Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Herz Medikamente-freisetzender Ballonkatheter (DEB) bei Verengung der Herzkranzgefäße

Artikel20.03.2014

Um uns am Leben zu halten, muss das Herz von den Herzkranzgefäßen (medizinisch: Koronararterien) ausreichend mit Sauerstoff und Nährstoffen versorgt werden. Die Gefäße tragen ihren Namen deshalb, da sie das Herz kranzförmig wie ein Netz von kleinen und größeren Blutgefäßen überziehen. Kommt es im System der Koronararterien zu Verengungen und dadurch zu einer Beeinträchtigung der Sauerstoffversorgung des Herzens, spricht man von einer koronaren Herzkrankheit (KHK)*, deren schwerwiegende Folgen häufig Angina Pectoris,Herzinfarkt (Myokardinfarkt) oder Herzschwäche (Herzinsuffizienz) sind. Jedes Jahr versterben allein in Deutschland 340.000 Menschen an der Erkrankung. Die KHK gilt somit als Zivilisationskrankheit Nr. 1, noch weit vor onkologischen Erkrankungen.

Um eine ausreichende Durchblutung der Herzkranzgefäße wieder sicherzustellen, führen Kardiologen heute meist eine sogenannte Ballondilatation durch, bei der die verengten Gefäße wieder aufgedehnt werden. Das etablierte Verfahren nennt sich Perkutane Transluminale Coronare Angioplastie (PTCA) und wird deutschlandweit pro Jahr rund 270.000 Mal durchgeführt.

Es hat allerdings den Nachteil, dass sich 30 bis 50 Prozent der so behandelten Gefäße nach spätestens sechs Monaten wieder verengen. Deshalb wird mittlerweile häufig ergänzend ein Stent – eine kleine Gefäßstütze aus einem Drahtgeflecht, die oft auch mit Medikamenten beschichtet ist – in das Gefäß implantiert, um einer erneuten Bildung von Engstellen (Restenose) vorzubeugen. Dieses Verfahren heißt Perkutane Koronarintervention (PCI).

Nicht immer ist allerdings die Implantation eines (Medikamente-freisetzenden) Stents möglich – etwa bei Patienten, die vor einer Operationen stehen oder solchen, die an Diabetes mellitus leiden. Zudem sind manchmal die Gefäße auch zu dünn oder die Engstellen zu lang, um sie mit einer Gefäßstütze zu stabilisieren.

Innovative Technologie: der DEB

Für diese Patienten steht nun ein neues Verfahren zur Verfügung: Der Medikamente-freisetzende Ballon (Drug Eluting Balloon, DEB). Dieses Verfahren verbindet die bewährte PTCA mit der wirkungsvollen pharmazeutischen Komponente des Medikamente-freisetzenden Stents (DES).

Nach einer örtlichen Betäubung wird ein Katheter in das Blutgefäß vorgeschoben. Der Katheter, an dessen Spitze ein DEB sitzt, wird über diese Schleuse bis in die Hautschlagader (Aorta), dann weiter in das Herz und die arteriellen Herzkranzgefäße vorgeschoben. Das Vorschieben wird jederzeit mittels Röntgenkontrolle überwacht. Ist der Katheter an der gewünschten Stelle angekommen, werden die verengten Bereiche mit Hilfe eines Röntgenkontrastmittels dargestellt. Ist die Engstelle erfasst, wird der Ballonkatheter exakt dort platziert und der Ballon für 30 bis 60 Sekunden aufgedehnt. Er weitet das Innere des Gefäßes (Lumen), so dass sich der Durchmesser wieder vergrößert und das Blut ungehindert fließen kann.

Um eine Wiederverengung zu verhindern, wird beim Öffnen des Ballons von dessen Oberfläche der bekannt wirksame, wachstumshemmende Wirkstoff Paclitaxel freigesetzt und über die gesamte behandelte Gefäßwand abgegeben. So wird das Wachstum der Gefäßwandzellen gehemmt, nicht aber das des schützenden Endothels, eine dünne Schicht aus Zellen, die das Innere von Blutgefässen auskleidet. Der Katheter mitsamt dem wieder zusammengefalteten Ballon wird nach der Prozedur aus den Gefäßen entnommen. Der Patient muss nach dem Eingriff noch ein bis drei Tage im Krankenhaus bleiben und für vier Wochen blutverdünnende Medikamente einnehmen (Thrombozytenaggregationshemmer), um das Risiko für eine Blutgerinnselbildung zu vermindern – bei der klassischen PCI beträgt die Einnahmezeit sechs bis zwölf Monate oder gar noch länger.2 Sollte es nach der Behandlung mit dem DEB zu einem erneuten Verschluss des Gefäßes kommen, ist das Verfahren problemlos wiederholbar.

