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 - Gesetzliche Krankenversicherung GKV-Finanzen entlasten: Mehrwertsteuer für Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel senken

Angesichts aktueller Vorstöße zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel und Hilfsmittel hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) auf die großen Einsparpotenziale für die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch einen einheitlich abgesenkten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf alle Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel hingewiesen.

PressemeldungBerlin, 30.01.2026, 07/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen „Nach einem Gutachten des Instituts für Gesundheitsökonomik im Auftrag des BVMed aus dem Jahr 2023 liegt das Einsparvolumen für die GKV bei rund 2,1 Milliarden Euro, wenn Medizinprodukte einheitlich mit 7 Prozent besteuert werden. Diesen Vorschlag haben wir auch der GKV-Finanzkommission unterbreitet“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Die Entlastung für die GKV-Finanzen könnte zügig umgesetzt werden, ohne dass dies zu Lasten der Qualität der Gesundheitsleistungen geht. „Gleichzeitig würde damit das Chaos unterschiedlicher Mehrwertsteuersätze bei Medizinprodukten beseitigt werden, was zu einem erheblichen Bürokratieabbau beitragen würde“, so Möll.

Aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung bei Medizinprodukten würde ein einheitlicher Steuersatz für Klarheit bei allen Beteiligten sorgen. Als Beispiele nennt der BVMed Herzschrittmacher und Elektroden, die unterschiedliche Mehrwertsteuersätze haben. Ein weiteres Beispiel: Für Hüft- und Knieimplantate gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur bei Bestellung von kompletten gelenkbildenden Komponenten. Für einzelne Teile und Zubehör, etwa einem Hüftkopf, gilt dagegen der volle Mehrwertsteuersatz. Auch bei Wirbelsäulenschraubensystemen kommt es in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungs- und Definitionsproblemen.

Das Fazit des BVMed: „Ein einheitlicher ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Medizinprodukte einschließlich Hilfsmittel reduziert die finanziellen Belastungen im Versorgungssystem, verbessert die Zugänglichkeit und trägt zur Kostenstabilität bei, insbesondere für chronisch Kranke und Pflegebedürftige“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll.

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