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 - Wiederbelebung 10.000 Menschenleben jedes Jahr zusätzlich retten – Einfache gesetzliche Vorgaben sind hocheffektiv Gemeinsame Pressemeldung von GRC und APS

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) und der Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC) erheben in einer gemeinsamen Pressemeldung Forderungen an die neue Bundesregierung zum Thema Reanimation. "Andere Länder zeigen uns – und wir können davon lernen: Bei der dritthäufigsten Todesursache, dem plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand, stellen einfache gesetzliche Maßnahmen, die gleichzeitig hoch kosteneffektiv sind, das Überleben tausender Betroffener sicher. Diese sollten daher auch kurzfristig in Deutschland etabliert werden", so APS und GRC.

ArtikelUlm/Berlin, 08.04.2025

© AdobeStock @Israel In Deutschland erleiden mehr als 120.000 Menschen in jedem Jahr einen plötzlichen Herz-Kreislaufstillstand. Meist kommt dieser aus heiterem Himmel. Etwa 70.000 dieser Betroffenen werden vom Rettungsdienst versorgt. Davon überleben bisher gerade einmal 10 %, obwohl man bei einem frühzeitigen Beginn der Herzdruckmassage nach einem Herz-Kreislaufstillstand genauso gut weiterleben kann wie vorher.

Der Grund dafür ist: das Gehirn fängt bereits nach 3-5 Minuten an zu sterben. Der Rettungsdienst braucht im Mittel 9 Minuten vom Kollaps bis zum Eintreffen. Es muss also die Zeit überbrückt werden, bis der Rettungsdienst vor Ort ist. Hierfür braucht es Anwesende oder Ersthelfende. Und diese müssen wissen, was zu tun ist. Wenn Anwesende mit der Herzdruckmassage beginnen, bevor der Rettungsdienst eintrifft, dann verbessert dies das Überleben um den Faktor drei. Also dreimal mehr Menschen überleben. Das ist viel besser und effektiver als alles, was der Rettungsdienst oder das Krankenhaus tun können.

Wir wissen sehr genau aus anderen Ländern, dass gesetzliche Vorgaben hier außerordentlich helfen und das Überleben sehr deutlich verbessern. Gesetzliche Vorgaben sind bei diesem Krankheitsbild sehr viel effektiver als jede medizinische Intervention. Gleichzeitig zeigen aktuelle Analysen: der Nutzen solcher Vorgaben ist nicht nur individuell, es rechnet sich auch volkswirtschaftlich und viele Betroffene können danach sogar wieder arbeiten.

Was genau muss gesetzlich geregelt werden?

Verpflichtende Schülerausbildung in Wiederbelebung:
Diese wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und vom Schulausschuss der Deutschen Kultusministerkonferenz seit zehn Jahren empfohlen. Die Umsetzung ist bisher marginal. Es braucht hier daher bundesweite Vorgaben und Anreize für die Länder. Gleiches gilt für Arbeitsstätten.

Verpflichtende Telefonreanimation:
Die telefonische Anleitung von Laien zur Herzdruckmassage durch die Leitstellen ist hocheffektiv und verdreifacht die Überlebensrate. Wie in anderen Ländern muss dies bundesweit verpflichtend sein und in das SGB V übernommen werden.

Flächendeckende Ersthelfersysteme:
Befindet sich bei einem Notfall eine ausgebildete und in der Leitstelle via App registrierte Person in der Nähe, so kann diese mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst vor Ort sein und so das Leben retten. Auch dies muss in das SGB V übernommen werden.

Verpflichtendes AED (automatisierte externe Defibrillatoren) Register:
AEDs in den Händen von entsprechend ausgebildeten Menschen können zusätzlich Leben retten. Es muss auf Knopfdruck klar sein wo der nächste funktionsfähiger AED zugänglich ist. Auch hierfür braucht es bundesweite gesetzliche Vorgaben.

Es ist aus unserer Sicht daher unbedingt erforderlich, dass die zukünftige neue Bundesregierung diese Dinge auch bei uns kurzfristig umsetzt und bereits im Koalitionsvertrag fest etabliert. Hierdurch können nicht nur viele Schicksale positiv beeinflusst werden, eine solche Intervention wäre auch volkswirtschaftlich überaus relevant. Es darf nicht weiter so bleiben, dass so viele Menschen mit Herz-Kreislaufstillstand in unseren Nachbarländern deutlich bessere Überlebenschancen haben als bei uns. Die neue Bundesregierung könnte keinen besseren Einstieg finden als die drängendsten Defizite in unserem Gesundheitssystem bewusst zur Kenntnis zu nehmen und umgehend zu beheben. 10.000 vermeidbare Todesfälle in jedem Jahr, das sind 10.000 zu viel.

Kontakt:
Univ.-Prof. Dr. Dr. Bernd W. Böttiger, für den Deutschen Rat für Wiederbelebung (GRC)
Dr. Christian Deindl, für das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)

Quelle: Pressemeldung von APS und GRC vom 7. April 2025Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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