Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 20.07.2017 Widerspruchsrecht Patientenrechte stärken – Lebensqualität verbessern

Artikel

Was können Sie tun, wenn Sie Ihr Hilfsmittel nicht so erhalten, wie Sie es individuell benötigen?

Als Patient haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Versorgung mit den für Sie erforderlichen Hilfsmitteln (u. a. § 33 Sozialgesetzbuch V).Ihr Arzt darf ein Hilfsmittel verordnen, um:
  • den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern,
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
  • eine Behinderung auszugleichen,
  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden,
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Ihr behandelnder Arzt hat für die von ihm ausgelösten Hilfsmittel-Verordnungen grundsätzlich keine vorgegebene Budget-Obergrenze, darf jedoch nur die notwendige, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung verordnen.Wenn Sie von Ihrem Versorger (Leistungserbringer) nicht das erforderliche Stoma- oder Katheter-Produkt oder nicht die ausreichende Menge erhalten, kann das sehr unterschiedliche Ursachen haben.
>>>Im Folgenden erhalten Sie praktische Hinweise, wie Sie als Versicherter und Patient zu Ihrem Recht kommen.
  • Sie sollten berechtigte Forderungen unbedingt stellen und sich aktiv gegen eine Versorgung aussprechen, die Ihren Bedürfnissen und Anforderungen nicht gerecht wird. Bitte beachten Sie dabei, dass für Ihren Arzt die „Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses“ gilt, die die Regeln für die Verordnung von Hilfsmitteln vorgibt. § 6 Absatz 6 der Hilfsmittel-Richtlinien stellt dabei heraus: „Wünschen der Versicherten soll bei der Verordnung und Auswahl der Hilfsmittel entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.“ Beachten Sie bitte dabei, dass Sie keinen Anspruch haben, der über das ausreichende und zweckmäßige Maß hinausgeht. „Luxus“-Versorgungen dürfen die Krankenkassen nicht genehmigen und bezahlen.
  • Wenn Sie ein spezielles Produkt benötigen, kann Ihr Arzt die 10-stellige Positionsnummer des Stoma- oder Katheter-Produkts auf dem Rezept verordnen. Damit ist Ihr Hilfsmittel eindeutig beschrieben und der Versorger kann das Hilfsmittel nicht gegen alternative Produkte austauschen, soweit der Arzt ergänzend auf der Verordnung eine Begründung für die Produktauswahl angegeben hat. § 7 Absatz 3 der Hilfsmittel-Richtlinien lautet wie folgt: „Hält es der Arzt für erforderlich, ein spezielles Hilfsmittel einzusetzen, so bleibt es (...) freigestellt, in diesen Fällen unter Verwendung der 10-stelligen Positionsnummer eine spezifische Einzelproduktverordnung durchzuführen. Eine entsprechende Begründung ist erforderlich.“
    >>> Machen Sie Ihren Arzt auf diese Möglichkeit aufmerksam und bitten Sie ihn um eine ergänzende Begründung auf der Verordnung, aus der hervorgeht, warum Sie das verordnete Produkt benötigen, um trotz Ihrer Krankheit und Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und normales Leben zu führen.
  • Legen Sie einen offiziellen Widerspruch ein, wenn Sie nicht Ihr individuell benötigtes Stoma- oder Katheter-Produkt erhalten oder Ihnen die individuell notwendige Menge nicht geliefert wird. Da Sie nicht genau wissen können, wer dafür verantwortlich ist, richten Sie die Widerspruchschreiben sowohl an Ihre Krankenkasse als auch an Ihren Versorger. Die Erfahrung lehrt, dass sich in vielen Fällen nach einem Widerspruch die Situation verbessert.
  • Beschweren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem Leistungserbringer und Versorger, wenn Sie nicht die Produkte erhalten, die Sie benötigen oder Sie zu wenig Produkte für Ihren persönlichen Bedarf erhalten.
  • Wichtig: Die Musterschreiben dienen der Darstellung des allgemeinen juristischen Sachverhalts in diesem Versorgungsbereich und ersetzen nicht die konkrete Bewertung im Einzelfall. Betroffene sollten daher stets im Einzelfall ihre Situation bewerten und ggf. durch Experten und Juristen Rat einholen.
  • Musterschreiben

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    Telemonitoring: BVMed informiert Patient:innen über Fernnachsorge bei Herzimplantaten

    Der BVMed klärt in einem Informationsblatt Patient:innen mit einem implantierten Herzgerät über die Möglichkeiten der telemedizinischen Fernnachsorge auf. Fernnachsorge ermöglicht es, wichtige Gesundheitsdaten von implantierten Herzgeräten sicher an das behandelnde medizinische Team zu übermitteln.

    Pressemeldung17.09.2026

    Mehr lesen
  • Künstliche Intelligenz
    Rede zur Lage der EU: KI und Gesundheit im Fokus, „aber mit effizienter Regulierung“

    Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) begrüßt die Aussage von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Rede zur Lage der Union, dass die Gesundheitsversorgung ein Bereich mit dem größten Potenzial für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist.

    Pressemeldung16.09.2026

    Mehr lesen
  • Notfallversorgung
    Reform der Notfallversorgung: „MedTech-Daten in die Bedarfseinschätzung einbeziehen

    Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung, Daten aus Implantaten, Hilfsmitteln oder modernen Medizintechnologien mit Sensorik stärker in die Bedarfseinschätzung bei Notfällen einzubeziehen. Positiv sieht der BVMed insbesondere die stärkere Einbindung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) in ein digital vernetztes Rettungssystem.

    Pressemeldung16.09.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Nosokomiale Infektionen
    HygieneImpulse | Hygiene. Kompetenz. Arztpraxis.

    Diese eine Stunde bietet einen kompakten Einblick und Austausch zu einem (aktuellen) Themenfeld in der Hygiene zum Infektionsschutz - klar, verständlich, praxisnah und im politischen Kontext verortet. Offen für alle, die am Infektionsschutz beteiligt oder in entsprechende Themen involviert sind. Sie sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.

    GesprächsforumDigital
    29.09.2026 15:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: HygieneImpulse
  • Branche
    BVMed-Jahrespressekonferenz und Medienseminar

    Zu Beginn des 27. Berliner Medienseminars stellt der BVMed im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die Ergebnisse seiner aktuellen Herbstumfrage 2026 zur Lage der MedTech-Branche vor. Daraus abgeleitet werden Forderungen an die Wirtschafts-, Forschungs- und Gesundheitspolitik. Im Anschluss werden die Themen Telemonitoring sowie Krankheitskosten am Beispiel der Herz-Kreislauf-Erkrankungen näher...

    KonferenzHybrid
    06.10.2026 10:00 - 12:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: BVMed-Jahrespressekonferenz 2026 und 27. Berliner Medienseminar (hybrid)
  • Konferenz
    BVMed-Hygieneforum 2026

    Das BVMed-Hygieneforum widmet sich auch in diesem Jahr zentralen Herausforderungen der Infektionsprävention und -kontrolle in der stationären wie auch ambulanten Versorgung. Fachexpert:innen tragen wichtige Themen vor, zu denen wir dann gemeinsam diskutieren wollen. Melden Sie sich schon heute an. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

    KonferenzHybrid
    Berlin, 10.12.2026 09:30 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: BVMed-Hygieneforum 2026

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen