Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 31.08.2022 EU-Kommission legt Vorschlag zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten vor aus: EURACTIV Online | 31. August 2022

ArtikelBrüssel, 31.08.2022

Nach einer Warnung der Gesundheitsminister:innen hat sich die EU-Kommission auf eine Liste von Maßnahmen geeinigt, die den Übergang zum neuen Rechtsrahmen für Medizinprodukte erleichtern sollen. Eine zu zögerliche Umsetzung dieses Rechtsrahmens könnte europaweit zu Engpässen führen.

Die Liste wurde am 29. August 2022 von der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte (MDCG) unter Vorsitz der EU-Kommission gebilligt und soll die auf dem EU-Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz im Juni aufgeworfenen Fragen aufgreifen.

Damals hatten die EU-Gesundheitsminister:innen gewarnt, dass es für die Entwickler von Medizinprodukten schwierig sei, die Fristen für die Umsetzung der beiden Schlüsselverordnungen für Medizinprodukte (MDR) und In-vitro-Diagnostika (IVDR) einzuhalten, die im Mai 2021 beziehungsweise im Mai 2022 in Kraft getreten sind.

Verzögerungen bei der Einhaltung der Verordnungen könnten zu Problemen bei der Zulassung von Medizinprodukten führen, wodurch Engpässe auf dem Markt drohen.

„Die Maßnahmen, die wir heute ankündigen, sollen die unmittelbaren Herausforderungen bei der Verfügbarkeit von Medizinprodukten für Patienten in der EU angehen“, teilte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides in einer Erklärung mit.

Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen Rahmenbedingungen hängen vor allem damit zusammen, dass viele Produkte registriert werden müssen, während der Kapazitäten der entsprechenden Behörden begrenzt sind.

Nach Angaben des EU-Medizinprodukteverbandes Medtech Europe sind für mehr als 85 Prozent der über 500.000 nach der bisherigen Regelung registrierten Produkte die Zertifikate, die nach den neuen Vorschriften erforderlich sind, noch nicht ausgestellt.

Der Verband schätzt außerdem, dass noch immer 15 bis 30 Prozent der KMU des Sektors keinen Zugang zu einer benannten Stelle (staatlich benannte EU-Stellen für Konformitätsbewertungen) im Rahmen der neuen MDR-Vorschriften haben.

So stehen für In-vitro-Diagnostika den Herstellern nur sieben benannte Stellen zur Verfügung, die immer wieder mit Problemen bei der Registrierung sowohl bestehender als auch neuer Produkte zu kämpfen haben.

Bei In-vitro-Diagnostika handelt es sich um Tests, die an biologischen Proben durchgeführt werden, um den Gesundheitszustand einer Person zu bestimmen. Diese reichen von Selbsttests für die Schwangerschaft bis hin zu Diagnosen, die in klinischen Labors durchgeführt werden.

In Anbetracht des Mangels an benannten Stellen zur Bewertung der Konformität dieser Produkte schlug die Kommission eine schrittweise Einführung der wichtigsten Bestimmungen der IVDR-Verordnung vor, um erhebliche Unterbrechungen bei der Versorgung des EU-Marktes mit verschiedenen wichtigen Produkten zu vermeiden.

„Wir sind entschlossen, gemeinsam nachhaltige Lösungen zu finden, um ihre Verfügbarkeit jederzeit zu gewährleisten und Engpässe vorrangig zu vermeiden“, schloss Kyriakides in ihrer Erklärung.

Zu den am Montag von der Kommission vorgestellten Maßnahmen gehört der Ratschlag, dass die Medizinproduktebehörden „hybride Audits einsetzen, strukturierte Dialoge mit den Herstellern organisieren, um die Effizienz des Konformitätsbewertungsverfahrens zu verbessern, und KMU und neue Antragsteller unterstützen sollten“.

Ein von EURACTIV kontaktierter Vertreter von MedTech Europe begrüßte die „überwältigende Mehrheit der in der MDCG-Leitlinie vorgeschlagenen Lösungen“, da sie den Zugang der Industrie zu den benannten Stellen verbessern und dazu beitragen könnten, Störungen bei den Produkten zu vermeiden.

Der Industrievertreter betonte jedoch, dass einige der von der Kommission vorgeschlagenen konkreten Umsetzungsdetails noch weiter diskutiert und geklärt werden müssten, wie etwa der Zeitplan und die Befugnis der Beteiligten, diese umzusetzen.

Er erklärte auch, dass „die Optionen, die derzeit auf dem Tisch der Koordinierungsgruppe für Medizinprodukte liegen, angesichts des Ausmaßes der strukturellen Herausforderungen, die die MDR und die IVDR behindern, nicht ausreichen“.

Dies deute darauf hin, dass zusätzliche, sogar legislative Maßnahmen erforderlich sein werden und mit den EU-Gesetzgebern weiter ausgearbeitet werden sollten.

Quelle: EURACTIV Online | 31. August 2022 | Von: Amalie Holmgaard Mersh und Gerardo Fortuna | EURACTIV.com | übersetzt von Thomas Lehnen

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • MDR
    Neue BVMed-Broschüre zu Klinischen Prüfungen mit Medizinprodukten

    Der BVMed informiert in einer Fachbroschüre über Klinische Prüfungen mit Medizinprodukten unter der MDR. Inhalte des 59-seitigen Leitfadens: Arten von klinischen Prüfungen, Schnittstellen zum QMS, ethische Erwägungen, regulatorische Anforderungen, Normen und Leitlinien zur Umsetzung sowie Planung, Genehmigung, Durchführung, Verantwortlichkeiten und Verwendung der Ergebnisse der klinischen Prüfung.

    Pressemeldung21.08.2025

    Mehr lesen
  • Regulatorik
    BVMed-Infoblatt zur Marktbeobachtung von Medizinprodukten: „Die Anwender:innen spielen eine wesentliche Rolle“

    Der BVMed weist in einem neuen Infoblatt „Datenerhebung nach dem Inverkehrbringen von Medizinprodukten“ auf die wichtige Rolle der Anwender:innen von Medizinprodukten hin, also z.B. ärztliches oder pflegerisches Personal. Dabei geht es um die Meldung von Vorkommnissen, die Mitwirkung an Herstellerbefragungen oder die Teilnahme an klinischen Studien nach dem Inverkehrbringen eines Medizinproduktes.

    Pressemeldung18.08.2025

    Mehr lesen
  • Digitalstrategie
    Digitalisierungsstrategie: „Gesundheitsversorgung datenbasiert steuern“

    Der BVMed fordert bei der Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung, die elektronische Patientenakte (ePA) auszubauen. Ziel sollte eine Datenplattform sein, die allen Gesundheitsberufen einen einfachen Zugang zu den notwendigen medizinischen Informationen ermöglicht. Zudem sollte KI als wesentlicher Bestandteil des künftigen Gesundheitswesens gefördert werden.

    Pressemeldung15.08.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Werbegaben & Heilmittelwerbegesetz

    Am 17. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (I ZR 43/24) die Wertgrenze für geringwertige Kleinigkeiten im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 für Werbegaben bei Medizinprodukten und legte diese auf 1 Euro. Die Rechtsanwältinnen Pia-Sophie Weber und Kathrin Schroeder-Finckh analysieren die Hintergründe der Entscheidung und beleuchten ihre Auswirkungen auf die Praxis.

    GesprächsforumDigital
    10.09.2025 13:00 - 13:45 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Onlineseminar
    Digital-Webinar | KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access

    Dieses Webinar gehört zu der exklusiven und kostenfreien Webinar-Reihe „Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in Rahmen verschiedener von MedTech-Unternehmen“.

    SeminarDigital
    12.09.2025 09:00 - 10:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Digitalisierung

    Zur Veranstaltung: KI-Nutzung im Health Care am Beispiel Market Access
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: AI Literacy – KI im Büroalltag rechtssicher anwenden

    KI-Tools bieten enormes Potenzial, doch ihr Einsatz wirft auch rechtliche Fragen auf. Wie können Unternehmen KI verantwortungsvoll und rechtskonform integrieren? Welche Rolle spielt eine KI-Beauftragter? Und wann besteht Kennzeichnungspflicht? Wir geben Ihnen einen kompakten & praxisnahen Überblick zu den wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Tools im Unternehmenskontext.

    GesprächsforumDigital
    06.10.2025 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen