Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Subanalyse der CABANA-Studie Ablation punktet erneut bei Vorhofflimmern mit Herzinsuffizienz ÄrzteZeitung Online vom 22.02.2021

ArtikelRochester, 24.02.2021

© bvmed.de Bei Koexistenz von Vorhofflimmern und stabiler Herzinsuffizienz scheint die rhythmuserhaltende Therapie mittels Katheterablation eine gute Option zu sein. Argumente dafür liefert nun auch eine Subanalyse der CABANA-Studie, berichtet ÄrzteZeitung Online.

Im Gesamtkollektiv der CABANA (Catheter Ablation vs Antiarrhythmic Drug Therapy for Atrial Fibrillation)-Studie bei Patienten mit Vorhofflimmern hatte ja die Intention-To-Treat (ITT)-Analyse für den primären Studienendpunkt (eine Kombination der Ereignisse Tod, schwerer Schlaganfall, schwere Blutungen oder Herzstillstand) nur einen nicht signifikanten Unterschied zwischen den Gruppen mit Katheterablation und alleiniger medikamentöser Therapie ergeben.

In der Subgruppe der Patienten, bei denen außer Vorhofflimmern auch eine klinisch diagnostizierte Herzinsuffizienz bestand, war eine Katheterablation im Vergleich zu einer alleinigen medikamentösen Therapie jedoch mit deutlichen Vorteilen assoziiert (Circulation 2021, online 8. Februar). Die Inzidenzrate für den primären Studienendpunkt war in diesem Fall signifikant niedriger als bei nur medikamentös behandelten Patienten.

Gesamtmortalität nach Ablation signifikant niedriger

Das sind die Ergebnisse in der Herzinsuffizienz-Subgruppe der CABANA-Studie im Einzelnen:

  • Die Inzidenzraten für den primären kombinierten Endpunkt betrugen 9,0 Prozent (Ablation) versus 12,3 Prozent (Kontrollgruppe). Der Unterschied entspricht einer signifikanten relativen Risikoreduktion um 36 Prozent durch die Ablationstherapie (Hazard Ratio [HR]: 0,64; 95% Konfidenzintervall [KI]: 0,41 – 0,99).
  • Bei Raten für die Gesamtmortalität von 6,1 Prozent versus 9,3 Prozent resultierte für diesen Endpunkt eine signifikante relative Risikoreduktion um 43 Prozent durch die Ablation (HR: 0,57; 95% KI: 0;33 - 0,96).
  • Bei Raten von 3,2 Prozent versus 3,5 Prozent gab es beim Endpunkt kardiovaskuläre Mortalität hingegen keinen signifikanten Unterschied zwischen Ablation und alleiniger medikamentöser Therapie (HR: 0,70; 95% KI: 0,31 – 1,57).
  • Die Rate an Vorhofflimmern-Rezidiven war in der Gruppe mit Ablation signifikant um 44 Prozent niedriger (HR: 0,56; 95% KI; 0,42 – 0,74).
  • Bei den Klinikeinweisungen wegen Herzinsuffizienz bestand nur ein geringer Unterschied. Die abladierende Therapie war aber mit einer anhaltenden Verbesserung der Lebensqualität im Vergleich zur Medikation assoziiert.

Herzschwäche bei 35 Prozent der Studienteilnehmer
In der CABANA-Studie waren 2204 Patienten mit Vorhofflimmern per Randomisierung einer Katheterablation mit Pulmonalvenenisolation (PVI) oder einer medikamentösen Therapie (Rhythmus- oder Frequenzkontrolle) zugeteilt worden. Darunter waren 778 Patienten (35 Prozent), bei denen anhand funktioneller NYHA-Kriterien (NYHA-Klasse ≥ II) zu Beginn eine Herzinsuffizienz diagnostiziert worden war. Sie standen im Fokus der aktuellen CABANA-Subanalyse von Autoren um Dr. Douglas Packer vom Mayo Clinic Hospital in Rochester in den USA.

Von 571 Patienten dieser Subgruppe (73 Prozent) waren Messungen der linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) verfügbar. Von diesen Patienten hatten 9,3 Prozent eine LVEF <40 Prozent, bei 11,7 Prozent lag sie im Bereich zwischen 40 und 50 Prozent. Bei den übrigen Patienten (79 Prozent), die die große Mehrheit bildeten, lag angesichts einer LVEF ≥50 Prozent somit eine Herzinsuffizienz mit erhaltener Ejektionsfraktion (HFpEF) vor. Die mediane Follow-up-Dauer betrug 48,5 Monate.

Erste größere Studie zum Nutzen bei HFpEF

CABANA ist die erste größere randomisierte Studie, deren Ergebnisse für einen möglichen Überlebensvorteil durch Katheterablation bei Patienten mit Vorhofflimmern und Herzinsuffizienz sprechen, deren Herzinsuffizienz angesichts einer erhaltenen systolischen Funktion (LVEF≥50 Prozent) überwiegend dem HFpEF-Phänotyp zuzuordnen war. Auch wenn der Nutzen dieser Therapie bei Patienten mit Herzinsuffizienz plausibel erscheine, müsse er noch in einer Studie von adäquater Größe bestätigt werden, betonen die CABANA-Studienautoren. Damit ließe sich möglicherweise auch die Frage klären, warum in CABANA bei Patienten mit Herzinsuffizienz nach Katheterablation zwar die Gesamtmortalität, nicht aber die kardiovaskuläre Mortalität und die Rate für Hospitalisierungen wegen Herzinsuffizienz signifikant niedriger waren.