Der DEB empfiehlt sich auch bei Patienten, denen zuvor ein (Medikamente-freisetzender) Stent implantiert wurde und bei denen es zu dem seltenen Fall einer In-Stent-Restenose gekommen ist.

Hier gibt es einen Informationsfilm zum Thema "PTCA und PCI".

Hier gibt es ein Magazin zum Thema "Herz".

Hier gibt es eine Infografik zum Thema "50 Jahre Kathetertechnologie: Meilensteine in der Behandlung der koronaren Herzkrankheit".

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Digitalstrategie
    BVMed zur GeDIG-Anhörung: „Gesetzentwurf geht nicht weit genug“

    Das neue Digitalgesetz GeDIG geht aus Sicht des BVMed bei der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht weit genug.

    Pressemeldung15.05.2026

    Mehr lesen
  • Stellenausschreibung
    Mitarbeiter:in Empfang und Geschäftsstelle (m|w|d)

    Für unsere Geschäftsstelle suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt und in Vollzeit eine:n Mitarbeiter:in Empfang und Geschäftsstelle (m|w|d). In dieser Position übernehmen Sie vielfältige Aufgaben im Empfangs-, Service- und Organisationsbereich unserer Geschäftsstelle. Sie unterstützen die Vorbereitung und Betreuung von Sitzungen und Veranstaltungen und tragen zu einem professionellen Ablauf im Tagesgeschäft bei.

    Artikel15.05.2026

    Mehr lesen
  • Erste Hilfe
    BVMed veröffentlicht Medienservice zur Fußball-WM: „MedTech spielt mit“

    Wenn am 11. Juni 2026 die Fußball-WM der Männer in Kanada, Mexiko und den USA beginnt, spielen auch Medizinprodukte eine wichtige Rolle: bei der Erstversorgung, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge von verletzten Spielern. Das zeigt der BVMed in einem ausführlichen Hintergrundartikel unter www.bvmed.de/wm2026.

    Pressemeldung13.05.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    Umsetzung der NIS-2-Richtlinie im BSI-Gesetz – Neue Compliance-Pflichten für Unternehmen

    Am 06.12.2025 trat das deutsche NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft und hat das Cybersicherheitsrecht grundlegend modernisiert. Damit gelten für Unternehmen im Gesundheitssektor wie Medizinproduktehersteller erheblich ausgeweitete Compliance und IT-Sicherheitsanforderungen. Anwältin Dr. Carolin Monsees, CIPP/E erklärt im Legal Lunch am 19. Mai, was das konkret für MedTech-Unternehmen bedeutet.

    GesprächsforumDigital
    19.05.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    VerpackungsG und EU-PPWR – Anwendungsbereich, Pflichten & zeitliche Einordnung

    Der Green Deal der EU hat weitreichende Auswirkungen auf die MedTech-Branche, da neue Nachhaltigkeits- und Kreislaufwirtschaftsanforderungen zunehmend produktnahe regulatorische Pflichten betreffen. Laura-Isabell Dietz, LL.M. stellt beim Legal Lunch die wichtigsten Auswirkungen der europäische Verpackungsverordnung (PPWR) und des deutschen Verpackungsgesetz (VerpackG) auf die Branche vor.

    GesprächsforumDigital
    11.06.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Informationsveranstaltung
    § 374a SGB V für Hilfsmittel & Implantate – jetzt wird’s konkret: HDDT & HIIS im Zusammenspiel

    Hilfsmittel und Implantate, die Daten generieren, müssen in Zukunft digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Daten zur Verfügung stellen. Der § 374a SGB V regelt dabei, dass Gesundheitsdaten strukturiert, interoperabel und über standardisierte Schnittstellen für DiGA verfügbar gemacht werden sollen.

    GesprächsforumDigital
    15.06.2026 14:00 - 15:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: § 374a SGB V für Hilfsmittel & Implantate – jetzt wird’s konkret: HDDT & HIIS im Zusammenspiel

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen