- Telemonitoring Telemonitoring-Potenziale besser nutzen
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert ein erweitertes Verständnis von Telemonitoring-Lösungen hin zu einem „smarten Monitoring“. Bislang gibt es in der Regelversorgung nur Ansätze für Herzinsuffizienz-Patient:innen. „Telemonitoring hat aber viel mehr Potenzial, um die Versorgungsqualität zu verbessern und das Gesundheitssystem effizienter zu machen“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Ziel müsse ein integriertes Modell sein, das sowohl Technologien als auch Leistungen systematisch abbildet und vergütet. Um Telemonitoring voranzubringen, schlägt der BVMed in seinem Positionspapier „Telemonitoring: Vom ungenutzten Potenzial zum Innovationsmotor“ acht konkrete Schritte vor.
PressemeldungBerlin, 14.07.2026, 53/26
© BVMed | Tina Eichner
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Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, „Rahmenbedingungen und Honorierung für Videosprechstunden, Telemonitoring und Telepharmazie (zu) verbessern (…), um die Versorgung flächendeckend sicherzustellen“. Zudem soll die „flächendeckende Möglichkeit einer strukturierten Ersteinschätzung über digitale Wege in Verbindung mit Telemedizin“ geschaffen werden.
„Insbesondere vor dem Hintergrund eines zunehmend überlasteten Gesundheitssystems könnte sich Telemonitoring vom ‚Nice-to-have‘ zu einem strategischen Hebel für Effizienz, Versorgungsqualität und Patientensicherheit im Kontext einer datengetriebenen Medizin entwickeln“, stellt BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov fest.
Telemonitoring bezeichnet die kontinuierliche oder regelmäßige Erhebung medizinischer Daten mit technischen Systemen durch Patient:innen sowie deren Übertragung und Verarbeitung zur strukturierten Auswertung durch Leistungserbringende. „Die bestehenden Marktzugangswege werden dabei den Anforderungen von Telemonitoring nicht gerecht“, kritisiert der BVMed.
BVMed-Expertin Gladkov: „Die fragmentierte Zuordnung zu DiGA, Hilfsmitteln oder Methodenbewertung führt zu Unsicherheiten, hohen Hürden, langen Verfahren und fehlender Skalierbarkeit. Für die Etablierung von Telemonitoring als Regelversorgung ist daher ein eigenständiger, skalierbarer Marktzugang erforderlich, der bestehende Systematiken gezielt kombiniert.“
Ein zukunftsfähiger Marktzugang für Telemonitoring sollte aus Sicht des BVMed folgende acht Elemente beinhalten:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs im Hilfsmittelverzeichnis, um auch patientenindividuell genutzte Hilfsmittel zur Diagnose einsetzen zu können.
- Leichter Zugang für vergleichbare Produkte ins Hilfsmittelverzeichnis durch Nachweis eines gleichwertigen medizinischen Nutzens.
- Genehmigungsbefreiung durch die Krankenkassen im Sinne des § 33 Abs. 5b SGB V.
- Erweiterte Abgabe- und Vergütungsmöglichkeiten über die Systematiken der §§ 126, 127 SGB V hinaus.
- Spezifische Evidenzanforderungen für Telemonitoring durch Ausschluss der Methodenbewertung bei gleichzeitigem Erhalt eines angemessenen Evidenznachweises analog zum DiGA-Fast-Track.
- Automatische Anpassung des EBM, wenn Telemonitoring-Hilfsmittel ins Verzeichnis aufgenommen werden.
- Möglichkeit der vorzeitigen Leistungserstattung bei niedrigem Risiko.
- Erweiterte Möglichkeit des Nutzennachweises durch patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserungen.
Damit wäre eine vorzeitige Leistungserstattung der Telemonitoring-Hilfsmittel sowie der analogen Leistungen im Rahmen eines Fast-Track möglich – sowie die dauerhafte Aufnahme in die Regelversorgung bei nachgewiesenem Nutzen.
Dr. Marc-Pierre Möll abschließend: „Telemonitoring verfügt über ein erhebliches, bislang unzureichend genutztes Potenzial für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Dieses Potenzial müssen wir besser nutzen und neue Wege für die Erstattung gehen.“
Weitere Informationen zum Thema sowie das vollständige politische Eckpunktepapier können unter www.bvmed.de/telemonitoringExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abgerufen werden.


