Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - Umweltrecht Übersicht: Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung Vorgaben für die MedTech-Branche

Die MedTech-Branche ist von zahlreichen umweltrechtlichen Vorgaben direkt oder indirekt betroffen. Mit unserem Infoservice zum Umweltrecht geben wir eine Übersicht zu den wichtigsten nationalen und europäischen Rechtsakten sowie den entstehenden Pflichten. In diesem Artikel legen wir einen Fokus auf die Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung – hier geht es zum Artikel auf Englisch. Mehr Rechtsakte finden Sie hier.

Artikel31.07.2025

Name des Rechtsaktes

Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2017 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU

Verkündungsstand

Fassung vom 28.07.2017Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.

Hintergrundinformationen

Die Verordnung (EU) 2017/1369 (konsolidierte Fassung vom 01.05.2021Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.) legt einen Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung in Bezug auf energieverbrauchsrelevante Produkte fest. Konkret sieht sie die Kennzeichnung dieser Produkte sowie die Bereitstellung einheitlicher Produktinformationen zur Energieeffizienz, zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen durch die Produkte während des Gebrauchs und zusätzlicher Angaben über die Produkte vor. Ziel ist es, Kunden in die Lage zu versetzen, sich für effizientere Produkte zu entscheiden, um ihren Energieverbrauch zu verringern.

Auf deutscher Ebene setzen das Energieverbrauchskennzeichnungs-Gesetz (EnVKG)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. und die darauf fußend die Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (EnVKV)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1369 um.

Anwendungsbereich

Konkrete Kennzeichnungsanforderungen und -pflichten ergeben sich nicht unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2017/1369, sondern aus produktspezifischen Verordnungen, die auf der Verordnung (EU) 2017/1369 beruhen und 15 bestimmte Produktgruppen erfassen. Aktuell existieren unter anderem folgende Verordnungen, die teilweise Medizinprodukte aus dem Anwendungsbereich ausschließen:
Verordnung (EU) 2019/2013Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays (gem. Art. 1 Abs. 2 Buchst. d) VO (EU) 2019/2013 unterfallen medizinische Displays nicht dem Anwendungsbereich)

Eine Übersicht über alle produktspezifischen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnungen findet sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab..

Rollen

Im Fokus der produktspezifischen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnungen stehen die Lieferanten gem. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 2017/1369. Zu diesem Personenkreis zählen die in der Union ansässigen Hersteller gem. Art. 2 Nr. 10 VO (EU) 2017/1369, Bevollmächtigten eines nicht in der Union ansässigen Herstellers gem. Art. 2 Nr. 11 VO (EU) 2017/1369 oder Importeure gem. Art. 2 Nr. 12 VO (EU) 2017/1369.

Daneben gehören Händler zum Kreis der Pflichtenadressaten. Nach Art. 2 Nr. 13 VO (EU) 2017/1369 bezeichnet der Begriff des Händlers „einen Einzelhändler oder eine andere natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich Produkte an bzw. für Kunden oder Errichter zum Kauf, zur Miete oder zum Ratenkauf anbietet oder ausstellt“.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Lieferantenpflichten ist der Augenblick des Inverkehrbringens. „Inverkehrbringen“ ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt (Art. 2 Nr. 8 VO (EU) 2017/1369). Händler müssen im Zuge der Bereitstellung, also bei der weiteren Abgabe der Produkte, die ihnen obliegenden Pflichten erfüllen.

Pflichten in Stichpunkten

Wesentliche Lieferantenpflichten:

  • Gestaltung und Zurverfügungstellung des Energielabels
  • Gestaltung und Zurverfügungstellung weiterer technischer Produktinformationen
  • Eingabe technischer Produktinformation in die Produktdatenbank (EPRELExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab.)
  • Informationspflichten im Rahmen der Werbung

Wesentliche Händlerpflichten:

  • Angabe und Zurverfügungstellung des Energielabels
  • Informationspflichten im Rahmen des Fernabsatzes
  • Informationspflichten im Rahmen der Werbung

Vorgaben zur Ausgestaltung des Energielabels, der Werbe- und Verkaufsinformationen ergeben sich aus den Anhängen der jeweiligen produktspezifischen Verordnungen. Verstöße gegen die Kennzeichnungsanforderungen führen zum Verkehrsverbot und können die Anordnung von marktüberwachungsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Vertriebsverbot) nach sich ziehen. Pflichtverletzungen können eine Ordnungswidrigkeit begründen gem. EnVKG i.V.m. EnVKV.

