Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erste Hilfe Verbandkasten im Auto: Vorsicht vorm Verfalldatum

Artikel15.04.2015

© BVMed, Abdruck honorarfrei Bild herunterladen Man braucht ihn glücklicherweise fast nie, doch er ist trotzdem wichtig: Einen Verbandkasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Genauso auch, was reingehört. Und das hat sich seit Jahresbeginn geändert. Nicht nur deswegen sollte der Inhalt kontrolliert werden.

Eigentlich sollte man meinen, dass Pflaster und Binden kein Verfalldatum haben. Da aber zwischen sauber und steril durchaus ein Unterschied besteht, lohnt der gelegentliche Blick in den Verbandskasten. Seit Beginn dieses Jahres gilt für das Erste-Hilfe-Set im Auto zudem eine geänderte Norm. Dabei wurden einige Artikel gestrichen, andere kamen hinzu.

Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandkasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Ist das Verfalldatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Denn die Lebensdauer einiger Produkte ist eingeschränkt. Beispielsweise sind Kompressen steril, dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen werden die Materialien unbrauchbar, die Klebefähigkeit lässt nach.

Neu aufgenommen wurden unter anderem ein 14-teiliges-Pflasterset, spezielle Verbandpäckchen sowie zwei Hautreinigungstücher. Nicht mehr zum Pflicht-Inhalt gehören jetzt ein Verbandstuch, vier Wundschnellverbände sowie Mullbinden.

Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung laut dem ADAC einen sogenannten geringen Makel. Zwar erhält der Autofahrer dann trotzdem seine Plakette, aber der Makel im Protokoll bleibt stehen. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei fehlendem Erste-Hilfe-Set auch ein Verwarngeld von fünf Euro drohen.

Quelle: dpa-Text vom 14. April 2015, u. a. erschienen in der WELT vom 14. April 2015Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. und in der Passauer Neuen PresseExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

BVMed-Pressetext zur neuen Kfz-Verbandkasten-Norm

Weitere Informationen zur neuen Norm für den Kfz-Verbandkasten und den neuen Inhaltsteilen

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Erste Hilfe
    BVMed für Reanimations- und Erste-Hilfe-Einführung an Schulen

    Der BVMed begrüßt den Beschluss Nordrhein-Westfalens, ab dem Schuljahr 2026/27 einen Reanimations-Unterricht für alle Schüler:innen der Sekundarstufe I verpflichtend einzuführen. Ergänzend schlägt der deutsche MedTech-Verband eine Einführung in die Grundlagen der Erste Hilfe ab der 7. Klasse vor, um den Umgang mit Verbandmaterialien im Notfall zu erlernen.

    Pressemeldung16.07.2025

    Mehr lesen
  • Wiederbelebung
    Reanimation an Schulen: NRW geht den nächsten Schritt

    Ab dem Schuljahr 2026/27 wird Reanimationsunterricht für alle Schüler:innen der Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen (NRW) verpflichtend eingeführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung wurde im Juli 2025 im Ministerium für Schule und Bildung in Düsseldorf unterzeichnet.

    Artikel14.07.2025

    Mehr lesen
  • Wiederbelebung
    Leben retten will gelernt sein

    Mit der Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung setzt Nordrhein-Westfalen ein Zeichen, um die Laienreanimation an Schulen zu stärken. Schulministerin Dorothee Feller hat gemeinsam mit Vertreter:innen von Stiftungen, Ärztekammern, Hilfsorganisationen, Ärzt:innen und medizinischen Fachgesellschaften eine Initiative zur Verankerung der Laienreanimation im Schulalltag auf den Weg gebracht.

    Artikel14.07.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    12.09.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access
  • Branche
    BVMed-Jahrespressekonferenz und Medienseminar

    Zu Beginn des 26. Berliner Medienseminars stellt der BVMed im Rahmen seiner Jahrespressekonferenz die Ergebnisse seiner aktuellen Herbstumfrage 2025 zur Lage der MedTech-Branche vor. Daraus abgeleitet werden Forderungen an eine eigenständige MedTech-Strategie. Im Anschluss werden die Themen Krisenvorsorge und Zivilschutz sowie Stärkung der Ambulantisierung näher beleuchtet....

    KonferenzHybrid
    07.10.2025 10:00 - 12:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: BVMed-Jahrespressekonferenz 2025 und 26. Berliner Medienseminar (hybrid)
  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | Datengetriebene Produktwertoptimierung

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    17.10.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: Datengetriebene Produktwertoptimierung

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen