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 - Adipositas G-BA beginnt mit Entwicklung eines DMP Adipositas

ArtikelBerlin, 20.08.2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) steigt in die Detailarbeit zum strukturierten Behandlungsprogramm (Disease-Management-Programm, DMP) Adipositas ein. Er hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, die medizinischen Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung von Adipositas (krankhaftes Übergewicht) zu recherchieren und zu bewerten. Die Ergebnisse des unabhängigen Instituts werden vom G-BA benötigt, um wissenschaftlich fundierte Anforderungen an das geplante DMP festzulegen. In dem Behandlungsprogramm sollen verschiedene therapeutische Ansätze für eine bestmögliche Versorgung kombiniert werden: Ziel ist es, die Patientinnen und Patienten mit einer Adipositas leitliniengerecht zu behandeln und sie im Umgang mit der Erkrankung zu unterstützen. Die detaillierten Anforderungen an das DMP Adipositas wird der G-BA bis zum 31. Juli 2023 beschließen.

"Mit der Entwicklung eines DMP Adipositas ist zu Recht die Erwartung verknüpft, dass sich damit die derzeitigen Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten verbessern. Vom IQWiG bekommen wir in einem Jahr wichtige Informationen zur Diagnostik einer Adipositas, zur Abgrenzung der Schweregrade und den derzeitigen Behandlungsempfehlungen – einschließlich der Beurteilung, wie fundiert die Erkenntnisse bereits sind. Auf dieser Basis wird der G-BA dann beraten, welche genauen therapeutischen und unterstützenden Maßnahmen in einem DMP zu verankern sind", erläuterte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP.

Die Ergebnisse des IQWiG zur Altersgruppe der Erwachsenen werden dem G-BA bis Ende August 2022 vorliegen, die Ergebnisse für Kinder und Jugendliche bis Ende Oktober 2022.

Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme, die für bestimmte chronische Erkrankungen entwickelt und angeboten werden. Der Auftrag an den G-BA, bis zum 31. Juli 2023 ein DMP Adipositas zu beschließen, geht auf das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) zurück. Mehr: g-ba.de (Presse)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

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