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 - Hilfsmittel Anhörung im Gesundheitsausschuss: „Hilfsmittel-Ausschreibungen gefährden Versorgungsqualität und schwächen Strukturen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) lehnt in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss die Wiedereinführung von Ausschreibungen im Hilfsmittelbereich entschieden ab. „Hilfsmittel-Ausschreibungen führen zu massiven Einschränkungen der Versorgungsqualität in diesem dienstleistungsintensiven Versorgungssegment – und zugleich zu einem Abbau von Vor-Ort-Versorgungsstrukturen“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl.

PressemeldungBerlin, 07.10.2026, 73/26

© BVMed / Tina Eichner Die BVMed-Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zum Notfallgesetz mit Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

Ausschreibungen gefährden Versorgungsqualität

Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass Ausschreibungen erhebliche Risiken für Versorgungsqualität, Versorgungskontinuität und eine bedarfsgerechte Hilfsmittelversorgung bergen. So erzeugt der damit einhergehende Preiswettbewerb massiven Druck auf die Qualität von Produkt und Leistungserbringung und insbesondere die zum Hilfsmittel zugehörigen Versorgungsaspekte wie Beratung, individuelle Anpassung, Einweisung oder die kontinuierliche Betreuung durch qualifiziertes, in der Regel fachpflegerisches Personal. Auch ein formaler Qualitätsrahmen hat bereits in der Vergangenheit die grundlegenden Risiken des Ausschreibungsmodells nicht beseitigen können.

Zudem müsse der Gesetzgeber nach Ansicht des BVMed berücksichtigen, dass Qualitätsdefizite in der Hilfsmittelversorgung erhebliche sektorenübergreifende Auswirkungen entfalten können: etwa durch Einschränkungen der Teilhabe und Selbstständigkeit, Folgeerkrankungen sowie ansonsten vermeidbare oder verlängerte stationäre Aufenthalte.

Juliane Pohl: „Das steht dem politischen Ziel einer stärkeren Ambulantisierung entgegen. Gerade beim Übergang aus der stationären in die ambulante Versorgung sind verlässliche, wohnortnahe und koordinierte Versorgungsstrukturen erforderlich. Ausschreibungsbedingte Versorgungsbrüche oder eine stärkere Fragmentierung der Leistungserbringung können diese Strukturen schwächen und dadurch zu zusätzlichen finanziellen, personellen und strukturellen Belastungen in anderen Versorgungssektoren führen.“

Ausschreibungen sparen nicht

Auch mit dem Ziel der Beitragssatzstabilität lässt sich aus Sicht des BVMed eine Wiedereinführung von Ausschreibungen nicht begründen. Der Anteil der Hilfsmittelausgaben an den Gesamtausgaben der GKV liegt seit Jahren stabil bei rund 3,5 bis 4 Prozent. Die Ausgabenentwicklung seit Abschaffung der Ausschreibungen im Jahr 2019 ist vor allem durch demografische Entwicklungen, steigende Fallzahlen und allgemeine Kostensteigerungen geprägt – nicht durch den Wegfall von Ausschreibungen. Nachhaltige Einspareffekte durch Ausschreibungen sind zudem nicht belegt.

„Im Gegenteil: Preisgetriebene Einsparungen können durch Fehl- und Unterversorgungen sowie daraus resultierende Folgekosten an anderer Stelle wieder aufgezehrt werden. Entscheidend ist daher nicht der niedrigste Vertragspreis, sondern eine wirtschaftliche, qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung“, so BVMed-Hilfsmittelexpertin Juliane Pohl. Ausschreibungen stellen für eine solche Versorgung ein großes Risiko dar.

Zudem wurde die Hilfsmittelversorgung bereits mit dem Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter erheblichen Druck gesetzt: Festbeträge begrenzen die Vergütung in wichtigen Versorgungsbereichen, ab 2027 kommt der gesetzliche 3-Prozent-Abschlag hinzu. Juliane Pohl: „Werden zusätzlich durch Ausschreibungen regionale und spezialisierte Versorgungsstrukturen geschwächt, droht dies Versorgung und Versorgungslandschaft massiv und nachhaltig zu beeinträchtigen.“

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