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Chronische Schmerzen:
Neuropathische Schmerzen, Rückenschmerzen, Schmerzen nach Operationen, radikuläre Schmerzen, komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS), Schmerzen nach Nervenverletzungen, schmerzhafte diabetische Polyneuropathie, Tumorschmerzen, Cluster-Kopfschmerz, Migräne, Ischämieschmerzen bei Angina pectoris oder arterieller Verschlusskrankheit (pAVK…) andere – für Millionen Menschen ein täglicher Begleiter, der durch Neuromodulation gelindert werden kann.

Schlafapnoe:
Die Therapien richten sich insbesondere an Patient:innen, bei denen die Standardverfahren mit positivem Atemwegsdruck und CPAP-Maske keine ausreichende Wirksamkeit zeigen, nicht vertragen werden oder eine Kontraindikation vorliegt. In diesen Fällen stellt die Therapie eine wichtige Behandlungsoption dar.

Bewegungsstörungen:
Morbus Parkinson, Tremor, Dystonien – wenn die medikamentöse Therapie keine zufriedenstellenden Ergebnisse liefert.

Psychiatrische Erkrankungen:
Depressionen, Zwangsstörungen, ADHS, therapieresistente psychiatrische Störungen.

Epilepsie:
Insbesondere bei therapieresistenter Epilepsie.

Kardiologische Erkrankungen:
Die Neurostimulation der Barorezeptoren kann bei chronischen Erkrankungen wie Bluthochdruck oder Herzinsuffizienz die Symptomatik verbessern.

Spastik:
Bei Multipler Sklerose, nach Schlaganfall oder Rückenmarkverletzungen.

Gastroenterologie (Magen/Darm):
Neuromodulation kann bei chronischen Funktionsstörungen des Darms, wie schwer behandelbarer Verstopfung oder Reizdarm oder chronischer Gastroösophagealer Refluxkrankheit (GERD) zu Anwendung kommen. Die gezielte Stimulation bestimmter Nervenbahnen kann die Beweglichkeit des Darms verbessern und die Magenfunktion normalisieren.

Blasen- und Darmfunktionsstörungen:
Sakrale und pudendale Neurostimulation bei Inkontinenz.

Augenerkrankungen: Retinitis pigmentosa (RP)
RP ist eine erbliche, degenerative Netzhauterkrankung, die in Europa etwa 1 von 4.000 Menschen betrifft. Erste Symptome wie Nachtblindheit können bereits im Kindesalter auftreten. Typisch ist ein fortschreitender Gesichtsfeldverlust bis hin zum „Tunnelblick“. Rund die Hälfte der Betroffenen ist bis zum 55. Lebensjahr gesetzlich blind. RP und andere erbliche Netzhauterkrankungen sind die häufigste Ursache für Sehbehinderungen im erwerbsfähigen Alter.

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