- Bewertungsausschuss Dialyse-Sachkostenpauschalen: Verfahren zur jährlichen Anpassung beschlossen ÄrzteZeitung Online vom 21. Mai 2025
Ein lang gehegter Wunsch der Dialyseerbringer geht in Erfüllung: Die Kostenpauschalen werden regelmäßig angehoben. Ob die Anpassung bedarfsgerecht ausfällt, steht auf einem anderen Blatt, berichtet die ÄrzteZeitung-Online.
ArtikelBerlin, 22.05.2025
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Der Bewertungsausschuss hat, wie bereits Ende 2023 angekündigt, in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 ein Verfahren zur „dauerhaften Weiterentwicklung der Kostenpauschalen des EBM-Abschnitts 40.14“ (Dialysesachkosten) beschlossen. Erstmals soll dieser Anpassungsmodus zum 1. Januar 2026 greifen.
Vorgesehen ist demnach, die Sachkostenpauschalen zwei Kategorien zuzuordnen:
- In der ersten Kategorie erfolgt die jährliche Anhebung um die volle Veränderungsrate des Orientierungswerts.
- In der zweiten Kategorie steigt die Euro-Dotierung lediglich um 75 Prozent der Veränderungsrate des Orientierungswerts.
Der ersten Kategorie subsumiert sind dem BA-BeschlussExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. zufolge die GOP 40815 bis 40819, 40829 bis 40836 und 40840 bis 40847. Zur zweiten Kategorie zählen die GOP 40823 bis 40828, 40837 und 40838. Weiter heißt es, sofern der Bewertungsausschuss den EBM-Abschnitt 40.14 um weitere Kostenpauschalen ergänzt, ordne er diese zugleich einer der beiden Kategorien zu.
Link: Beschluss des BewertungsausschussesExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
Quelle: ÄrzteZeitung Online vom 21. Mai 2025Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.