Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Künstliche Intelligenz KI-Verordnung: Was jetzt gilt und was der KI-Omnibus verschoben hat

Am 2. August 2026 ist der allgemeine Geltungsbeginn der KI-Verordnung (AI Act). Von den Anforderungen greift für Hersteller von Medizinprodukten zunächst nur ein begrenzter Teil – der KI-Omnibus, der fünf Tage zuvor in Kraft getreten ist, hat die zentralen Hochrisiko-Pflichten auf 2028 verschoben. Was jetzt Pflicht ist, was später kommt und warum der entscheidende Schritt weiterhin bei der MDR-Revision liegt.

Artikel30.07.2026

Was zum 2. August greift

Von den Anforderungen des AI Acts greift für Hersteller von Medizinprodukten zum 2. August 2026 zunächst nur ein begrenzter Teil. Im Fokus stehen die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sowie die KI-Kompetenz nach Artikel 4, die bereits seit Februar 2025 gilt und mit dem KI-Omnibus neu gefasst wurde.

Transparenzpflichten nach Artikel 50

Die Transparenzpflichten sind für Anbieter von KI-Systemen umfangreich. Sie sollen sicherstellen, dass Nutzer:innen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren oder Inhalte KI-generiert beziehungsweise KI-verändert sind. Hersteller müssen daher auf Basis der Zweckbestimmung ihres Produkts bewerten, ob das KI-System direkt mit Menschen interagiert. Relevant sein können ebenso Bilder, Texte oder Videos, die mittels KI erstellt oder verändert werden. Orientierung bietet die GuidelineExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab., die die EU-Kommission dazu am 20. Juli veröffentlicht hat.

KI-Kompetenz nach Artikel 4

Die KI-Kompetenz nach Artikel 4 lässt sich in der Praxis an die bestehenden Aus- und Weiterbildungsprozesse der Unternehmen anschließen. Der neu gefasste Artikel stellt ausdrücklich klar, dass Anbieter und Betreiber für einzelne Personen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren müssen. Es geht also darum, Beschäftigte beim Aufbau der Kompetenzen zu unterstützen, die sie für ihre jeweilige Tätigkeit im Umgang mit KI-Systemen benötigen. Hinweis: Für Betreiber von Medizinprodukten bestehen in Deutschland bereits umfassende Anforderungen durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (unabhängig davon, ob ein Produkt KI enthält).

Was verschoben wurde

Zwei Bereiche greifen später als ursprünglich vorgesehen: die KI-Reallabore und die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme. Dass der KI-Omnibus diese Verschiebungen noch vor dem allgemeinen Geltungsbeginn des AI Acts am 2. August in Kraft gesetzt hat, begrüßt der BVMed.

KI-Reallabore

Zum 2. August 2026 sollte auch das Angebot der KI-Reallabore einsatzbereit sein. Der KI-Omnibus hat diese Frist um ein Jahr auf den 2. August 2027 verschoben. Das ist sachgerecht, denn die Konzepte befinden sich noch in der Entstehung – der BVMed ist dazu in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien, die auf nationaler Ebene an Konzepten für die Medizintechnik arbeiten.

Aus BVMed-Sicht sollten KI-Reallabore dabei zwei Bereiche abdecken:

  • Unterstützung in der Entwicklungsphase – etwa durch virtuelle Testumgebungen, Beratung und Trainings sowie den Zugang zu hochwertigen Datensätzen für das Training der KI-Systeme.
  • Regulatorischer Lernraum – damit innovative KI-Medizinprodukte schneller den Konformitätsnachweis und damit den Markteintritt erreichen

Hochrisiko-Anforderungen

Die umfangreichen Anforderungen des AI Acts an Hochrisiko-KI-Systeme sowie die Pflichten ihrer Anbieter und Betreiber greifen aufgrund des KI-Omnibus später: für eigenständige Systeme ab Dezember 2027, für KI, die in bereits regulierte Produkte eingebettet ist, ab August 2028. Das schafft mehr Zeit, um den europäischen Rechtsrahmen für KI-Medizinprodukte konsistent auszugestalten.

Der entscheidende Schritt: MDR-/IVDR-Reform

Den entscheidenden nächsten Schritt sehen wir nun in einer zügigen Reform der europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR). Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, KI-Medizinprodukte künftig sektorspezifisch über die MDR zu regulieren. Diesen Ansatz unterstützt der BVMed, da Medizinprodukte bereits heute einem umfassenden regulatorischen Rahmen unterliegen. So lassen sich Doppelregulierungen vermeiden, mehr Rechtssicherheit schaffen und bestehende Anforderungen sinnvoll um notwendige KI-spezifische Regelungen ergänzen – überall dort, wo noch Lücken zwischen MDR/IVDR und KI-Verordnung bestehen.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Regulatorik/MDR
    BVMed zur MDR-Revision: "Zügig beraten und abschließen"

    Der BVMed appelliert an die europäischen Gesetzgeber, den vorgelegten MDR-Revisionsvorschlag zügig zu beraten und abzuschließen, damit die dringend erforderlichen Verbesserungen zeitnah wirksam werden können. Gleichzeitig sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren die noch offenen und kritischen Punkte adressiert und sachgerecht gelöst werden.

    Artikel15.07.2026

    Mehr lesen
  • Regulatorik/MDR
    Zahlen und Fakten zur MDR

    Die europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, kurz: MDR) gilt seit Mai 2021. Sie erfordert eine vollumfängliche Neuzertifizierung aller Produkte (Legacy Produkte). Auf dieser Seite gibt es aktuelle Zahlen und Fakten zur MDR.

    Artikel25.06.2026

    Mehr lesen
  • BVMed-Rechtssymposium

    Recht
    BVMed-Rechtssymposium 2026: MDR, Digitalrecht, Werberecht und Vergaberecht

    Am Vormittag hatte sich das 21. BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht in Berlin mit dem Bericht aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem aktuellen Stand der MDR-Revision befasst. Nach der Mittagspause widmete sich das 21. BVMed-Symposium zum Medizinprodukterecht in Berlin gleich fünf großen Themenkomplexen: der Streitbeilegung unter der MDR, den rechtlichen Anforderungen an Medizinprodukte im Kontext der zivilen Verteidigung, aktuellen EU-Digitalvorhaben, der neuesten Rechtsprechung zu Werberecht und Greenwashing sowie dem Stand der Vergaberechtsreform.

    Artikel18.06.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Online-Seminar
    Grundlagen der Krisenkommunikation

    Krisen entstehen häufig unerwartet und entwickeln sich unter hohem Handlungsdruck. Gerade in MedTech-Unternehmen können technische Ausfälle, Produktrückrufe, Cyberangriffe, Compliance-Verstöße oder Reputationsvorfälle erhebliche Auswirkungen auf Betrieb, Reputation und das Vertrauen von Kund:innen, Behörden und Partnern haben. Sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet? In unserem Training...

    SeminarDigital
    17.09.2026 10:00 - 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: Grundlagen der Krisenkommunikation
  • Webinar
    Normung in der Medizintechnik

    Neben den gesetzlichen Grundlagen sind auch Normen sehr relevant für Medizintechnikunternehmen. Diese erstrecken sich von nationalen über europäische bis hin zu internationalen Normen. Das Webinar gibt einen Einblick allgemein in die Normungsarbeit sowie speziell in mögliche Handlungsfelder für Medizintechnikunternehmen.

    SeminarDigital
    23.09.2026 09:30 - 11:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Regulatorisches

    Zur Veranstaltung: Normung in der Medizintechnik
  • Online-Seminar
    Suchmaschinenoptimierung für MedTech-Unternehmen

    Digitale Sichtbarkeit ist heute ein entscheidender Erfolgsfaktor im Gesundheitsmarkt. Ärzt:innen, Klinik-Einkäufer:innen und medizinische Fachhändler:innen recherchieren online, bevor sie mit Unternehmen in Kontakt treten. Für MedTech-Unternehmen bedeutet das: Wer in Suchmaschinen und KI-gestützten Suchsystemen sichtbar ist, erreicht seine Zielgruppen frühzeitig, stärkt Vertrauen und...

    SeminarDigital
    07.10.2026 10:00 - 15:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Kommunikation

    Zur Veranstaltung: Suchmaschinenoptimierung für MedTech-Unternehmen

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen