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 - Infektionsschutz BVMed: „Infektionsschutz in der häuslichen Versorgung bei der Pflegereform sicherstellen“

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) warnt bei den anstehenden Regelungen zur Pflegereform vor einer Vernachlässigung des Infektionsschutzes im häuslichen Bereich. Hintergrund der Sorge ist die von der Bund-Länder-Kommission Pflege vorgesehene Einbeziehung der Pflegehilfsmittel, die bislang gesondert und zweckgebunden vergütet wurden, in das geplante Entlastungsbudget. „Infektionsschutz muss in der Pflegereform sichergestellt werden, sonst resultieren daraus hohe Folgekosten durch Infektionserkrankungen und vermeidbare Krankenhausaufenthalte“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

PressemeldungBerlin, 11.05.2026, 36/26

© AdobeStock @igishevamaria In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) spricht sich der BVMed daher für eine qualitätsgesicherte Weiterentwicklung der bestehenden Regelung aus. Neben dem Erhalt eines separaten, zweckgebundenen Anspruchs auf Infektionsschutzprodukte im Sachleistungsprinzip gehört für den BVMed dazu: Eine bedarfsgerechte Feststellung des Infektionsschutzbedarfs durch Pflegefachpersonen oder qualifizierte Vertragspartner, die Sicherstellung der Versorgung über präqualifizierte Leistungserbringer sowie ein verpflichtendes Controlling zur Vermeidung von Über- und Unterversorgung.

„Infektionsschutz in der Häuslichkeit ist eine Notwendigkeit und kann nicht in die alleinige Eigenverantwortung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen gelegt werden. Diese Art von Schutz vermeidet ein unkalkulierbares Risiko von Infektionsherden, mit potenziell unabsehbaren Gesundheitsfolgen. Solche Herde könnten schwer abschätzbare gesundheitliche Folgen haben und die laufende DART‑Strategie zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen untergraben“, erläutern die BVMed-Hygieneexpertinnen Miriam Rohloff und Lena Richter.

© BVMed | René Staebler Bild herunterladen Der BVMed lehnt daher den Plan ab, den separaten Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel für den Infektionsschutz in ein gemeinsames, nicht zweckgebundenes Entlastungsbudget zu überführen und dieses mit dem Pflegegeld für die Pflegegrade 2 bis 5 auszuzahlen. „Eine vollständige Verlagerung in die alleinige Eigenverantwortung der Versicherten birgt das Risiko von Unterversorgung, Zweckentfremdung der Mittel und steigenden gesundheitlichen Folgen, die Krankenhausaufnahmen erforderlich machen können. Die hieraus entstehenden steigenden Kosten gehen zulasten der Solidargemeinschaft. Was in der professionellen ambulanten Pflege selbstverständlich Pflicht ist, darf in der Laienpflege nicht zur Option werden“, so der BVMed.

Studie zum Infektionsschutz in der häuslichen Pflege

Dass die Hygiene in der häuslichen Pflege ein bislang unterschätztes Handlungsfeld mit erheblichem präventivem Potenzial ist, zeigt eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Dr. Konrad Obermann vom Universitätsklinikum Mannheim und Prof. Dr. Bernd Glazinski von der Thurn und Taxis Consulting im Auftrag der web care LBJ. Die Studie weist unter anderem auf die folgenden Punkte hin:

  • 7 Prozent der aktuell Pflegebedürftigen mussten bereits wegen einer Infektion ins Krankenhaus.
  • 21 Prozent berichten, dass sich die Pflegesituation nach einer Infektion dauerhaft verschlechtert hat.
  • Rund 60 Prozent fühlen sich „gut" oder „sehr gut" über zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel als Kassenleistung informiert.

Bei einem Wegfall der Sachleistung für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist mit einer Verschlechterung der Situation und damit des Infektionsschutzes auszugehen.
Vermeidbare Infektionen bei Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege führen jährlich zu Milliardenkosten – insbesondere durch vermeidbare Krankenhausaufenthalte aufgrund von Pneumonien oder Sepsis. Dabei wurden die direkten Kosten hygieneassoziierter Hospitalisierung in der häuslichen Pflege auf insgesamt 6,1 Mrd. Euro geschätzt. Zudem führen Infektionen zu dauerhaften Verschlechterungen der Pflegesituation mit höheren Leistungsansprüchen.

BVMed-Vorschlag

Der BVMed spricht sich unter anderem für eine Weiterentwicklung der etablierten Pflegeberatung (nach § 37 Abs. 2 und 3 SGB XI) aus. Die Feststellung des individuellen Bedarfs, die Überprüfung der Angemessenheit der aktuellen Versorgung, die Schulung im sachgerechten Umgang mit Infektionsschutzprodukten sowie die Dokumentation der empfohlenen Versorgung können hier sinnvoll umgesetzt werden. „Diese Verzahnung sichert eine individuelle Versorgung der Patient:innen, vermeidet unnötigen Verwaltungsaufwand, führt zu Kosteneinsparungen und ermöglicht die frühzeitige Schulung von Pflegebedürftigen und Angehörigen“, argumentiert der BVMed.

Das Fazit des BVMed: „Infektionsschutz in der Häuslichkeit ist keine optionale Zusatzleistung, sondern eine notwendige Voraussetzung sicherer Pflege. Infektionsschutz ist keine Kür, sondern Pflicht und trägt zur Prävention von vermeidbaren Infektionen und Krankenhausaufenthalten bei.“

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