Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Erstattung Sachgerechte Vergütung beim Einsatz fortschrittlicher Medizinprodukte

Artikel12.02.2018

© BVMed Die Aufgabenfelder von Medizinprodukteherstellern gehen weit über die Forschung und Entwicklung von Produkten hinaus. Bereits sehr früh im Innovationsprozess müssen sie eine Refinanzierungsstrategie erarbeiten und prüfen, wie mit einem Produkt Gewinn erwirtschaftet oder zumindest die Herstellungs- und Entwicklungskosten gedeckt werden können. Bedeutsam ist hier der angestrebte Zielmarkt: Der erste Gesundheitsmarkt umfasst die von privaten oder gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Versorgung, während der zweite Gesundheitsmarkt alle privat finanzierten Produkte und Dienstleistungen abbildet (Selbstzahlung).

Eine Entscheidung für den zweiten Gesundheitsmarkt bedarf lediglich einer CE-Zertifizierung und ist meist endgültig. Der Zugang zum GKV- bzw. PKV-finanzierten ersten Gesundheitsmarkt hingegen ist von der komplexen Erstattungssystematik des deutschen Gesundheitssystems geprägt: Abhängig von der Entscheidung, ob ein Produkt im ambulanten oder stationären Sektor vertrieben werden soll, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen, die bereits frühzeitig im Entwicklungsprozess berücksichtigt werden müssen.

Denn ob ein fortschrittliches Medizinprodukt tatsächlich in der Versorgung eingesetzt wird, hängt auch von der Refinanzierbarkeit über regelmäßige Anwendung ab. Je nach Einsatzgebiet können Anwender eine Erstattung bestimmter Leistungen durch eine Vergütung nach EBM-Ziffer (ambulant) oder über eine Fallpauschale im G-DRG-Katalog (stationär) veranlassen. Alternativ ist auch eine Abrechnung als Hilfsmittel nach der Aufnahme in den Heil- und Hilfsmittelkatalog, eine Refinanzierung über die duale Krankenhausfinanzierung oder eine Abrechnung im Rahmen von Selektivverträgen möglich.
Insgesamt ist die Eingliederung in das deutsche Erstattungssystem ein sehr aufwendiger Prozess, der eine hohe Hürde für den Einsatz fortschrittlicher Gesundheitslösungen darstellt.

So könnte etwa ein neues „Fortschrittsbeschleunigungsgesetz“ den gesetzlichen Rahmen für medizinische Innovationen bilden. Es wäre beispielsweise wünschenswert, die MedTech-Hersteller und ihre Vertreter stärker in die Selbstverwaltung und die Gremien einzubinden. Hierzu gehört auch ein Antragsrecht der Herstellerverbände im G-BA, um die Verfahren für neue Medizintechnologien zu beschleunigen.

Das gilt besonders für die mittelständisch geprägten MedTech-Unternehmen, denn für sie sind hervorragende Fachkenntnisse, ein umfassendes Budget und enge Kontakte zu allen relevanten Stakeholdern besonders schwer zu erfüllende Anforderungen. Damit qualitativ hochwertige und CE-zertifizierte Medizinprodukte schnellstmöglich zur Gesundheitsversorgung beitragen können, ist daher die Politik gefordert.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Erstattung
    Fiktiver Bundesbasisfallwert 2025 – Empfehlung für Ihre Vertriebsunterlagen

    Der BVMed stellt seinen Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr eine einheitliche Schätzung des Bundesbasisfallwertes, den sogenannten „fiktiven“ Bundesbasisfallwert zur Verfügung. Für das Jahr 2025 beträgt er 4.400.- €. Hintergrund Viele der BVMed-Mitgliedsunternehmen erstellen jährlich aktualisierte Vertriebsunterlagen mit Informationen zur Therapievergütung und Erlösermittlung...

    Artikel28.01.2025

    Mehr lesen
  • Erstattung
    Studie zu „Value-based Procurement“ in deutschen Kliniken: Wertorientierung gewinnt an Bedeutung

    Bei der wertebasierten Beschaffung (Value-based Procurement, VBP) stehen in den deutschen Kliniken neben medizinischen Vorteilen und ökonomischen Mehrwerten zunehmend auch ökologische und soziale Aspekte im Fokus. Das ist ein Ergebnis der aktuellen VBP-Studie, die die Unternehmensberatung Blue Advisory gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Jünger von der THI im Auftrag des BVMed durchgeführt hat.

    Pressemeldung16.07.2024

    Mehr lesen
  • Hilfsmittel
    Neue Pflegehilfsmittel-Verträge der GKV: BVMed sieht „Licht und Schatten“

    Der BVMed sieht bei den neuen Grundverträgen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zu Pflegehilfsmitteln „viel Licht, aber auch Schatten“. Positiv ist, dass die notwendige Qualität für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen definiert wird. Die Prozesse müssten aber stärker standardisiert und digitalisiert werden.

    Pressemeldung28.05.2024

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    Abrechnung nach § 302 SGB V

    Vielfältige Anforderungen der Kassen, komplexe technische Prozesse oder ein gänzlich neuer Regelungsrahmen stellen die Hilfsmittelleistungserbringer sowie DiGA-Hersteller vor Herausforderungen bei der Abrechnung von Hilfsmittelversorgunge. Das Online-Seminar bringt Licht ins Dunkel und gibt einen Ausblick in eine mögliche Zukunft.

    Seminardigital
    13.05.2025 09:45 - 14:45 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Hilfsmittel

    Zur Veranstaltung: Abrechnung nach § 302 SGB V
  • Webinar
    DRG-Sprechstunde | Meet the Expert

    Tauschen Sie sich in einem offenen Format zu aktuellen Themen des DRG-Systems und des Gesundheitswesens aus. Im Mittelpunkt steht der Dialog: Sie stellen Fragen, diskutieren praxisnahe Herausforderungen und gewinnen Einblicke in relevante Entwicklungen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um wertvolle Impulse für Ihre tägliche Arbeit zu erhalten und neue Perspektiven kennenzulernen.

    Seminardigital
    13.05.2025 10:00 - 12:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Marktzugang und Erstattung

    Zur Veranstaltung: DRG-Sprechstunde | Meet the Expert
  • Präsenz-Seminar
    Vergaberecht | Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhäuser

    Öffentliche Krankenhausträger, einschließlich der für sie handelnden Einkaufsgemeinschaften, müssen bei ihrer Beschaffungstätigkeit das Vergaberecht beachten. Der Vertrieb von Medizinprodukten folgt hier besonderen Regeln. Die Vergabeverfahren werden dabei zunehmend komplexer - und sollen künftig auch nachhaltiger ausgerichtet sein.

    Seminaron-site
    Berlin, 14.05.2025 10:00 - 16:00 Uhr
    organizer: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: Vergaberecht | Die Beschaffungspraxis öffentlicher Krankenhausträger

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen