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 - Cybersicherheit NIS-2-Registrierung beim BSI: Handlungsbedarf bis 31. Juli 2026

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den BVMed darauf hingewiesen, dass noch nicht alle betroffenen Unternehmen ihrer gesetzlichen Registrierungspflicht nach dem BSI-Gesetz und der europäische NIS-2-Richtlinie nachgekommen sind. Nicht registrierte Einrichtungen sollen die Registrierung daher bis spätestens 31. Juli 2026 abschließen.

ArtikelBerlin, 30.06.2026

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den BVMed gebeten, seine Mitgliedsunternehmen erneut auf die gesetzliche Registrierungspflicht nach NIS-2 hinzuweisen.

Mit dem am 6. Dezember 2025 in Kraft getretenen neuen BSI-Gesetz wurde die europäische NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel der Regelungen ist es, ein hohes Cybersicherheitsniveau sicherzustellen und Störungen bzw. Sicherheitsvorfälle bei Unternehmen zu begrenzen, die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Versorgungssicherheit von Bedeutung sind.

Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von NIS-2 fallen, sind verpflichtet, sich beim BSI zu registrieren. Nach Einschätzung des BSI dürften auch zahlreiche Unternehmen der Medizintechnikbranche von dieser Pflicht betroffen sein.

Das BSI weist darauf hin, dass noch nicht alle betroffenen Unternehmen ihrer Registrierungspflicht nachgekommen sind. Nicht registrierte Einrichtungen sollen die Registrierung daher bis spätestens 31. Juli 2026 abschließen. Informationen zur Erfüllung der Registrierungspflicht finden Sie auf der BSI-Seite unter: https://www.bsi.bund.de/nis-2Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

Weiterführenden Links:

Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen, kurzfristig zu prüfen,

  • ob das eigene Unternehmen unter den Anwendungsbereich von NIS-2 fällt,
  • ob bereits eine Registrierung beim BSI erfolgt ist,
  • und falls nicht, die Registrierung zeitnah vorzunehmen.

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