgenommen. Ethanol ist in Produktionsprozessen sowie in Desinfektionsmitteln, Arzneimitteln oder Medizinprodukten wirksam, sicher und unverzichtbar.

Mehr Details finden Sie in unserem Factsheet "Ethanol im Gesundheitswesen".

Eine Substitution durch andere Stoffe ist aber oftmals nicht möglich. Aktuell läuft ein Konsultationsverfahren zu Alternativstoffen.

Betroffen sind

  • Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion und Oberflächendesinfektion
  • Die Verwendung von Ethanol als Hilfsstoff in der Produktion und Hygieneprozessen

Folgen einer CMR-Einstufung

Eine CMR-Einstufung hätte weitreichende Rechtsfolgen für das Gesundheitswesen.

Insbesondere könnte sie den erforderlichen flächendeckenden Einsatz von Desinfektionsmittel signifikant beeinträchtigen, was den Infektionsschutz gefährdet.

Aber auch Produkte, die Ethanol als Hilfsstoff beinhalten, sowie die Produktion, in der Ethanol vielfach verwendet wird, wären betroffen.

Weiterführende Informationen

Ethanol im Gesundheitswesen | Positionspapier von BPI, BVMed, IHO und VDGH

Gemeinsames Positionspapier von 14 Verbänden der deutschen Gesundheitsindustrie




Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • BAuA-Umfrage
    Umfrage zur Nutzung von FFP2-Masken

    Das Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Bevölkerungsumfrage zur individuellen Nutzung von FFP2-Masken im Alltag gestartet. Darauf weist der BVMed hin und unterstützt die Forschungsansätze zur Verbesserung von Schutzwirkung und Anwendung der Masken im privaten Bereich.

    Pressemeldung21.07.2025

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    Zahlen und Fakten zur MDR

    Die europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, kurz: MDR) gilt seit Mai 2021. Sie erfordert eine vollumfängliche Neuzertifizierung aller Produkte (Legacy Produkte). Auf dieser Seite gibt es aktuelle Zahlen und Fakten zur MDR.

    Artikel17.06.2025

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    BVMed begrüßt erweiterte Anwendung elektronischer Gebrauchsanweisungen (eIFU)

    Der BVMed begrüßt, dass der EU-Komitologieausschuss die Ausweitung des Anwendungsbereichs von elektronischen Gebrauchsanweisungen (eIFU) für Medizinprodukte beschlossen hat. Nach der formal nun noch anstehenden Ressortabstimmung werden in Europa eIFUs für alle Medizinprodukte sowie deren Zubehör, die für die professionelle Anwendung vorgesehen sind, zugelassen.

    Pressemeldung10.06.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Regulatorik
    Person Responsible for Regulatory Compliance | PRRC

    Artikel 15 der Medical Device Regulation (MDR) verpflichtet Hersteller, eine oder mehrere für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zuständige Person:en zu etablieren. Die PRRC muss Teil der Organisation des Herstellers sein und über eine bestimmte Mindestqualifikation verfügen. Ohne sie ist eine Zulassung von Medizinprodukten in Europa nicht möglich.

    WorkshopVor Ort
    Berlin, 29.09.2025 09:00 Uhr - 30.09.2025 17:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Verantwortliche Person zur Einhaltung der Regulierungsvorschriften (MDR)
  • Webinar
    Normung in der Medizintechnik

    Neben den gesetzlichen Grundlagen sind auch Normen sehr relevant für Medizintechnikunternehmen. Diese erstrecken sich von nationalen über europäische bis hin zu internationalen Normen. Das Webinar gibt einen Einblick allgemein in die Normungsarbeit sowie speziell in mögliche Handlungsfelder für Medizintechnikunternehmen.

    SeminarDigital
    01.10.2025 13:00 - 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnik
  • Webinar
    NIS2-Richtlinie | Umsetzung in Deutschland und EU

    Die NIS-2 Richtlinie stellt eine wesentliche Erweiterung der EU-Vorschriften zur Cybersicherheit dar und stellt MedTech-Unternehmen vor neue Herausforderungen. Das Webinar beleuchtet den aktuellen Umsetzungsstand sowie aktuelle, im Zuge der Umsetzung der neuen Vorgaben bestehende Herausforderungen. Es zeigt tiefgreifendes Verständnis der NIS-2 Richtlinie sowie praktische Lösungen auf.

    SeminarDigital
    02.10.2025 14:30 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: NIS-2 Richtlinie

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen