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 - Herz-Kreislauf-Erkrankungen Telemonitoring: BVMed informiert Patient:innen über Fernnachsorge bei Herzimplantaten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) klärt in einem neuen Informationsblatt Patient:innen mit einem implantierten Herzgerät über die Möglichkeiten der telemedizinischen Fernnachsorge auf. Fernnachsorge ermöglicht es, wichtige Gesundheitsdaten von implantierten Herzgeräten sicher an das behandelnde medizinische Team zu übermitteln. Veränderungen können so frühzeitig erkannt, Routinekontrollen teilweise telemedizinisch durchgeführt und unnötige Praxisbesuche vermieden werden. Der BVMed-Infoservice fasst für Patient:innen die Funktionsweise, Formen und Vorteile der Fernnachsorge zusammen. Kostenfreier Download unter www.bvmed.de/fernnachsorge.

PressemeldungBerlin, 17.09.2026, 64/26

Möglich wird die Fernnachsorge durch einen Transmitter. Mit einem kleinen Gerät oder einer Smartphone-App werden die Daten des Herzgeräts empfangen und sicher und verschlüsselt an ein Behandlungsteam übermittelt. Der Transmitter kann auch mit auf Reisen genommen werden, so dass Herzpatient:innen auch unterwegs überwacht werden können. Das medizinische Fachpersonal prüft die Daten und kann einschreiten, falls etwas auffällig sein sollte.

Es gibt dabei zwei Formen der Fernnachsorge:

  • Bei der telemedizinischen Funktionsanalyse werden zu festgelegten Zeitpunkten die gespeicherten Daten aus dem Herzgerät abgefragt und an das Behandlungsteam übermittelt. Dabei handelt es sich um die gleichen Informationen, die auch bei der Nachsorge vor Ort überprüft werden. Anhand dieser Daten wird überprüft, ob das Herzgerät technisch einwandfrei arbeitet. Zum Beispiel werden der Batteriestatus, der Sitz und die Funktion der Elektrode und Herzrhythmusdaten kontrolliert. Die telemedizinische Funktionsanalyse kann Praxisbesuche vor Ort ersetzen, ohne dass dies ein Verlust an Sicherheit darstellt. Im Gegenteil: Die Sicherheit wird erhöht, da Abweichungen frühzeitig erkannt werden können.
  • Beim Telemonitoring bei Herzschwäche kann das Herzgerät zusätzliche Hinweise für die Behandlung liefern, zum Beispiel über Flüssigkeits-ansammlungen im Körper, Veränderungen der Herzaktivität oder auffällige Herzrhythmen. Diese Informationen werden durch das Telemonitoring frühzeitig an das Behandlungsteam übermittelt und ermöglichen es, schneller zu reagieren und die Behandlung zu verbessern.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei bestehender Indikation die Kosten für die telemedizinische Fernnachsorge und das Telemonitoring bei Herzschwäche.

Die Vorteile der Fernnachsorge auf einen Blick:

  • Frühzeitig Veränderungen erkennen: Herzgeräte mit Telemedizin können gesundheitliche Veränderungen frühzeitig erkennen und somit die Behandlung verbessern.
  • Mehr Sicherheit im Alltag: Das medizinische Fachpersonal kann Patient:innen engmaschig begleiten und schnell auf Veränderungen reagieren.
  • Weniger Wege in die Praxis: Viele Routinekontrollen können telemedizinisch erfolgen: einfach, bequem und sicher.
  • Mehr Lebensqualität: Menschen mit fortgeschrittener Herzschwäche können durch telemedizinische Betreuung länger und mit besserer Qualität leben und müssen seltener ins Krankenhaus.
  • Kostenfrei für Patient:innen: Die Kosten für das Telemonitoring und den Transmitter übernehmen nach der entsprechenden Indikationsstellung die gesetzliche Krankenversicherung. Auch Private Krankenkassen erstatten oftmals die Leistung.

Das BVMed-Infoblatt kann kostenfrei unter www.bvmed.de/fernnachsorge heruntergeladen werden. Weitere Informationen zu Herz-Kreislauf-Erkrankung gibt es im BVMed-Themenportal unter www.bvmed.de/hke.

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