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 - Krankenhaus KHAG im Bundestag beschlossen / BVMed: Medizintechnik besser einbeziehen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die grundsätzliche Richtung des heute im Bundestag beschlossenen Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG). Gleichzeitig warnt der BVMed vor erheblichen Versorgungslücken, wenn Qualitätsaspekte und Lösungsansätze der Medizintechnik bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der Krankenhausreform nicht besser einbezogen werden.

PressemeldungBerlin, 06.03.2026, 17/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen „Damit diese Reform in der Realität funktioniert, muss das Potenzial der Medizintechnik als tragende Säule der Struktur- und Prozessqualität endlich konsequent berücksichtigt werden. MedTech ist hier ein Lösungsanbieter, der einbezogen werden muss“, betont BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed fordert insbesondere folgende Punkte:

1. Einbeziehung von Hybrid-DRG und ambulanten Leistungen

Hybrid-DRG sowie ambulante OPS-Leistungen müssen vollständig in Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen und Personalvorgaben einfließen. Andernfalls entstehen Fehlanreize und eine systematische Unterschätzung der Leistungsfähigkeit moderner Krankenhäuser.
Eine verweildauer-unabhängige Finanzierung von Krankenhausleistungen nach internationalem Standard könnte kurzfristig große Effizienzreserven heben, Bürokratieaufwand auf Seiten der Krankenhäuser und Krankenkassen massiv reduzieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität erhöhen.

2. Gesicherte Finanzierung der technischen Infrastruktur

Viele Leistungsgruppen erfordern anspruchsvolle medizintechnische Ausstattung – von Bildgebung bis Telemedizin. Ohne verpflichtende Finanzierungszusagen der Länder drohen Standortnachteile, Nichterfüllung von Qualitätsvorgaben und eine Verschärfung regionaler Ungleichheit.

3. Einführung einer echten, mengenunabhängigen und bedarfsgerechten Vorhaltevergütung

Die Vorhaltung anspruchsvoller Medizintechnologien und der digitalen Infrastruktur verursacht hohe Fixkosten, die nicht über Fallzahlen refinanzierbar sind.
Der BVMed fordert daher eine strukturell verankerte Vorhaltefinanzierung unter Einbeziehung der notwendigen Investitionen, die die technische, digitale und personelle Infrastruktur realitätsgerecht abbildet.

4. Verbindliches Stellungnahmerecht der Medizintechnik-Verbände

Moderne Medizintechnik und technologische Standards sind Kernbestandteile der Qualitätskriterien. Deshalb müssen die Fachverbände bei Anforderungen an die sachliche Ausstattung formal beteiligt werden. Dies ist analog zu bestehenden Verfahren im aG-DRG-System notwendig.

5. Adäquate Investitionsförderung für alle Leistungsbereiche im Krankenhaus ausbauen

Die Klarstellung zur Mittelverwendung aus dem Transformationsfonds ist ein notwendiger Schritt, darf jedoch nicht dazu führen, dass die Bundesländer weiterhin ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Krankenhausinvestitionsfinanzierung nicht nachkommen.
Die notwendige Bereitstellung der Mittel zum Transformationsfonds für Medizintechnik muss begleitet werden durch eine adäquate Förderung aller Leistungsbereiche, um die gewünschte Ambulantisierung zu beschleunigen und die Effizienzgewinne zu realisieren.

6. Obligatorisches Screening auf Mangelernährung

Der Auftrag an den G-BA zur Erarbeitung einer Richtlinie für ein Screening auf Mangelernährung stellt einen wichtigen Schritt zur frühzeitigen Identifikation eines Mangelernährungsrisikos dar. Eine nachhaltige Verbesserung der Patientenversorgung lässt sich jedoch erst durch die konsequente Implementierung eines systematischen Ernährungsmanagements erreichen, das zur Vermeidung von Therapiekomplikationen und zur Reduktion der Verweildauer beiträgt.

Mehr Informationen zum Thema und die Positionen des BVMed gibt es im Themenportal unter www.bvmed.de/krankenhaus.

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