Cookie-Einstellungen

Zur fortlaufenden Verbesserung unserer Angebote nutzen wir den Webanalysedienst matomo.

Dazu werden Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert, was uns eine Analyse der Benutzung unserer Webseite durch Sie ermöglicht. Die so erhobenen Informationen werden pseudonymisiert, ausschließlich auf unserem Server gespeichert und nicht mit anderen von uns erhobenen Daten zusammengeführt - so kann eine direkte Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen werden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über einen Klick auf "Cookies" im Seitenfuß widerrufen.

Weitere Informationen dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

 - 21.02.2019 Stärkung der Patientensicherheit

Artikel21.02.2019

Innovative Behandlungs- und Untersuchungsmethoden bieten einen erheblichen Mehrwert für die Patienten durch sichere und evidenzbasierte Versorgungskonzepte. Medizinprodukte leisten hierbei einen entscheidenden Beitrag, indem sie den Genesungsprozess und die Rehabilitation beschleunigen, die Arbeitsfähigkeit und Mobilität wiederherstellen und somit die Lebensqualität steigern. Damit sind sie ein wesentlicher Bestandteil bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung.

Der Patientenschutz hat bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung von Medizinprodukten oberste Priorität. Um die Sicherheit der Medizinprodukte zu gewährleisten, durchlaufen sie einen langen Weg von der Entwicklung bis zur Anwendung. Insbesondere die Anforderungen an die Benannten Stellen, an die Herstellung der Produkte, an die klinischen Daten und an die Marktüberwachung befinden sich auf einem hohen Niveau.

Vor der Markteinführung muss ein Medizinprodukt zunächst eine CE-Kennzeichnung – ein Zulassungszertifikat ausgestellt von einer Benannten Stelle, wie beispielsweise den TÜV Rheinland erhalten. Diese prüft die Konformität eines Produkts mit den Anforderungen europäischer Gesetzgebung. Mit der Einführung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (EU-MDR) im Jahr 2017 wurden die Anforderungen an die Konformitätsbewertungen, das Qualitätsmanagement und die behördliche Überwachung nochmals verschärft. Das regulatorische System für Medizinprodukte enthält damit gleich hohe, teilweise sogar höhere Anforderungen als an Arzneimittel.

Zum Schutz der Patienten und Verbesserung der Versorgung gibt es bereits ein Beobachtungs- und Meldesystem, in dem (Beinahe-)Vorkommnisse zu Medizinprodukten dokumentiert werden. Aus den Zahlen der letzten zehn Jahre geht hervor, dass die Ursachen für die Meldungen größtenteils nicht produktbezogen sind. Daher stehen Krankenhäuser, Ärzte, Unternehmen und Krankenkassen gemeinsam in der Verantwortung, die Versorgungsqualität kontinuierlich zu evaluieren und zu verbessern. Es sollten für die Zukunft weitere Maßnahmen ergriffen werden, beispielsweise in Bezug auf Implantate. Die Einführung eines aussagekräftigen und zentralen Implantateregisters könnte die gesamte Versorgungskette vom Implantat bis zum operirenden Mediziner abbilden und damit Unterschiede in der Versorgungsqualität und -quantität transparent machen. Somit würde ein Frühwarnsystem bei Fehlentwicklungen geschaffen, das die Langzeit-Performance der Implantate sowie die Leistungen der Kliniken bei Operationen misst. Dies wäre ein guter Schritt, die Qualität der Patientenversorgung flächendeckend zu stärken.

Ihr Kontakt zu uns

Service

News abonnieren

Sie möchten auf dem Laufenden bleiben?
Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter, E-Mail-Alerts zu unseren Themen oder Pressemeldungen.

Jetzt abonnieren

Das könnte Sie auch interessieren

  • Dr. Gerald Gaß

    Krankenhaus
    DKG: Bundesländer müssen Investitionsverpflichtungen erfüllen

    Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Bundesländer auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser endlich nachzukommen. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: Die Schere zwischen notwendigem Investitionsbedarf und tatsächlicher Förderung geht weiter auseinander – mit Folgen für die Versorgungsqualität.