Aktuelles

Mitte April 2025 hat die Kommission den Arbeitsplan 2025-2030 für Ökodesign für nachhaltige Produkte und für die EnergieverbrauchskennzeichnungExterner Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. vorgelegt. In den kommenden Jahren wird die EU einerseits bestehende Regelungen überprüfen und anpassen (etwa Neuskalierung der Energielabels).

Download

Information herunterladen

<>Informationsblatt zum Umweltrecht: Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung

© Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) in Zusammenarbeit mit Ahlhaus Handorn Niermeier Schucht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („Produktkanzlei“).
Diese Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Umweltrecht
    Umweltrecht-Vorgaben für die MedTech-Branche: BVMed-Infoservice aktualisiert und auf Englisch veröffentlicht

    Der BVMed hat seinen Infoservice zu den umweltrechtlichen Vorgaben für die MedTech-Branche umfassend aktualisiert und erweitert. Insgesamt bietet der deutsche MedTech-Verband 24 Infoblätter zu zentralen nationalen und europäischen Rechtsakten mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen. Alle Informationen stehen nun auch auf Englisch zur Verfügung.

    Pressemeldung26.08.2025

    Mehr lesen
  • Umweltrecht
    Übersicht: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Zweck des KrWG ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen. Demnach enthält es Vorgaben für die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen ebenso wie für sonstige Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen. Wir geben eine Übersicht zu: Verkündungsstand, Hintergrund, Anwendungsbereich, Rollen, Pflichten und Aktuelles.

    Artikel31.07.2025

    Mehr lesen
  • Umweltrecht
    Übersicht: Konfliktmineralienverordnung (KonfliktmineralienVO)

    Vom sachlichen Anwendungsbereich sind die in Anhang I KonfliktmineralienVO genannten Minerale Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (sog. 3TG-Minerale) und bestimmte Metalle aus und mit den genannten Mineralen erfasst. Dies deckt sich mit dem sachlichen Anwendungsbereich des Dodd-Frank-Acts aus den USA. Wir geben eine Übersicht zu: Verkündungsstand, Hintergrund, Anwendungsbereich, Rollen, Pflichten und Aktuelles.

    Artikel31.07.2025

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Webinar
    Ökodesign-Verordnung | ESPR

    Die neue EU-Verordnung für das Ökodesign nachhaltiger Produkte (ESPR) gilt seit Juli 2024 und erweitert die bisherigen Anforderungen deutlich. Sie betrifft nahezu alle Produkte auf dem EU-Markt – auch im MedTech-Bereich. Das Seminar bietet einen kompakten Überblick über Inhalte, Zeitpläne und politische Entwicklungen der ESPR und zeigt auf, welche kurz-, mittel- und langfristigen Auswirkungen die Verordnung auf die Medizintechnikbranche haben kann.

    SeminarDigital
    10.10.2025 10:00 - 12:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Nachhaltigkeit

    Zur Veranstaltung: Ökodesign-Verordnung | ESPR
  • Webinar
    Verpackungsverordnung | PPWR

    Die neue EU-Verordnung zu Verpackungen (PPWR) ist seit dem 11. Februar 2025 in Kraft. Sie fordert weniger Verpackungsabfälle, bessere Recyclingfähigkeit und mehr Wiederverwendung – auch bei Medizinprodukten. Dieses Webinar zeigt, welche Pflichten auf die MedTech-Branche zukommen, welche Ausnahmen gelten und welche Fristen beachtet werden müssen. Zudem werfen wir einen Blick auf nationale Umsetzungen und Auswirkungen auf Produktzulassungen und Materialwahl.

    SeminarDigital
    28.11.2025 10:00 - 12:30 Uhr
    Veranstalter: BVMed-Akademie
    Schwerpunkt: Nachhaltigkeit

    Zur Veranstaltung: Verpackungsverordnung | PPWR

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen