Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

DKG: Bundesländer müssen Investitionsverpflichtungen erfüllen Finanzierungslücke bei Krankenhäusern wächst dramatisch

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich nachzukommen. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: Die Schere zwischen notwendigem Investitionsbedarf und tatsächlicher Förderung geht weiter auseinander – mit Folgen für die Versorgungsqualität.

ArtikelBerlin, 13.01.2026

© DKG/Lopata Für das Jahr 2023 wurde ein Investitionsbedarf der Krankenhäuser in Höhe von 6,52 Milliarden Euro ermittelt. Dem standen tatsächliche KHG-Fördermittel der Länder in Höhe von lediglich 3,89 Milliarden Euro gegenüber. Die daraus resultierende Finanzierungslücke beträgt über 2,64 Milliarden Euro – ein Fehlbetrag von rund 41 Prozent.

„Diese Zahlen dokumentieren ein seit Jahren wachsendes Problem. Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, die Investitionskosten der Krankenhäuser zu finanzieren. Diese Verpflichtung wird jedoch in weiten Teilen schlicht nicht erfüllt – und das zu Lasten der Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten in den Kliniken“, erklärt DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß.

Im Jahr 2024 stellten die Länder rund 4,24 Milliarden Euro an Investitionsmitteln nach § 9 KHG zur Verfügung. Zwar liegt dieses Volumen nominal leicht über dem langfristigen Durchschnitt seit 1991 – inflationsbereinigt bedeutet dies jedoch einen Wertverlust von rund 39,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1991. In nahezu allen Bundesländern stehen den Krankenhäusern heute real deutlich geringere Fördermittel zur Verfügung als vor 30 Jahren.

Gleichzeitig ist der Anteil der Krankenhausinvestitionen am Bruttoinlandsprodukt seit 1991 von 0,23 Prozent auf nur noch 0,09 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Während sich das BIP seit 1991 um ca. 160 Prozent erhöht hat. Zwar ist für das Jahr 2024 ein nominaler Anstieg der Investitionsmittel zu verzeichnen, die notwendige Investitionshöhe wird allerdings trotzdem weiterhin bei weitem nicht erreicht.

Die strukturelle Unterfinanzierung schlägt sich unmittelbar in der Investitionsquote nieder: Bezogen auf die bereinigten Krankenhauskosten ist sie seit 1991 von 9,7 Prozent auf nur noch 2,8 Prozent im Jahr 2024 gefallen. Die gesamtwirtschaftliche Investitionsquote liegt dagegen bei 21,85 Prozent im Jahr 2024 und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Sechsfache.

Der im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vorgesehene Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro ab 2026 bis Ende 2035 ändert an dieser strukturellen Unterfinanzierung nichts. Der Fonds ist ausschließlich für den intendierten Strukturwandel der Krankenhauslandschaft vorgesehen und ausdrücklich kein Ersatz für die reguläre Investitionsfinanzierung der Länder.

„Den Krankenhäusern fehlen finanzielle Mittel für moderne Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und energetische Sanierung. Statt in eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur zu investieren, werden die Kliniken gezwungen, aus den laufenden Betriebsmitteln gegenzufinanzieren. Das belastet die Versorgung, gefährdet die Zukunftsfähigkeit und führt zu struktureller Unterdeckung“, betont Gaß.

Quelle: DKG-Pressemeldung vom 9. Januar 2026Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Krankenhaus
    MedTech-Verbände fordern: Investitionsfinanzierung fest in Krankenhausplanung verankern – von Anfang an

    Die MedTech-Verbände BVMed und ZVEI fordern in einem gemeinsamen Positionspapier die frühzeitige Einbindung der Investitionsfinanzierung in die Krankenhausplanung und Finanzierung der Klinikleistungen. Der aktuelle Fokus auf Ausgaben für Betriebsmittel greife zu kurz, denn zu den medizinischen Leistungen gehöre auch die Finanzierung der technischen Infrastruktur.

    Pressemeldung24.09.2026

    Mehr lesen
  • Gesetzliche Krankenversicherung
    Änderungsanträge zum GKV-Spargesetz / BVMed schlägt Alarm: Frontalangriff auf MedTech-Innovationen

    Der BVMed fordert Regierungsfraktionen und Bundesregierung auf, den Änderungsantrag zum GKV-Spargesetz zu Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus zurückzuziehen. Der BVMed schlägt stattdessen vor, die nach dem Spargesetz anstehende Strukturreform-Debatte und den laufenden MedTech-Dialog zu nutzen, um die Notwendigkeit einer G-BA-Reform gründlich zu diskutieren.

    Pressemeldung06.07.2026

    Mehr lesen
  • Krankenhaus
    Kurz erklärt: Krankenhausreform

    Eine Krankenhausreform ist notwendig – nur so kann die zukünftige Finanzierung der Gesundheitsversorgung gesichert werden. Das Ziel dabei: Die Patient:innenversorgung und Prozesse im Krankenhaus verbessern sowie Fehlanreize im System beseitigen. Die derzeit diskutierten Maßnahmen müssen dabei Medizintechnik mitdenken und adäquat berücksichtigen.

    Artikel22.04.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Praxisseminar
    Unternehmensstrafrecht in der Medizintechnik

    Die Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Kliniken und Leistungserbringern, die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie steigende Erwartungen an Compliance und Unternehmensorganisation führen dazu, dass strafrechtliche Fragestellungen zunehmend in den Fokus von Ermittlungsbehörden rücken.

    SeminarVor Ort
    Berlin, 25.11.2026 10:00 - 17:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Unternehmensstrafrecht für MedTech-Unternehmen

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen