Ebenfalls durch das TSVG ist die KBV verpflichtet, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen. Zu diesem Zwecke erhalten Praxen seit Jahresbeginn eine Kodierunterstützung der KBV für die Verschlüsselung von Diagnosen.
Dieses Tool ist ein Angebot an Verordnende, das bei der Umsetzung der mitunter sehr komplexen Kodierung der Diagnosen unterstützten soll. MEHR
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