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 - Gelenkersatz „Es könnte das beste Register der Welt werden.“ Prof. Dr. Carsten Perka zu EPRD und Implantateregister

Durch das „Ampel-Aus“ ist in Berlin einiges liegen geblieben. Nun stellt sich unter der Führung der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) die Frage: Wie geht es mit dem geplanten Implantateregister Deutschland (IRD) weiter? Und was heißt das für das etablierte Endoprothesenregister Deutschland (EPRD)? Das Unternehmen ARTIQO hat mit Prof. Dr. Carsten Perka, Charité Universitätsmedizin Berlin, in seiner Funktion als wissenschaftlicher Leiter und Sprecher des EPRD Executive Committee über den Stand der Dinge gesprochen.

ArtikelBerlin/Lüdinghausen, 30.06.2025

© Charité Prof. Dr. Carsten Perka, Wissenschaftlicher Leiter des EPRD und Sprecher des Executive Committee

Erfolgsgeschichte EPRD

Das EPRD ist unbestritten eine Erfolgsgeschichte. Von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, dem AOK-Bundesverband, dem Verband der Ersatzkassen und dem Bundesverband Medizintechnologie ins Leben gerufen, sammelt und analysiert das Register seit 2012 Daten zu Hüft- und Knieendoprothesen in Deutschland. Mit mehr als drei Millionen dokumentierten Fällen gilt das EPRD als das drittgrößte Gelenkersatz-Register weltweit. „Auf Basis dieser Daten konnten wir mit über 30 Publikationen zur Forschung beitragen und verlässliche Anwender-Empfehlungen geben. Die rund 760 teilnehmenden Kliniken erhalten mehrmals im Jahr Klinikauswertungen für die Überprüfung ihrer Behandlungsqualität und die Hersteller individuelle Performance-Daten zu den eigenen Produkten“, fasst Prof. Perka die Leistungen des Registers zusammen.

Bei der hohen wissenschaftlichen Bedeutung gerät fast der ursprüngliche Zweck des Registers aus dem Blick: Ein Frühwarnsystem für Implantatversagen. „Wir hatten einfach keine eigenen Daten in Deutschland zu „Metall-auf-Metall“-Hüftendoprothesen und konnten nicht adäquat argumentieren, obwohl z.B. australische Statistiken längst überdurchschnittliche Revisionsraten meldeten.“, erinnert Prof. Perka an die Anfänge des Registers. „Auch bei einem A2® Kurzschaftsystem wollen wir doch wissen, wie es breit eingesetzt performt.“ Exzellente Ergebnisse in einer Klinik mit einem System, wie sie Studien liefern, sind eben nicht mit dem Erfolg in der breiten Anwendung der „Real World“ gleichzusetzen. Heute gebe es, auch aufgrund des EPRD, kaum noch Ausreißer in der Endoprothetik. Das EPRD leiste einen zentralen Beitrag für die Sicherheit von Endoprothesen.

Gefahr doppelter Strukturen

Es gibt also einiges zu verlieren. Mit dem Entstehungsprozess des IRD, das auch Implantate wie Aortenklappen und Herzschrittmacher erfassen soll, ist seit mehr als 5 Jahren offen, wie es mit dem EPRD weitergeht.

Bis 2020 schien alles klar: Das Implantateregistergesetz (IRegG) aus 2019 sah ausdrücklich vor, dass eine externe Betreibergesellschaft (z. B. das EPRD) für den Aufbau und den Betrieb des Registers beliehen werden kann. Das Vorgehen kann man mit dem TÜV vergleichen, der mit der staatlichen Aufgabe der KFZ-Sicherheitsprüfung beauftragt wird.

„Dieses Modell wäre nicht nur sinnvoll, sondern auch am einfachsten gewesen“, meint Prof. Perka. Die Idee wurde vom damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn unterstützt. Doch entgegen der ministeriellen Zusage wurde im BMG eine eigene Abteilung ohne Einbindung des EPRD aufgebaut. In Berlin munkelt man, der Alleingang des BMG hinge an einzelnen Personen der Fachabteilungen, die sich mit einer eigenen Behörde ein Denkmal setzen wollten.

