- Wundversorgung Vakuumversiegelungstherapie zur ambulanten Anwendung FAQ zur Anwendung, Qualifikation und Erstattung
Seit Oktober 2020 ist die Vakuumversiegelungstherapie (auch Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy, kurz NPWT, genannt) zur ambulanten Wundbehandlung in der Regelversorgung aufgenommen und wird von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. Zuvor war das nur nach Einzelfallprüfung möglich. Daher wurde die Therapie hauptsächlich in Krankenhäusern angewendet. Wir beantworten die häufigsten Fragen zur Anwendung, Qualifikation und Erstattung der Therapie.
Artikel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19.12.2019 die Änderung der Richtlinie "Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Vakuumversiegelungstherapie von Wunden" beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass bei Patient:innen, bei denen aufgrund wund- oder patientenspezifischer Risikofaktoren unter einer Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist, die Vakuumversiegelungstherapie von Wunden zu Lasten der Krankenkassen in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht werden darf. Diese Richtlinienänderung ist am 12.03.2020 in Kraft getreten.
In der Folge wurde der Bewertungsausschuss mit der Einführung von Gebührenordnungspositionen (GOP) zur Vakuumversiegelungstherapie im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) beauftragt. Mit Wirkung zum 01.10.2020 wurden diese GOP beschlossen und in den EBM eingeführt. Sie sehen sowohl die berechenbaren Leistungen als auch die leistungsbezogenen Kostenpauschalen für Sachkosten bei der Vakuumversiegelungstherapie vor.
Diese berechnungsfähigen Leistungen obliegen bestimmten festgelegten Facharztgruppen, die persönlich von der Ärztin / vom Arzt zu erbringen sind. Hierzu gehören die Anlage des Systems, die Einweisung in die Pumpenbedienung im zeitlichen Zusammenhang des operativen Eingriffs sowie das Einstellen der Pumpe. Auch der regelmäßige (Verband-)Wechsel ist entsprechend abrechnungsfähig.
Was ist die Vakuumversiegelungstherapie?
Die Vakuumversiegelungstherapie wird auch als Unterdruck-Wundtherapie oder Negative Pressure Wound Therapy (NPWT) bezeichnet. Die Wunde wird dabei mit einer Klebefolie luftdicht abgeschlossen, eine elektronisch oder mechanisch gesteuerte Pumpe erzeugt einen Unterdruck.
Wie wirkt die Vakuumversiegelungstherapie?
Durch den auf der Wunde direkt entstehenden Unterdruck bzw. Sog wird die Durchblutung und so auch die Granulation gefördert. Der Verband bleibt als geschlossenes System mehrere Tage auf der Wunde, wodurch weniger Verbandwechsel notwendig sind. Durch die Vakuumversiegelungstherapie kann Wundsekret kontinuierlich abfließen, das Wundvolumen verringert sich und der Heilungsprozess wird beschleunigt.
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Für welche Wunden eignet sich die Vakuumversiegelungstherapie?
Die Vakuumversiegelungstherapie ist insbesondere für größere chronische, aber auch akute sowie komplizierte Wunden geeignet. Sie darf nach Maßgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, Beschluss vom 19.12.2019) nun auch in der vertragsärztlichen Versorgung angewendet werden, wenn durch eine Standardwundbehandlung keine ausreichende Heilung zu erwarten ist. Dabei sind Risikofaktoren der Wunde sowie auf Seiten der Patient:innen zu berücksichtigen. Der Allgemeinzustand der Patient:innen muss das ambulante Wundmanagement ebenso zulassen, wie die Größe und Tiefe der Wunde. Die Wundheilung ist regelmäßig durch die Ärzt:innen zu kontrollieren und der Behandlungsverlauf zu dokumentieren. Beispiele (nicht abschließend) für die Anwendung:
- Diabetisches Fußsyndrom
- Ulzera
- Druckgeschwüre (Dekubitus)
- Akute Wunden, postoperativ, posttraumatisch
Wann ist die Vakuumversiegelungstherapie kontraindiziert?
Die Anwendung ist ausgeschlossen bei exponierten Organen, Gefäßen und vaskularen Anastomosen. Nekrotisches Gewebe muss radikal entfernt werden, da andernfalls neues Gewebewachstum verhindert wird. Bei einer unbehandelten Osteomyelitis muss der Infektionsherd sicher entfernt sein. Da die Therapie das Wachstum von Granulationsgewebe fördert, darf sie nicht angewendet werden, wenn malignes Gewebe vorhanden ist. Auch bei nicht enteralen und unerforschten Fisteln ist die Unterdruck-Wundtherapie kontraindiziert. Anwendende Fachärzt:innen müssen alle Warnhinweise und Gegenanzeigen berücksichtigen. (EWMA DOCUMENT: NEGATIVE PRESSURE WOUND THERAPY; Supplement EWMA
Document 2017)
Für welche Patient:innen eignet sich die Vakuumversiegelungstherapie?
Für Patient:innen sorgt die Therapie neben einer schnelleren Heilung zusätzlich für eine Erhöhung der Lebensqualität: Die luftdicht abgedeckte Wunde entwickelt keinen Geruch, störende Wundsekrete werden abgesaugt, es sind weniger Verbandwechsel nötig. Je nach angewendetem System besteht auch mehr Bewegungsfreiheit, sodass ggf. auch Duschen oder Berufstätigkeit möglich sind.
Der Verbandwechsel ist aufwändiger und nur von Ärzt:innen durchzuführen. Die Patient:innen müssen in den Umgang mit dem Gerät eingewiesen werden, um damit auch allein umgehen zu können. Das heißt auch, dass sie Warnsignale verstehen und auf diese reagieren können müssen – oder sie Hilfe erhalten können.
Wie wird die Vakuumversiegelungstherapie abgerechnet?
Die Vakuumversiegelungstherapie ist in der Regelversorgung zur ambulanten Wundbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen. Bisher war dies nur nach Einzelfallprüfung möglich. Der persönliche Kontakt zu Patient:innen ist obligatorisch.
Primärer Wundverschluss bei ambulanten Operationen
- Zuschlag zu einem Eingriff, EBM-Kapitel 31.2
- GOP: 31401, Bewertung: 68 Punkte, 8,43 €
- Zuschlag zu einem Eingriff, EBM-Kapitel 36.2 (belegärztlich)
- GOP: 36401, Bewertung: 64 Punkte, 7,93 €
- Sachkostenpauschale EBM-Kapitel 40.17
- GOP: 40900, Bewertung: 430,67 €
- GOP 40900 außerhalb morbiditätsbedingter Gesamtvergütung (MGV), extrabudgetär
Sekundärer Wundverschluss
- Zusatzpauschale Abschnitt 2.3 EBM (kleinchirurgische Eingriffe)
- GOP: 02314, Bewertung: 135 Punkte, 16,73 € Sachkostenpauschalen EBM-Kapitel 40.17
- GOP: 40901, bei Wundfläche bis einschließlich 20 cm2, Bewertung: 91,14 €,
- bis 3-mal die Woche Sachkostenpauschalen EBM-Kapitel 40.17
- GOP: 40902, Wundfläche über 20 cm2, Bewertung: 94,27 €, bis 3-mal die Woche Sachkostenpauschale GOP: 40903, Vakuumpumpe, Bewertung: 47,54 pro Tag
- Vergütung zunächst extrabudgetär, Sachkosten zunächst außerhalb MGV
Welche Ärzt:innen können die Vakuumversiegelungstherapie anwenden?
Berechtigt zum intendierten primären Wundverschluss sind folgende operativ tätige Fachärzt:innen:
- der Chirurgie
- der Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
- der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie
- der Neurochirurgie
- für Haut- und Geschlechtskrankheiten und Urologie
Zur Durchführung des sekundären Wundverschlusses sind zusätzlich folgende Fachärzt:innen berechtigt:
- der Allgemeinmedizin
- der Inneren Medizin und Angiologie
- der Inneren Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- mit der Zusatzweiterbildung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“
- mit der Zusatzweiterbildung Phlebologie
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Verweise
- Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19.12.2019Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
- Beschluss G-BA ÄnderungsrichtlinieExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.
- Praxisnachricht Kassenärztliche Bundesvereinigung: Einheitlicher Bewertungsmaßstab: EBM 2025, Q2Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.