Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erste Hilfe Verbandkasten im Auto: Vorsicht vorm Verfalldatum

Artikel15.04.2015

© BVMed, Abdruck honorarfrei Bild herunterladen Man braucht ihn glücklicherweise fast nie, doch er ist trotzdem wichtig: Einen Verbandkasten im Auto zu haben, ist Vorschrift. Genauso auch, was reingehört. Und das hat sich seit Jahresbeginn geändert. Nicht nur deswegen sollte der Inhalt kontrolliert werden.

Eigentlich sollte man meinen, dass Pflaster und Binden kein Verfalldatum haben. Da aber zwischen sauber und steril durchaus ein Unterschied besteht, lohnt der gelegentliche Blick in den Verbandskasten. Seit Beginn dieses Jahres gilt für das Erste-Hilfe-Set im Auto zudem eine geänderte Norm. Dabei wurden einige Artikel gestrichen, andere kamen hinzu.

Wer in seinem Wagen einen älteren Verbandkasten mitführt, kann diesen weiterhin verwenden. Voraussetzung ist, dass die Verbandspäckchen nicht abgelaufen sind. Ist das Verfalldatum erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Denn die Lebensdauer einiger Produkte ist eingeschränkt. Beispielsweise sind Kompressen steril, dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch sommerliche Hitze oder auch niedrige Temperaturen werden die Materialien unbrauchbar, die Klebefähigkeit lässt nach.

Neu aufgenommen wurden unter anderem ein 14-teiliges-Pflasterset, spezielle Verbandpäckchen sowie zwei Hautreinigungstücher. Nicht mehr zum Pflicht-Inhalt gehören jetzt ein Verbandstuch, vier Wundschnellverbände sowie Mullbinden.

Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung laut dem ADAC einen sogenannten geringen Makel. Zwar erhält der Autofahrer dann trotzdem seine Plakette, aber der Makel im Protokoll bleibt stehen. Bei einer Verkehrskontrolle kann bei fehlendem Erste-Hilfe-Set auch ein Verwarngeld von fünf Euro drohen.

Quelle: dpa-Text vom 14. April 2015, u. a. erschienen in der WELT vom 14. April 2015Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. und in der Passauer Neuen PresseExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

BVMed-Pressetext zur neuen Kfz-Verbandkasten-Norm

Weitere Informationen zur neuen Norm für den Kfz-Verbandkasten und den neuen Inhaltsteilen

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Notfallversorgung
    Der Tag des Notrufs am 11. Februar rettet Leben bei Herzstillstand, Infarkt und Sepsis

    Der 11. Februar ist der europaweite Tag des Notrufs. Die Botschaft des Deutschen Rates für Wiederbelebung (GRC) und der Sepsis-Stiftung ist klar: Die 112 rettet Leben – vorausgesetzt, sie wird bei den ersten Anzeichen lebensbedrohlicher Zustände wie Herz-Kreislaufstillstand, Herzinfarkt, Schlaganfall oder Sepsis sofort gewählt.

    Artikel10.02.2026

    Mehr lesen
  • Notfallversorgung
    Reform der Notfallversorgung: „Bevölkerung durch AEDs und Verbandkästen aktiv einbinden“

    Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung, die Bevölkerung bei den Themen Laien-Defibrillatoren (AED) und Verbandkästen aktiver einzubinden. So sei beispielsweise bei Fällen von Herz-Kreislaufstillstand außerhalb der Kliniken das schnelle Handeln von Laien entscheidend.

    Pressemeldung04.12.2025

    Mehr lesen
  • Wiederbelebung
    Aktuelle Daten des Deutschen Reanimationsregisters: 370 Menschen pro Tag erlitten 2024 einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand

    2024 erlitten in Deutschland schätzungsweise rund 136.000 Menschen außerhalb eines Krankenhauses einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand. Das waren durchschnittlich 370 Menschen pro Tag. Bei etwa der Hälfte – rund 67.000 Patientinnen und Patienten – begann der Rettungsdienst mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Das zeigen die aktuellen Daten des Deutschen Reanimationsregisters.

    Artikel13.08.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Online-Seminar
    MDR Online-Seminar | Cybersecurity für Medizinproduktehersteller

    SeminarDigital
    17.04.2026 09:30 - 12:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Cybersecurity für Medizinproduktehersteller
  • Nosokomiale Infektionen
    HygieneImpulse | Öffentliche Darstellung der Hygienedaten

    Diese eine Stunde bietet einen kompakten Einblick und Austausch zu einem (aktuellen) Themenfeld in der Hygiene zum Infektionsschutz - klar, verständlich, praxisnah und im politischen Kontext verortet. Offen für alle, die am Infektionsschutz beteiligt oder in entsprechende Themen involviert sind. Sie sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.

    GesprächsforumDigital
    23.06.2026 15:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: HygieneImpulse

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen