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 - Gesetzliche Krankenversicherung GKV-Finanzen: BVMed lehnt verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren ab

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) spricht sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatz-StabilisierungsgesetzesExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. gegen eine verpflichtende Einholung einer Zweitmeinung bei planbaren Operationen aus. „Das bisherige freiwilligen Verfahren hat sich bewährt. Für ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren reichen die fachärztlichen Kapazitäten nicht aus“, kritisiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll die geplante Gesetzesänderung. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten der Zweitmeiner:innen aktuell nicht ausreichen.

PressemeldungBerlin, 23.06.2026, 47/26

© BVMed „Ein obligatorisches Verfahren würde voraussichtlich eine sehr hohe Zahl zusätzlicher Kontakte mit Ärzt:innen auslösen, knappe fachärztliche Kapazitäten in zugelassenen Einrichtungen binden, Behandlungsabläufe verlängern und damit zusätzliches Patient:innenleid und eine reduzierte Behandlungsqualität hervorrufen und schließlich zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Verzögerungen können zudem Folgekosten nach sich ziehen und die GKV belasten. Darüber hinaus wird dadurch ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand generiert“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme, die unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden kann.

Nach Ansicht des BVMed bietet § 27b SGB V bereits ein erprobtes, freiwilliges Zweitmeinungsangebot, beispielsweise im Bereich des Gelenkersatzes. Zudem fehle es an Evidenz, um den Mehrwert eines verpflichtenden Zweitmeinungsverfahrens zu begründen. Stattdessen sollte die Indikationsstellung priorisiert werden. In der Stellungnahme heißt es dazu: Insbesondere in der Endoprothetik bestehen seit Jahren etablierte Qualitätsstrukturen, die die Versorgungsqualität inklusive Indikationsstellung sichern. So sind EndoCertExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.-zertifizierten-Zentren zur leitliniengerechten Indikationsstellung verpflichtet und werden regelmäßig auditiert. Zur Qualitätssicherung gibt es außerdem das etablierte und bewährte EndoprothesenregisterExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. (EPRD). „Aus unserer Sicht ist es sachgerechter und nachhaltiger, bestehende Instrumente der Qualitätssicherung flächendeckend zu stärken. Statt Parallelstrukturen aufzubauen, sollten diese Instrumente konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden“, fordert der BVMed.

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