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 - Telemonitoring BVMed-Vize Stamm: „Eigenständiger Vergütungsweg für Telemonitoring“

Digitale medizintechnische Lösungen wie das Telemonitoring müssen in Deutschland sehr viel schneller als bisher in die Versorgungspraxis überführt werden. Das mahnte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed), Dorothee Stamm, auf der Jahrespressekonferenz des MedTech-Verbandes an. Sie forderte dafür einen eigenständigen Marktzugang, der „klare Wege in die Erstattung für smarte Lösungen der Gesundheitsversorgung aufzeigt, statt endlose Hürden aufzubauen“.

PressemeldungBerlin, 06.10.2026, 71/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen Moderne Medizintechnologien ermöglichen mit datenbasierten Lösungen und KI-Unterstützung neu organisierte Pfade in der Gesundheitsversorgung über Sektorengrenzen hinweg. So können Berufsgruppen im Bereich Gesundheit neue Aufgaben übernehmen, bestehende Aufgaben ändern sich und Versorgung findet an anderen Orten statt. BVMed-Vize Stamm: „Damit kann das aktuelle Gesundheitssystem nicht umgehen. Es bewertet und vergütet weiterhin entlang getrennter Zuständigkeiten und etablierter Pfade. Dadurch stehen der Verfügbarkeit solcher medizintechnischen Lösungen zahlreiche Hürden entgegen.“

Es dürfe künftig nicht mehr so sein, dass Technologien wie das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz über eine Methodenbewertung 15 Jahre bis zu einem eingeschränkten Marktzugang benötigen. „Wir haben viele smarte Lösungen und müssen Telemonitoring als eine effiziente Versorgungsform etablieren, damit Innovationen besser und schneller im System zur Verfügung stehen“, forderte Stamm. Dazu gehöre unter anderem,

  • die Evidenzanforderungen an die Risiken und Einsatzbereiche anzupassen,
  • das Datenmanagement als Leistung anzuerkennen und angemessen zu vergüten,
  • die Gesundheitsberufe einzubinden, Sektoren zu überwinden und Flexibilität zu ermöglichen sowie
  • den Patient:innen eine aktive Rolle zuzutrauen.

Als Praxisbeispiele aus dem Bereich des Telemonitorings nannte sie die kontinuierliche Glukosemessung bei einer Risikoschwangerschaft, die digitale Begleitung bei und nach Hüft-, Knie- und Schultergelenkersatz oder ein Monitoring klinischer Werte im häuslichen Bereich nach einem stationären Aufenthalt.

Der BVMed spricht sich für eine breite Definition von „Smart Monitoring“ aus, um eine kontinuierliche oder regelmäßige Erhebung medizinischer Daten mittels technischer Systeme außerhalb des professionellen Versorgungssettings, insbesondere im häuslichen Bereich, zu ermöglichen. Die Verarbeitung und Auswertung der Daten, die Betreuung der Patient:innen sowie das „Eskalationsmanagement“ erfolgen durch jeweils geeignete und qualifizierte Leistungserbringer.

Das Fazit von BVMed-Vize Dorothee Stamm: „Smart Monitoring braucht einen klaren Zugang zur Regelversorgung. Die strikte Trennung zwischen stationär und ambulant widerspricht den Versorgungswegen sowie den Interessen der Patient:innen und muss aufgehoben werden. Es geht um neue Versorgungsprozesse auf anderen Versorgungspfaden, die nicht in bestehende sektorspezifische Vergütungslogiken passen. Medizintechnologische Lösungen, die das ermöglichen, sind weder Hilfsmittel noch DiGA noch Investitionsgut – und brauchen deshalb einen eigenständigen Vergütungsweg.“

Alle Informationen zur BVMed-Jahrespressekonferenz gibt es unter www.bvmed.de/medienseminar.

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