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 - 16.11.2021 Verordnung häuslicher Krankenpflege und zu verordnende Positionen

Artikel

Auf der Verordnung der häuslichen Krankenpflege (hier das Formular 12) sind auch die zur Wundversorgung zu verwendenden Materialien anzugeben. Ggf. wird ein Hinweis erforderlich, sofern die Versorgung nicht in der Häuslichkeit erfolgt.

Das neue Verordnungsformular für HKP gilt seit 04/2020.Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Mit den Änderungen der HKP-Richtlinie wurden auch im Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege (Leistungsverzeichnis) folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Nummer 12 || Ergänzung ||
    Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
  • Nummer 31 || Neu ||
    Versorgung akuter Wunden
  • Nummer 31a || Neu ||
    Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden
  • Nummer 31b || separiert ||
    Vorgaben zur Kompressionstherapie
  • Nummer 31c || separiert ||
    Versorgung mit stützenden und stabilisierenden Verbänden

Download | Übersicht und Details zu den Anpassungen des Leistungsverzeichnisses

Das Leistungsverzeichnis findet sich als Anlage in der HKP-Richtlinie (ab Seite 14)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Die Verordnung der konkreten Wundauflagen erfolgt weiterhin separat auf Formular 16 per Arzneimittelverordnung. Die Verordnung von Wundprodukten unterliegt der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die wirtschaftliche Verordnung von Verbandmaterialien wird weiterhin durch den behandelnden Arzt verantwortet.

Die Abrechnung der HKP-Leistungen erfolgt durch den Pflegedient mit den entsprechenden Abrechnungspositionen. Für die Abrechnung der Wundversorgung hat der GKV-Spitzenverband im Juli und September 2021 nachfolgende Abrechnungspositionen geschaffen:

C99 | Versorgung einer chronischen und schwer heilenden Wunde | je 15 Minuten
D01 | Wundversorgung | Vergütung für die Erstbehandlung mit weitergehenden Inhalten | je angefangene 5 Minuten
D02 | Wundversorgung | Vergütung für weitere Behandlungen | je angefangene 5 Minuten
D03 | Wundversorgung | Vergütung für die Erstbehandlung mit weitergehenden Inhalten | je angefangene 15 Minuten
D04 | Wundversorgung | Vergütung für weitere Behandlungen | je angefangene 15 Minuten

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