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 - Hilfsmittel GKV-Spargesetz: „Hilfsmittelversorgung ist unverhältnismäßig stark belastet“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht den Bereich der Hilfsmittelversorgung mit seinen patientennahen Dienstleistungen durch das GKV-Spargesetz unverhältnismäßig stark belastet. „Hilfsmittel-Versorgungsverträge sind langfristige Verträge ohne Preisanpassungen. Dieser Bereich ist kein Kostentreiber. Übermäßige Belastungen schaden den Dienstleistungen und der individuellen Gesundheitsversorgung von Menschen, die auf komplexe Hilfsmittelversorgung angewiesen sind“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Der BVMed spricht sich daher in seiner Stellungnahme zum GKV-Spargesetz für eine Streichung des pauschalen dreiprozentigen Preisabschlags aus.

PressemeldungBerlin, 05.05.2026, 33/26

© BVMed / Tina Eichner Bild herunterladen Verträge zur Hilfsmittelversorgung sind Verträge mit langen Laufzeiten. Während der Laufzeiten werden die vereinbarten Erstattungspreise bisher nicht automatisch aufgrund von Preisentwicklungen oder Grundlohnratenveränderungen erhöht. „Damit leisten diese langfristigen Verträge schon heute einen wichtigen Beitrag für die Beitragssatzstabilität“, erklärt der BVMed. Dies wurde auch durch den Bericht der GKV-FinanzkommissionExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. bestätigt: „Lediglich die Zuwächse der Ausgaben für Hilfsmittel, die sächlichen Verwaltungskosten der Krankenkassen, die Ausgaben im Bereich Dialyse und für zahnärztliche Behandlung sowie Zahnersatz liegen aktuell und auch bereits in den letzten 10 Jahren unter 5 %“ (Seite 51).

Im Unterschied zu anderen Leistungsbereichen betrifft der Abschlag im Hilfsmittelbereich nicht ausschließlich Produkte, sondern zugleich auch die mit der Versorgung verbundenen Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere die individuelle Beratung und die Einweisung der Patient:innen, der Angehörigen und des Pflegefachpersonals in die Anwendung sowie Anpassungen, Reparaturen, Ersatzbeschaffungen und Vor-Ort-Besuche in vielen Bereichen. Diese Leistungen sind integraler Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Hilfsmittelversorgung und tragen maßgeblich zur Therapiesicherheit, zum Behandlungserfolg und zur Teilhabe bei und vermeiden somit Folgekosten und stationäre Aufenthalte, so der BVMed.

Ein pauschaler Preisabschlag wirkt daher nicht nur als wirtschaftlicher Eingriff in die Vergütung von Produkten, sondern führt unmittelbar auch zu einer Absenkung der finanziellen Grundlage für diese versorgungsrelevanten Dienstleistungen und Leistungserbringer. „In der Konsequenz besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen eingeschränkt werden oder nicht mehr im erforderlichen Umfang erbracht werden können, was faktisch einer Reduzierung der Versorgungsqualität gleichkommt“, warnt der BVMed.

Hinzu kommt, dass die Kostenentwicklung in der Hilfsmittelversorgung in den vergangenen Jahren moderat war, Kostensteigerungen in vielen Bereichen durch Effizienzsteigerungen eingedämmt bzw. verhindert wurden und bereits keinen ausreichenden Ausgleich für deutlich gestiegene Hersteller-, Material- und sonstige betriebliche Kosten dargestellt haben. „Ein zusätzlicher pauschaler Abschlag verschärft diese wirtschaftliche Situation weiter und erhöht das Risiko struktureller Unterfinanzierung“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

Um Preiskontinuität zu wahren, ist aus BVMed-Sicht als Alternative zum pauschalen Preisabschlag ein Festschreiben der Erstattungspreise der Hilfsmittelverträge nach § 127 SGB V für die Jahre 2027 und 2028 denkbar. Eine solche Maßnahme würde zur kurzfristigen Vergütungsstabilisierung beitragen, ohne gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage der Versorgungsstrukturen weiter zu schwächen, qualitative Einbußen in der Patient:innenversorgung zu riskieren und insbesondere kleine und mittelständige Leistungserbringer zu belasten. „Hierbei ist zu beachten, dass Mengenausweitungen aufgrund der demografischen Entwicklung nicht durch die Hilfsmittelleistungserbringer beeinflussbar sind“, so der BVMed.

Dr. Marc-Pierre Möll abschließend: „Die Politik darf nicht mit pauschalen Sparmaßnahmen in individuelle Versorgungsbereiche eingreifen. Ansonsten werden essenzielle Strukturen und die Versorgungsqualität verschlechtert. Die Hilfsmittelversorgung hat einen hohen Dienstleistungs- und Beratungsanteil – das muss berücksichtigt werden.“

Die ausführliche Stellungnahme des BVMed zum Referentenentwurf des GKV-Spargesetzes kann unter www.bvmed.de/positionenExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. abgerufen werden.

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