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 - Recht AI Literacy – KI-Kompetenz für Mitarbeiter BVMed Legal Lunch vom 6. Oktober 2025

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst im Unternehmensalltag angekommen – vom Textassistenten bis zur Datenauswertung. Damit der Einsatz sicher und verantwortungsvoll gelingt, verpflichtet die europäische KI-Verordnung (Artikel 4 Verordnung (EU) 2024/1689)Externer Link. Öffnet im neuen Fenster/Tab. seit dem 2. Februar 2025 Unternehmen dazu, die KI-Kompetenz von Personen zu stärken, die KI nutzen oder ihren Betrieb unterstützen.

ArtikelBerlin, 27.10.2025

© KI-generiertes Bild KI-Tools bieten enormes Potenzial, doch ihr Einsatz wirft auch rechtliche Fragen auf. Antworten auf diese und weitere Einblicke in die Verordnung gaben Dr. Inka Knappertsbusch, LL.M. und Dr. Roland Wiring von der Kanzlei CMS Hasche Sigle am 6. Oktober 2025 im Rahmen des BVMed Legal Lunch.

Was verlangt Art. 4 konkret? Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen „nach besten Kräften“ Maßnahmen ergreifen, damit ihr Personal sowie weitere in ihrem Auftrag tätige Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Dabei soll das Unternehmen die vorhandenen technischen Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung der Teams berücksichtigen – ebenso wie den Einsatzkontext der jeweiligen KI-Anwendung. Diese Anforderung ist bewusst weich formuliert, entfaltet aber spürbaren Appellcharakter: Wer erkennbar gar nichts oder zu wenig unternimmt, riskiert den Vorwurf mangelnder Sorgfalt mit potenziellen Haftungsfolgen.

Zum Erreichen der KI-Kompetenz haben sich drei Bausteine bewährt: eine klare interne KI-Richtlinie, ein passgenaues Schulungsprogramm und eine zentrale Ansprechperson („KI-Beauftragter“) für Koordination und Fragen.

Die Richtlinie sollte verständlich festhalten, wofür KI im Unternehmen genutzt werden darf, welche Systeme erlaubt sind, ob die Nutzung verpflichtend oder freiwillig ist, wie Ergebnisse kontrolliert werden und welche Meldewege gelten. Unverzichtbar sind „No-Gos“, etwa keine Eingabe personenbezogener oder vertraulicher Informationen in KI-Tools, die diese Informationen für das Training nutzen oder die diese Informationen als Output unternehmensfremder Nutzer anzeigen können.

Das Schulungsprogramm sollte modular aufgebaut sein: eine Grundlagenschulung für alle und Spezialmodule für Führungskräfte, Rechtsabteilung sowie IT/Entwicklung – idealerweise mit einem kurzen Wissenstest als Nachweis. In der Grundlagenschulung geht es um das „Was ist KI?“, Chancen und Risiken, rechtliche Basics für den Unternehmenseinsatz, praktische KI-Compliance und grundlegende ethische Fragen. Führungskräfte benötigen zusätzlich einen Überblick zu Governance-Pflichten, Organisation von KI-Compliance und Change-Management, damit Kompetenz im Team gezielt entsteht. Die Rechtsabteilung sollte vertiefte Kenntnisse zu Beschaffung und Vertragsgestaltung, Haftungsfragen, arbeitsrechtlichen Aspekten, der Systematik der KI-VO (Risikoklassen, Akteure, Aufsicht) sowie Datenschutz und Geheimnisschutz erwerben. IT- und Entwicklungsteams wiederum benötigen eine Übersicht über die Rollen und Verantwortlichkeiten in der KI-VO (insbesondere Pflichten als „Anbieter“), Anforderungen an Entwicklung und Anpassung, Transparenzpflichten, Hochrisiko-Themen sowie Audits und Zertifizierung.

Als dritter Baustein ist eine benannte KI-Ansprechperson sinnvoll: Sie bündelt Know-how, überwacht die Einhaltung der Richtlinien, sorgt für Trainings und fungiert als Brücke zwischen Technik und Geschäftsführung. So ist die Verantwortung klar geregelt, Fragen finden schnell einen Kanal, und beschlossene Maßnahmen werden konsequent umgesetzt.

Wichtig ist, dass Qualifizierung kein einmaliges Event ist. Schulungen sollten aktualisiert werden, wenn sich die Technologie spürbar weiterentwickelt oder sich Rahmenbedingungen rechtlich ändern. Dadurch bleibt das Wissen im Unternehmen lebendig – und die praktische Umsetzung sicher.

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