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Ihre Suche nach "Hybrid DRG" ergab 10 Treffer
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KrankenhausPositionspapier: Unterfinanzierung gefährdet die Patient:innenversorgung in der invasiven Elektrophysiologie
Der BVMed spricht sich gegen die willkürliche Kürzung der kalkulierten Sachkosten in den aG-DRG-Fallpauschalen und nachgelagert in den Hybrid-DRGs aus. In seinem neuen Positionspapier fordert er, die pauschale Abwertung in der stationären Versorgung zurückzunehmen und Medizinprodukte in den Hybrid-DRGs aufwandsgerecht zu berücksichtigen.
28.05.2025
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Herz-Kreislauf-ErkrankungenBVMed kritisiert Unterfinanzierung bei Kardiologie-Fallpauschalen
Der BVMed-Fachbereich Kardiale Medizinprodukte (FBKMP) kritisiert in einem neuen Positionspapier die Unterfinanzierung der stationären Kurzliegerfälle in der invasiven Elektrophysiologie. Hintergrund sei die pauschale Absenkung der Bewertungsrelationen, ohne die Sach- und Materialkosten für Medizinprodukte zuvor herauszulösen. Dies gefährde die Versorgung von Patient:innen mit Herzerkrankungen, so BVMed-Kardiologieexperte Olaf Winkler.
28.05.2025
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Online-SeminarHybrid-DRG | Leistungskatalog 2026
Zum 01.05.2025 wurde die Erweiterung des Hybrid-DRG-Katalogs für das Jahr 2026 beschlossen. Ziel: ca. 100 neue OPS-Kodes in Verbindung mit ausgewählten Ausgangs-Fallpauschalen in die Hybrid-DRGs (§115f SGB V) zu überführen. Aktuell im Fokus sind zum Teil erheblich sachkostenintensive Leistungen wie kardiologische und rhythmologische Eingriffe, Gefäßinterventionen, laparoskopische Appendektomie und Cholezystektomie, Eingriffe bei Frakturen, Rezidiveingriffe (Hernienchirurgie). In der Folge sind erhebliche Auswirkungen auf Krankenhäuser und medizintechnische Industrie zu erwarten.
Zur Veranstaltung: Hybrid-DRG | Leistungskatalog 2026
03.07.2025 14:00 - 16:00 Uhr
Veranstalter: BVMed-Akademie
Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung -
KHVVGBVMed zur Krankenhausreform: „Änderungsantrag blockiert Hybrid-DRGs und Ambulantisierung, statt sie zu fördern“
Der BVMed fordert Nachbesserungen am KHVVG-Änderungsantrag zu den Hybrid-DRGs. Das Ziel, die Ambulantisierung und den Ausbau der Hybrid-DRGs zu beschleunigen, sei zwar sinnvoll. Da die Regelung aber die Finanzierung der Sachkosten nicht berücksichtige, würden Ambulantisierung und Hybrid-DRGs eher blockiert als gefördert, kritisiert der BVMed. Er fordert, die für ambulante OPs notwendigen Medizinprodukte separat und vollständig zu vergüten.
15.10.2024
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Online-SeminarGKV-Kompaktseminar | Ambulant
Die Erstattung von Medizinprodukten ist in erster Linie davon abhängig, ob sie im ambulanten oder im stationären Bereich eingesetzt werden. Um erfolgreich zu agieren, bedarf es daher spezieller Kenntnisse in den jeweiligen Einsatzgebieten. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die Erläuterung und das Verständnis der im GKV-System verbreiteten Fachtermini.
Zur Veranstaltung: GKV-Kompakt | Ambulant
20.02.2025 10:00 - 14:30 Uhr
Veranstalter: BVMed-Akademie
Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung -
Hybrid DRGBVMed-Stellungnahme zu Hybrid-DRGs: „Medizinprodukte sachgerecht und differenziert kalkulieren“
Der BVMed spricht sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Hybrid-DRG-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums dafür aus, bei der sektorengleichen Vergütung Medizintechnologien als integralen Bestandteil der Ambulantisierung zu berücksichtigen, sachgerecht zu kalkulieren und auskömmlich zu finanzieren. Oftmals werde die ambulante Leistungserbringung erst durch moderne und weniger invasive MedTech-Verfahren ermöglich. Umso wichtiger sei es, den Medizinprodukte-Anteil adäquat zu vergüten. Dazu gehöre eine sachgerechte Kalkulation der Hybrid-DRGs differenziert nach dem jeweiligen Schweregrad und Ressourcenaufwand.
01.11.2023
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Ambulante DialyseNephrologie in Not | Ambulante Nephrolog:innen senden Brandbrief an die Krankenkasse
Der Verband Deutsche Nierenzentren (DN) hat am 22. Mai 2023 ineinen Brandbrief an die Krankenkassen versendet, um auf die prekäre Situation in der ambulanten Nephrologie aufmerksam machen. „Die ambulanten Nephrologinnen und Nephrologen sehen schwarz! Eine inzwischen jahrzehntelange Blockadehaltung des GKV-SV, gepaart mit Desinteresse der jeweiligen Bundesregierung haben das Fachgebiet ausgezehrt. Von einem hochspezialisierten und erfüllenden Fachgebiet droht die Nephrologie zu einem Ladenhüter zu verkommen“, heißt es in dem Brief.
24.05.2023
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Ambulante VersorgungBVMed-Papier zu AOP-Reform und Hybrid-DRGs | „Chancen der Ambulantisierung nutzen, Medizinprodukte einbeziehen“
Der BVMed hat sich in einem Positionspapier zur „AOP-Reform und sektorengleichen Vergütung ambulanter und stationärer Leistungen (Hybrid-DRGs)“ für eine stärkere Ambulantisierung medizinischer Leistungen ausgesprochen. Dabei müsse die Vergütung sachgerecht kalkuliert und Medizinprodukte adäquat berücksichtigt werden. Aus Sicht des deutschen Medizintechnik-Verbandes bedarf es einer sorgfältigen und umfassenden Planung unter Einbeziehung der MedTech-Branche, um finanzielle Fehlanreize zu vermeiden und ein hohes Qualitätsniveau zu sichern.
17.05.2023
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AmbulantisierungHybrid-DRG offiziell gescheitert | DKG gegen sofortige Einführung
Die Verhandlungen zu den geplanten Hybrid-DRG sind offiziell gescheitert. Das teilten die drei Akteure der Selbstverwaltung, der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) per Brief mit, berichtet das Deutsche Ärzteblatt Online.
12.04.2023
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Ambulante VersorgungBVMed: AOP-Ausweitung und Hybrid-DRGs „in einer konsistenten Reform umsetzen“
Die Beratungen über die Ausweitung des Katalogs zum Ambulanten Operieren (AOP-Katalog) und die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Hybrid-DRGs müssen zusammen gedacht werden. Das fordert der BVMed in einem Papier zum „Ambulanten Operieren – AOP und Hybrid-DRGs“. Die Erweiterung des AOP-Katalogs und die geplanten Hybrid-DRGs müssten in einer konsistenten Reform umgesetzt werden, um Planungssicherheit zu erreichen und Fehlsteuerung zu vermeiden, so der BVMed. Bei der Nachkalkulation muss zudem die Deckung der Sachkosten gewährleistet sein.
17.08.2022
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