Der getrennte Aufbau eines verpflichtenden IRD und eines freiwilligen EPRD würde nicht nur hohe Kosten und einen enormen Knowhow-Verlust bedeuten. Es gab zwischenzeitlich sehr unterschiedliche Vorstellungen über die zu erfassenden Daten und die zu erstellenden Auswertungen. Während das IRD lediglich an einer reinen Betrachtung der Prothesensicherheit interessiert war, bestand das EPRD weiterhin auf konkrete Daten zur Performance auf Implantat- und Klinik-Ebene. Schließlich bestünde die Gefahr, dass die Kliniken den doppelten Aufwand der Fallmeldung scheuen und sich auf die verpflichtende Datenlieferung an das IRD konzentrieren.

Vorsichtiger Optimismus

Spricht man dieser Tage mit Prof. Perka, dann macht sich vorsichtiger Optimismus breit. Eine sinnvolle Lösung sei wieder wahrscheinlicher geworden, so seine Einschätzung zum aktuellen Stand der Gespräche.

„Nach wie vor will das BMG unbedingt eine eigene Behörde und die Datenhoheit haben“, konstatiert Prof. Perka. Allerdings sieht der jüngste Vorschlag vor, dass die Daten künftig an das IRD gemeldet und im Anschluss für weitaus umfangreichere Auswertungen an das EPRD weitergegeben werden. „Aktuell stimmen wir den Datenkranz der zu erfassenden Daten ab, damit das, was wir 13 Jahre lang im EPRD erfasst haben, auch weiter erfasst werden kann.“

Prof. Perka zeigt sich mit dem Kompromiss erst einmal zufrieden: „Wichtig war für uns die Qualität der Daten. Wir können heute 10 Jahres-Ergebnisse vorweisen. Unser Ziel ist es, die Daten weiter auszuwerten, damit wir bald 20 Jahres-Ergebnisse nachweisen können.“

Ein paar Herausforderungen liegen noch auf dem Weg: Da gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die Nutzung der Daten und der Datenbank. Außerdem werden die einfließenden GKV-Daten vermutlich ähnlich sein, aber eben nicht zu 100% identisch. „Wir werden das mit den GKV-Partnern überprüfen, damit eine Vergleichbarkeit mit den bisherigen Daten gegeben ist“, kündigt Prof. Perka an.

Mehr Automatisierung, verpflichtende Teilnahme

Im Zuge der Gespräche steht auch die Optimierung der Datenübertragung auf dem Plan. Die Patientendaten sind bereits in den Krankenhausinformationssystemen erfasst. Die Idee ist, die Daten mit einem Klick auszuwählen und zusammen mit den Bilddaten automatisiert zu übertragen. „Das würde uns helfen, sehr viel gezielter in die Ursachenforschung von Problemen einzusteigen“, erklärt Prof. Perka. „Wenn wir solche KI-gestützten Systeme hätten, wäre das auch ein Gewinn für die Kliniken für eigene umfassendere Auswertungen und Forschungsarbeiten.“

Heute erfasst das EPRD auf freiwilliger Basis rund 70 % aller im Land stattfindenden Knie- und Hüftendoprothesenoperationen mit einem fast 100 % Follow-up. Mit dem verpflichtenden IRD soll es eine 100 % Erfassung aller Eingriffe geben. Das würde einen nochmaligen Qualitätsschub für das Register bedeuten – auch wenn die Skepsis bleibt, wie eine solche Verpflichtung mit hoher Datenqualität durchgesetzt werden könnte.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen zwischen den Referaten weitergehen. Die gemeinsame IRD- und EPRD-Historie hat ja nun schon ein paar Schleifen gedreht. Halten wir uns deshalb an Prof. Perka, der als Momentaufnahme festhält: „Wenn wir alles umgesetzt bekommen, was wir derzeit besprechen, könnte es das beste Register der Welt werden.“

Quelle: Textübernahme mit freundlicher Genehmigung von ARTIQOExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Autorin: Michaela Rau

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