    Artikel13.01.2026

    Mehr lesen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
    BVMed begrüßt EU-Plan zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen: „Früherkennung, Digitalisierung und Innovationen stärken“

    Der BVMed begrüßt den von der EU- Kommission vorgestellten „Safe Hearts Plan“ als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (HKE) in Europa. HKE sind die häufigste Todesursache in Deutschland sowie Europa und stellen eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen für eine alternde Gesellschaft dar.

    Pressemeldung13.01.2026

    Mehr lesen
  • Regulatorik/MDR
    Zahlen und Fakten zur MDR

    Die europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation, kurz: MDR) gilt seit Mai 2021. Sie erfordert eine vollumfängliche Neuzertifizierung aller Produkte (Legacy Produkte). Auf dieser Seite gibt es aktuelle Zahlen und Fakten zur MDR.

    Artikel12.01.2026

    Mehr lesen

Kommende Veranstaltungen

  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Modernisierung des Produkthaftungsrechts: Überblick für MedTech-Unternehmen

    Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vom 11.09.2025 sieht eine vollständige Neufassung des bisherigen Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) vor. Wir geben einen kompakten Überblick über die bevorstehende Gesetzesänderung und erläutern praxisnah, welche organisatorischen Maßnahmen nun erforderlich sind, um künftig Haftungsrisiken erfolgreich zu minimieren.

    GesprächsforumDigital
    29.01.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Medfluencer, Social Media & MedTech: Chancen nutzen, Risiken kennen

    Medfluencer sind die Influencer des Gesundheitswesens, oftmals sind sie selbst Ärzt:innen bzw. kommen aus der Gesundheitsbranche: Sie klären auf, erklären komplexe Zusammenhänge in Social Media – und prägen damit die Meinung von Patientinnen und Patienten oft stärker als klassische Werbung. Doch was bedeutet das für MedTech-Unternehmen, die mit solchen Expert:innen zusammenarbeiten möchten?

    GesprächsforumDigital
    24.02.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch
  • Recht
    BVMed Legal Lunch: Data Act

    Seit dem 12. September 2025 gilt u.a. für digital vernetzte Medizinprodukte (z.B. Herzschrittmacher, CGMs, IoT-Medtech) und verbundene Dienste der Data Act. Hersteller von vernetzten Produkten und Anbieter verbundener Dienste müssen sich jetzt darauf einstellen, dass für den Zugang und die Nutzung der Daten in diesen Produkten neue Möglichkeiten aber auch neue Regeln bestehen.

    GesprächsforumDigital
    19.03.2026 12:00 - 13:00 Uhr
    Veranstalter: BVMed
    Schwerpunkt: Recht

    Zur Veranstaltung: BVMed Legal Lunch

Ihre Vorteile als BVMed-Mitglied

  • Organisation

    In über 80 Gremien mit anderen BVMed-Mitgliedern und Expert:innen in Dialog treten und die Rahmenbedingungen für die Branche mitgestalten.

  • Information

    Vom breiten Serviceangebot unter anderem bestehend aus Veranstaltungen, Mustervorlagen, Newslettern und persönlichen Gesprächen profitieren.

  • Vertretung

    Eine stärkere Stimme für die Interessen der Branche gegenüber politischen Repräsentant:innen und weiteren gesundheitspolitischen Akteur:innen erhalten.

  • Netzwerk

    An Austauschformaten mit anderen an der Versorgung beteiligten Akteur:innen, darunter Krankenkassen, Ärzteschaft oder Pflege teilnehmen.

Die Akademie

Von Compliance über Nachhaltigkeit bis hin zu Kommunikation. Unsere Akademie bietet der MedTech-Community eine Vielfalt an Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung an. Entdecken Sie unsere Seminare, Workshops und Kongresse.

Zu den Veranstaltungen