Bislang ist das therapeutische Potenzial der Katheterablation bei Vorhofflimmern im Kontext einer Herzinsuffizienz in kleineren Studien wie CASTLE-HF, AATAC und AMICA primär bei Patienten mit eingeschränkter systolischer Funktion und erniedrigter Auswurffraktion (Heart Failure with reduced Ejection Fraction, HFrEF) untersucht worden. Auch auf Daten dieser Studien basierende Metaanalysen waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ablationsbehandlung mit einer Reduktion der Mortalität und einer Verbesserung der linksventrikulären Funktion assoziiert war.

Auswirkungen auf die Leitlinien

Diese Studienergebnisse haben inzwischen auch ihren Niederschlag in Leitlinien zum Vorhofflimmern gefunden. Den 2020 aktualisierten ESC-Leitlinien zufolge sollte die Ablation zur Reduktion von Mortalität und Klinikaufenthalten wegen Herzinsuffizienz bei ausgewählten Patienten mit Herzinsuffizienz und erniedrigter Auswurffraktion (HFrEF) in Betracht gezogen werden (IIa-Empfehlung).

In den USA war man bei der ein Jahr zuvor erfolgten Aktualisierung noch etwas zurückhaltender. Hier lautet die Empfehlung, dass eine Katheterablation bei ausgewählten Patienten mit symptomatischem Vorhofflimmern und Herzinsuffizienz vom HFrEF-Typ als sinnvolle („reasonable“) Option in Betracht kommen kann, um Mortalität und Klinikeinweisungen wegen Herzinsuffizienz potenziell zu reduzieren (IIb-Empfehlung).

Vorhofflimmern und Herzinsuffizienz treten als interagierende Erkrankungen häufig gemeinsam auf. Mit zunehmendem Schweregrad der Herzinsuffizienz nimmt auch die Prävalenz von Vorhofflimmern zu; Vorhofflimmern kann wiederum die kardiale Hämodynamik beeinträchtigen und so die Symptomatik einer Herzschwäche weiter verschlechtern.

Quelle: ÄrzteZeitung Online vom 22. Februar 2021Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Elektronische Patientenakte (ePA)
    Neues Digitalgesetz: BVMed fordert strukturierte Abbildung datengenerierender Medizinprodukte in der ePA

    Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant, noch im ersten Halbjahr 2026 einen Referentenentwurf für ein neues Digitalgesetz vorzulegen. Der BVMed sieht dies als eine zentrale Chance, um die Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland entscheidend voranzubringen – insbesondere durch eine bessere Einbindung datengenerierender Medizinprodukte in die elektronische Patientenakte (ePA).

    Pressemeldung04.02.2026

    Mehr lesen
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA)
    Neue DiGA-Verordnung sorgt für mehr Bürokratie statt für bessere Versorgung

    Zehn Verbände der digitalen Gesundheitswirtschaft, darunter der BVMed und der vfa, kritisieren den Richtungswechsel in der Regulierung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Mehr Administration ohne Versorgungsmehrwert führe in eine Sackgasse. Der Fokus sollte vielmehr auf flexiblen praxistauglichen Vergütungsmodellen liegen, die zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden.

    Artikel03.02.2026

    Mehr lesen
  • Recht
    Vergabeverfahren modernisieren: „Vom Preis- zum Qualitätsfokus in der Patientenversorgung“

    Der BVMed setzt sich in seiner Stellungnahme zur Revision des europäischen Vergaberechts für klare, transparente und praktikable Beschaffungsverfahren ein. Ein modernes Vergaberecht für Medizinprodukte zum Wohle der Patient:innen darf sich nicht allein auf den Preis fokussieren, sondern muss Qualität, Innovation, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit gleichermaßen berücksichtigen.

    Pressemeldung03.02.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Medfluencer, Social Media & MedTech: Chancen nutzen, Risiken kennen

    Medfluencer sind die Influencer des Gesundheitswesens, oftmals sind sie selbst Ärzt:innen bzw. kommen aus der Gesundheitsbranche: Sie klären auf, erklären komplexe Zusammenhänge in Social Media – und prägen damit die Meinung von Patientinnen und Patienten oft stärker als klassische Werbung. Doch was bedeutet das für MedTech-Unternehmen, die mit solchen Expert:innen zusammenarbeiten möchten?

    GesprächsforumDigital
    24.02.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Data Act

    Seit dem 12. September 2025 gilt u.a. für digital vernetzte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher, CGMs, IoT-Medtech) und verbundene Dienste der Data Act. Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste müssen sich jetzt darauf einstellen, dass für den Zugang und die Nutzung der Daten in diesen Produkten neue Möglichkeiten aber auch neue Regeln bestehen.

    GesprächsforumDigital
    19.03.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen