Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 22.12.2015 Patienteninformation "Ableitende Kontinenzversorgung" BVMed-Infoblatt

Artikel22.12.2015

Ableitende Kontinenzversorgung*

Zur ableitenden Kontinenzversorgung zählt unter anderem die Harnableitung mittels Dauerkatheter, Bauchdeckenkatheter (suprapubische Harnableitung = SPK), Nierenfistelkatheter (NFK), Urinalkondom und ggf. dazugehörigen Urinbeuteln sowie Zubehör.

Die dafür benötigten Produkte sind Hilfsmittel, auf die Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben. Wählen Sie jedoch Hilfsmittel/Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Absatz 1 Satz 5 SGB V).

Weitere Informationen zu den Rechten und Pflichten erhalten Sie im Informationsblatt "Rechtliche Grundlagen zur Hilfsmittelversorgung".

Sie sollten wissen, was Ihnen zusteht und woran Sie eine gute Versorgung erkennen. Die folgenden Hinweise möchten Sie dabei unterstützen.

  • Der Arzt verordnet Ihnen in der Regel die Art des Hilfsmittels (7-stellige Positionsnummer des Hilfsmittelverzeichnisses) und die erforderliche Menge.
  • Ihr Hilfsmittelversorger stellt Ihnen die Hilfsmittel zur Auswahl, die dem Verordneten entsprechen.
  • Es findet ein erstes, persönliches Beratungsgespräch – möglichst im häuslichen Umfeld – statt. Fragen Sie ruhig nach der Qualifikation Ihres Ansprechpartners. Es gibt speziell ausgebildete medizinische Fachkräfte für die ableitende Kontinenzversorgung.
    In diesem Erstkontakt werden Sie über die ableitende Kontinenzversorgung aufgeklärt und es beginnt die Einweisung.
  • Zu dem Beratungsgespräch gehören neben dem Umgang mit den Hilfsmitteln Themen wie die Pflege des Intimbereichs, Vorbeugung von Harnwegsinfekten und anderen Komplikationen, Auswirkungen der Ernährung und des Trinkverhaltens sowie Tipps für den Alltag.
  • Bei der Beratung zur Urinalkondomversorgung gehören neben den oben genannten Punkten die Messung und genaue Anpassung des Urinalkondoms, wie auch hygienische Vorgaben (z. B. Rasur des Intimbereichs).
  • Besonders bei auftretenden Problemen im Alltag oder im Umgang mit den Hilfsmitteln sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner suchen. Hierfür steht Ihnen bei Bedarf eine qualifizierte Fachkraft Ihres gewählten Hilfsmittelversorgers zur Verfügung. Bei Komplikationen sollte Ihr behandelnder Arzt hinzugezogen werden.
  • In regelmäßigen Abständen (mind. jährlich) erkundigt sich Ihr Hilfsmittelversorger bei Ihnen, ob Sie mit der Versorgung gut zurechtkommen und ob ein persönliches Gespräch, z. B. zur Produktanpassung oder Nachschulung, erforderlich ist.

*Die Versorgung mit Einmalkathetern zählt auch zur ableitenden Kontinenzversorgung. Da allerdings besondere Anforderungen an sie gestellt werden, wird sie im Informationsblatt "Intermittierender Katheterismus" behandelt.

Stand: Dezember 2015

Download Infoblatt "Ableitende Kontinenzversorgung"

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Hilfsmittel
    Runder Tisch von BVMed und eurocom: „Bedeutung der Hilfsmittel-Versorgung nimmt künftig weiter zu“

    Einen stärkeren gesundheitspolitischen Fokus auf die wachsende Bedeutung der Hilfsmittel-Versorgung haben die beiden MedTech- und Hilfsmittel-Verbände BVMed und eurocom auf einem gemeinsamen Runden Tisch in Berlin gefordert. Medizinische Hilfsmittel gewinnen in der Patient:innen-Versorgung weiter an Bedeutung und gehören auf die allgemeine Agenda in der Gesundheitspolitik, so BVMed und eurocom.

    Pressemeldung26.02.2026

    Mehr lesen
  • Infektionsschutz
    BVMed begrüßt positive Ethanol-Entscheidung

    Auf der Grundlage der BPC-Entscheidung wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) nun eine Empfehlung an die Europäische Kommission im Zuge des Wirkstoffgenehmigungsverfahrens unter dem Biozidrecht richten. Der BVMed hatte wiederholt vor den negativen Folgen einer Einschränkung der Ethanol-Verwendung in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen gewarnt. Zuletzt...

    Pressemeldung24.02.2026

    Mehr lesen
  • Infektionsschutz
    BVMed fordert umfassende Infektionsschutz-Strategie

    Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in einem neuen Faktenpapier eine umfassende und sektorenübergreifende Infektionsschutz-Strategie. „Wir müssen Folgeschäden nach stattgefundener Infektion und auch Folgekosten vermeiden. Nosokomiale Infektionen und Antibiotika-Resistenzen können nur mit einer umfassenden Strategie zum Infektionsschutz verringert werden“, so der BVMed.

    Pressemeldung24.02.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Data Act

    Seit dem 12. September 2025 gilt u.a. für digital vernetzte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher, CGMs, IoT-Medtech) und verbundene Dienste der Data Act. Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste müssen sich jetzt darauf einstellen, dass für den Zugang und die Nutzung der Daten in diesen Produkten neue Möglichkeiten aber auch neue Regeln bestehen.

    GesprächsforumDigital
    19.03.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Nosokomiale Infektionen
    HygieneImpulse | Sepsis erkennen und richtig (be)handeln: Eine Verantwortung, die wir alle teilen

    Diese eine Stunde bietet einen kompakten Einblick und Austausch zu einem (aktuellen) Themenfeld in der Hygiene zum Infektionsschutz - klar, verständlich, praxisnah und im politischen Kontext verortet. Offen für alle, die am Infektionsschutz beteiligt oder in entsprechende Themen involviert sind. Sie sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.

    GesprächsforumDigital
    24.03.2026 15:00 - 16:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Hygiene

    Zur Veranstaltung: HygieneImpulse
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Art. 16 MDR und seine Auswirkungen auf die MedTech-Branche

    Art. 16 MDR regelt, in welchen Fällen Händler, Distributoren oder andere Akteure rechtlich wie Hersteller behandelt werden – und dadurch sämtliche Herstellerpflichten übernehmen. Für MedTech-Unternehmen ist diese Vorschrift zentra. Erfahren Sie, was diese konkret für Hersteller, Händler und Distributoren bedeutet und wie Sie ihre Zusammenarbeit in der Lieferkette rechtssicher gestalten können.

    GesprächsforumDigital
    16.04.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen