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 - Krankenhaus KHAG-Anhörung: „Medizintechnik in Qualitätsvorgaben einbeziehen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die grundsätzliche Richtung des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG). Gleichzeitig warnt der BVMed in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages vor erheblichen Versorgungslücken, wenn zentrale Aspekte im weiteren Gesetzgebungsprozess nicht nachgeschärft werden.

PressemeldungBerlin, 17.12.2025, 110/25

© Adobe Stock @sudok1 „Qualität, Transparenz und leistungsgruppenbezogene Planung sowie eine sachgerechte Ambulantisierung mit medizintechnischer Unterstützung sind wichtige Schritte. Damit diese Reform in der Realität funktioniert, muss das Potenzial der Medizintechnik als tragende Säule der Struktur- und Prozessqualität endlich konsequent berücksichtigt werden. MedTech ist hier Lösungsanbieter, der einbezogen werden muss“, betont BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Der BVMed fordert in seiner Stellungnahme zur Anhörung des Krankenhausreform-Anpassungsgesetzes (KHAG) insbesondere folgende Punkte:

1. Einbeziehung von Hybrid-DRG und ambulanten Leistungen
Hybrid-DRG sowie ambulante OPS-Leistungen müssen vollständig in Leistungsgruppen, Mindestvorhaltezahlen und Personalvorgaben einfließen. Andernfalls entstehen Fehlanreize und eine systematische Unterschätzung der Leistungsfähigkeit moderner Krankenhäuser.
Eine verweildauer-unabhängige Finanzierung von Krankenhausleistungen nach internationalem Standard könnte kurzfristig große Effizienzreserven heben, Bürokratieaufwand auf Seiten der Krankhäuser und Krankenkassen massiv reduzieren und gleichzeitig die Versorgungsqualität erhöhen.

2. Gesicherte Finanzierung der technischen Infrastruktur
Viele Leistungsgruppen erfordern anspruchsvolle medizintechnische Ausstattung – von Bildgebung bis Telemedizin. Ohne verpflichtende Finanzierungszusagen der Länder drohen Standortnachteile, Nichterfüllung von Qualitätsvorgaben und eine Verschärfung regionaler Ungleichheit.

3. Einführung einer echten, mengenunabhängigen Vorhaltevergütung
Die Vorhaltung anspruchsvoller Medizintechnologien verursacht hohe Fixkosten, die nicht über Fallzahlen refinanzierbar sind. Der BVMed fordert daher eine strukturell verankerte Vorhaltefinanzierung unter Einbeziehung der notwendigen Investitionen, die die technische und personelle Infrastruktur realitätsgerecht abbildet.

4. Verbindliches Stellungnahmerecht der Medizintechnik-Verbände
Moderne Medizintechnik und technologische Standards sind Kernbestandteile der Qualitätskriterien. Deshalb müssen die Fachverbände bei Anforderungen an die sachliche Ausstattung formal beteiligt werden. Dies ist analog zu bestehenden Verfahren im aG-DRG-System notwendig.

Ebenso sollten Anreize für eine konsequente Verweildauerverkürzung gesetzt werden, indem bestehende Fehlanreize identifiziert und eliminiert werden.

„Wenn Qualität zur Voraussetzung der Krankenhausversorgung wird, dann muss deren Finanzierung zwingend abgesichert sein. Qualitätsanforderungen ohne Investitionsmittel wären ein Reformrisiko für die gesamte Versorgungsstruktur“, so Möll.

Der BVMed appelliert an Bundestag und Bundesrat, die offenen Punkte im parlamentarischen Verfahren nachzubessern, um die Reform praxistauglich und zukunftsfest zu gestalten.

Die BVMed-Stellungnahme zur KHAG-Anhörung im Bundestag kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

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